Kastration mit Gummiring verboten

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Henry
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Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Henry »

Moin,

nachdem sich allgemein herumgesprochen hat, daß die Anwendung von elastischen Ringen (außer im Ausnahmefall Lämmerschwanz / Kälberschwanzspitze) verboten ist, hätte ich gerne gewußt, warum das Verbot ausgesprochen wurde. Die Genaue Formulierung in §6 Tierschutzgesetz lautet: "(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden"

Weshalb wurde die Anwendung von elastischen Ringen bei der Kastration verboten?
Henry
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st68
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von st68 »

Henry hat geschrieben:Weshalb wurde die Anwendung von elastischen Ringen bei der Kastration verboten?
weils den kleinen lämmern (angewendet schon am ersten lebenstag) angeblich mehr weh tun soll, wie eine blutige kastration im alter von mehreren monaten.

als beweis für diese absurde these wird immer nur eine einzige studie aus einem alpenland vorgeschoben. da wurden vergleichsgruppen im einheitlichen alter von 3,5 monaten (glaube ich), mit den verschiedensten methoden kastriert. blutig, gequetsch oder mit gummiring. diese methoden auch miteinander kombiniert und auch mit und ohne örtliche betäubung.

heraus kam (wehn wunderts?) daß die gummiringmethode das längste leiden für die lämmer war.

wer der auftraggeber dieser "studie" war und wer sich den "versuchsaufbau" ausgedacht hat, weiß ich nicht. weiß auch nicht mehr, wo diese studie nachzulesen ist. die geisterte aber in einem thread zu diesem thema, im alten schafforum rum. vielleicht hat die ja noch jemand, der sie einstellen kann, oder einen link dahin.

und ich werde auch nicht müde es immer wieder zu erwähnen, das die gummiringkastration am ersten lebenstag die schonendste methode überhaupt, für lamm, schäfer und seinen geldbeutel ist. nur für eine berufsgruppe natürlich nicht...
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Schnuckenlady
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Schnuckenlady »

Es hat eben nicht immer alles Sinn, was sich die Gesetzgeber ausdenken.

Weiß denn jemand wie das genau mit den Schmerzen ist? Könnte mir vorstellen, dass durch die Blutunterbrechung und die dadurch entstehende Unterversorgung relativ schnell keine Schmerzen mehr da sind?...

Grüße Schnuckenlady
https://www.selfandhandmade.de

Fehler sind dafür da, um draus zu lernen!
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seb
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von seb »

st68 hat geschrieben:und ich werde auch nicht müde es immer wieder zu erwähnen, das die gummiringkastration am ersten lebenstag die schonendste methode überhaupt, für lamm, schäfer und seinen geldbeutel ist. nur für eine berufsgruppe natürlich nicht...
Am ersten Lebenstag und auch in der ersten Wochen ist es weder sinnvoll noch erfolgreich, zu kastrieren. Weder mit dem (verbotenen) Gummiring noch mit der Burdizzozange, weil die Hoden noch nicht gut zu ertasten sind und sich meist noch im Bauchraum befinden. Den leeren Hodensack braucht man nicht abquetschen.
Grundsätzlich gebe ich Euch aber recht, auch ich halte den Gummiring für die beste Methode, wenn er sachgerecht angelegt wird. Es ist aber extrem schwierig zu beurteilen, ob ein Lamm Schmerzen empfindet oder nicht. Bloss weil es nicht schreiend oder humpelnd herumtanzt, heißt das nicht, dass es nichts spürt. Tiere sollte man nicht mit dem Menschen gleichsetzen, und auch zwischen verschiedenen Tierarten gibt es sehr große Unterschiede im Schmerzempfinden. Letzlich hat aber tatsächlich noch niemand eine Methode erfunden, mit der man Schmerzen objektiv messen könnte. Auch die Adrenalin- oder Kortisolmessung ist ja immer mit einem Eingriff verbunden, da weiß man nicht, was genau gemessen wurde.

Die Burdizzozange wurde in einem Versuch mit 3-4 Monate alten Lämmern einmal mit örtlicher Betäubung und einmal ohne eingesetzt. Es war kein Verhaltensunterschied erkennbar. Es ist aber eigentlich nicht vorstellbar, daß ein Abquetschen von nervendurchzogenen Gewebe schmerzfrei sein kann. Wir haben aber leider noch keine Messmethode. Daß der Gesetzgeber trotzdem handelt, kann man ihm nicht vorwerfen- da steht sehr viel öffentlicher Druck dahinter. Tierschutz ist ein Totschlagargument.
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Henry
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Henry »

War das die Schweizer Studie? http://www.ziegen-zwergziegen.ch/Kastra ... Studie.pdf
Bitte die Tabellen 2 und 3 beachten!

Dort wurde ein Anesthetikum in die zukünftige Wundregion, also an die Position des Gummiringes und vor allem vor dem Anlegen des Rings gespritzt. Das hat folgende Effekte:
1. Verringerung der Abbauzeit und damit Wirkdauer durch Abtransport und Abbau des Lidocains.
2. Wundheilungsstörung.
3. Erneutes Auftreten von Schmerzen nach Abklingen der Wirkung weil Toxizität beachtet werden muß.

Besser und sinnvoller ist:
1. Kein Lokalanesthetikum vor der Kastration einzusetzen und somit Wundheilungsstörungen zu vermeiden. (Oder ganz darauf zu verzichten)
2. Die Position des Gummiringes gründlich zu entfetten und zu desinfizieren und auch den Ring selbst sauber zu halten. (Sterilium)
3. Das Anesthetikum (dann ohne Mengen-/Konzentrationsbegrenzung) distal (körperfern, sackseitig vom Ring) in Samenstränge und Skrotum zu injezieren. (Das kann unsteril aus der Revolverspritze unter Verwendung der selben Kanüle bei allen Lämmern erfolgen.)
4. Den Ring auf möglichst faltenfreiem Gewebe bauchdeckennah und genau paralell zu dieser zu setzen.
5. Die Ringposition mit Blauspray oder Zitzendip satt einzusprühen oder einzupinseln.

Bei der "Besseren Gummiringkastration" wird die Wirkung des Gummiringes als Manschette nach Esmarch genutzt. Das Anesthetikum kann den Hodensack und die Samenstränge nicht verlassen und auch nicht verstoffwechselt werden oder das Schaf vergiften. Es wirkt genau dort, wo die Sauerstoff-/Durchblutungsmangel meldenden Nerven Schmerzen verursachen und betäubt diese bis sie an Sauerstoffmangel absterben. Die Wunde im bzw. unter dem Gummiring wird nicht mit dem Anesthetikum kontaminiert. Eine Infektion (durch die Injektion verursacht) wäre unbedeutend, denn sie kommt mangels Blutversorgung und Wärme und dem zügigen Austrocknen des Hodensackes zum erliegen. Zudem kann es egal sein, wenn sich in einem abgeschnürten Sack Keime vermehren. (Kriegt der Wolf halt Botulismus, später, wenner den Sack findet, auf der Wiese.)

Die Gummiringmethode mit Betäubung ist trotzdem verboten, weil elastische Ringe verboten sind. :roll:
Henry
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Tom Schäfer
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Tom Schäfer »

Forschungspreis
der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN)

Preisträgerinnen 2005


Influence of local anesthesia on pain and distress induced by three bloodless castration methods in young lambs

Susanne Melches (Projekt 2)

Castration of lambs – Comparison of different castration techniques in lambs older than 10 weeks of age with regard to animal welfare.

Dissertationen an der VetSuisse-Fakultät der Universität Bern (2004 und 2005)

Autoreferat:

Seit der Revision des Artikels 65 der schweizerischen Tierschutzverordnung im Jahre 2001 ist für die Kastration männlicher Wiederkäuer die Schmerzausschaltung zwingend erforderlich. Gleichzeitig wurde die Anwendung des elastischen Gummiringes zuerst verboten und dann wieder erlaubt. Das Bundesamt für Veterinärwesen versuchte daher durch die Finanzierung verschiedener Forschungspro¬jekte den entstandenen Unsicherheiten zu begegnen. Unter schweizerischen Bedingungen sollten des¬halb praxistaugliche Kastrationsmethoden mit Anästhesie beim Lamm untersucht werden.

Projekt 1: Kastration von Lämmern im Alter von 2-7 Tagen

Insgesamt wurden 80 Lämmer im Alter von 2-7 Tagen per Los in 8 Gruppen eingeteilt. Drei Kastra-tionsmethoden (Gummiring, Burdizzo und Quetschmethode) sowie nicht kastrierte Kontrolltiere wur¬den jeweils mit und ohne lokaler Schmerzausschaltung verglichen. Für die Quetschkastration wurde im Gegensatz zur Burdizzokastration die gesamte Breite des Hodensackes gequetscht. Sie stellt damit eine vereinfachte Form der Burdizzokastration dar. Die Tiere der Gruppen mit lokaler Schmerzaus¬schaltung erhielten eine Lokalanästhesie mit Lidocain (4 mg/kg KG; in die Samenstränge und sub¬cutan in den Scrotumhals) Lämmer ohne lokale Schmerzausschaltung erhielten eine entsprechende Menge physiologischer Kochsalzlösung.
Der Verlauf der Serumkortisolkonzentration, die direkte und wiederholte Beobachtung von Verhalten und Körperhaltung sowie klinische Parameter lieferten Aufschluss über die durch den Eingriff erlebte Belastung.

Ohne lokale Schmerzausschaltung erreichten die Lämmer signifikant höhere Serumkortisolwerte und verbrachten mehr Zeit in abnormalen Haltungen als die Lämmer, welche mit lokaler Schmerzaus¬schaltung kastriert wurden. Die Quetschkastration ist aufgrund schwerwiegender Wundheilungsstö¬rungen nicht für die Kastration geeignet. Die Unterschiede zwischen der Gummiring- und der Burdiz¬zokastration sind im allgemeinen gering, beide Methoden sind zuverlässig und vertretbar.
Die Gummi¬ringmethode scheint aber im allgemeinen etwas weniger Stress und Schmerz auszulösen als die Bur¬dizzo-Kastration und erscheint auch etwas einfacher in der Anwendung.

Projekt 2: Kastration von über 10 Wochen alten Lämmern

70 Lämmer (>10 Wo alt und >25 kg schwer) wurden per Los in 7 Gruppen eingeteilt. Es wurden 3 Kastrationsmethoden (Gummiring, Burdizzo, Chirurgie) jeweils mit lokaler Schmerzausschaltung (Lidocain oder Bupivacain) sowie eine Kontrollgruppe (Lidocain) verglichen. Die chirurgischen Kast¬ration erfolgte bedeckt. Die Injektionen von Lidocain oder Bupivacain (1,5 mg/kg KG), die Kastration und die Beurteilung von Stress respektive Schmerz erfolgten entsprechend dem Projekt 1.

Die chirurgischen Kastration und der Gummiring erscheinen aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr und lokalen Schmerzhaftigkeit als wenig geeignete Methoden. Die Unterschiede zwischen den ver¬wendeten Lokalanästhetika waren gering. Innerhalb der Methoden Gummiring und Burdizzo scheint jedoch Bupivacain eine bessere Schmerzausschaltung zu bewirken als Lidocain.

Gesamtfazit: Bei jungen Lämmern konnte die Wirksamkeit der lokalen Schmerzausschaltung sowohl bei der Gummiring- als auch der Burdizzokastration nachgewiesen werden. Die Schmerzausschaltung zum Zeitpunkt der Kastration kann die Entstehung von Langzeitschmerzen wirksam verhindern. Die Unterschiede zwischen der Gummiring- und der Burdizzomethode sind im Allgemeinen gering.
Bei älteren Lämmern scheint die Schmerzausschaltung mit Bupivacain wirksamer zu sein als diejenige mit Lidocain. Die chirurgische Kastration und die Anwendung des Gummiringes können bei dieser Altersgruppe nicht empfohlen werden.

Kontakt: Dr. Sibylle Mellema-Aeschimann, Fröschmattstr. 3, CH-3018 Bern
E-Mail: sibylle.mellema@knp.unibe.ch

Dr. Susanne Melches, Römerweg 4, CH-4132 Muttenz
E-Mail: susanne.melches@knp.unibe.ch
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Henry »

PS: Ich empfehle ausdrücklich jedem Gummiringanwender (auch fürs Entschwänzen) sich zum Test einmal einen Ring auf den Finger zu setzen. Man wird erkennen, daß der Schmerz erst mit großer Verzögerung einsetzt, nämlich dann, wenn der tatsächliche Abbindeschmerz aufkommt. Vorher ist es bestenfalls unangenehm. Dieser Durchblutungsmangelschmerz ist einer der extremsten, denn er verhindert, daß wir uns aus Versehen Abbinde- oder Drucknekrosen holen, wenn wir durch unsere Körperhaltung (Sitzen auf harten Bänken, Muskelanspannen) unsere Durchblutung einschränken.

Der eigentliche Schmerz setzt also erst Minuten nach dem Setzen des Ringes ein. Es hat also keinen Sinn, dem Anesthetikum Wirkvorsprung zu verschaffen. Es ist vielmehr verschwendete Wirkdauer!

Probiert es selber aus! Der Saitenschneider öffnet den Ring, wenns zu sehr schmerzt und diese Erfahrung ist billig. Sie kostet einen Gummiring. ;)
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LuckyLucy
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von LuckyLucy »

Henry hat geschrieben:...Durchblutungsmangelschmerz ist einer der extremsten, denn er verhindert...
Das wäre dann eindeutig contra Gummiring.
LuckyLucy, schaffiebrig
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Henry
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Henry »

Das ist noch immer das geringere Übel und endet mit dem Absterben der Nerven. Dauert ca. 1 - max. 2 Stunden, dann ist der ganze Sack schmerzfrei und tot. Lediglich die Wunde im Ring erzeugt dann Wundschmerz. Die 1- 2 Stunden kann das Lidocain gut überbrücken. Die Wunde im Ring ist wesentlich kleiner als die bei anderen Verfahren.

Alle anderen Kastrationsverfahren erzeugen mehr Schmerzen, auch in den Folgetagen noch und haben ein wesentlich höheres Infektionsrisiko.

Ein Gummiringböckchen mit Lokalenesthetikum im Sack rennt sofort zu seiner Mutter und integriert sich. Bis zum vollen Wirkeintritt vielleicht 5-10 Minuten später strampelt es vielleicht mal, weil auch paar Härchen im Gummi ziepen, mehr nicht. Auch ohne Betäubung sind die Ringlämmer nach max. 3 Stunden wieder völlig unbeeindruckt. Bei Burdizzo ist das anders und bei blutiger Kastration sowieso. Insbesondere die unvermeidbaren Quetschungen der Oberhaut bei Burdizzo erzeugen Schwellungen und Entzündungen. Das allerdings kontrolliert keiner. Manchmal gibt es sogar Scrotumnekrosen die sich später durch Narbenzug schließen. Auch das passiert unbeobachtet und sicher nicht schmerzfrei.

Der Gummiring konzentriert alle Probleme an genau eine Stelle und er ist vor allem auch von Ungeübten angewandt 100% sicher.

Aber warum genau wurde er verboten?
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Re: Kastration mit Gummiring verboten

Beitrag von Schnuckenlady »

Vielleicht mal wieder falscher Tierschutz?

Für mich würden im gesamten weniger Schmerzen deutlich Pluspunkte geben.

Grüße Schnuckenlady
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