das hab ich auch, wird alles tagesgenau eingetragen und es bekommt sogar jedes lamm ne individuelle nummer ins ohr. aber:Schafhüterin hat geschrieben:Für die Lammzeit habe ich mir ein Formular erstellt, in das ich alle Geburten (Datum, Mutter, usw.).
Ich habe auch schon Lämmer gerissen bekommen, wird alles vermerkt. Eben ohne Ohrmarken.
1. was geht das das amt an?
2. verlieren die ersten lämmer diese marke schon nach ein paar tagen.
3. finde ich nirgens eine vorschrift nach der ich so eine liste führen MUSS und schon gar keinen bußgeldkatalog, in dem sanktionen, für das nicht-führen dieser liste, aufgelistet wären.
bis zum stichtag sind eh alle verkauft, oder tot, bis auf die nachzucht, die dann wegen der gelben ohrmarken vorschriftsmäßig eingetragen wird.Schafhüterin hat geschrieben:Es müssen ja alle Tiere am Stichtag gemeldet werden, das gäbe ja dann ein kuddelmuddel.
das mag ja sein, aber was hat so eine liste mit dem amtlichen "bestandsregister teil C" zu tun?Steffi hat geschrieben:Ich kenne es auch aus größeren Betrieben nur so, daß die neugeborenen Lämmer gleich in eine entsprechende Liste eingetragen werden und zumindest eine weiße Ohrmarke/Tätowierung bekommen.
das sollte doch dem amt egal sein, oder?Steffi hat geschrieben:Wie soll man sonst nach zwei Wochen noch wissen, welches Lamm zu welcher Mutter gehört, wenn da Hundert Knirpse in ähnlichem Alter rumtupfen
die ist für den eventuell erforderlichen ersatz, von unleserlichen/verlorenen ohrmarken (gelbe ohrmarken) vorgesehen. dachte ich jedenfalls.Steffi hat geschrieben:In der Liste C gibt es ja sogar eine Spalte für Ersatzkennzeichen, wenn die ersten Kennzeichnungen gegen gelbe Ohrmarken ausgetauscht werden.
das amt will mich für den verstoß gegen vorschriften sanktionieren, die es gar nicht gibt. zumindest kann mir diese vorschriften keiner benennen/erklären/aufzeigen.Steffi hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich gerade das Problem nicht so ganz?
es geht ja nicht ums veterinäramt, sondern ums landwirtschaftsamt. das hiesige veterinäramt duldet es sogar offiziell, das hobbyhalter ihre mehreren 'zig mutterschafe nur mit den weißen schlachtohrmarken kennzeichen.Manfred hat geschrieben:Zur nächsthöheren Veterinärbehörde gehen und dort beschweren und den Sachverhalt klären lassen.
ist ja mein reden. zumindest nicht den gesamtbestand incl. junger lämmer. den mutterschafbestand dagegen schon. solange keins unbemerkt verloren gegangen ist.Manfred hat geschrieben:In der Abteilung C sind die Tiere mit Tag der Kennzeichnung und nicht mit Geburtsdatum einzutragen.
Tiere ohne Kennzeichnung haben da nichts verloren. Deshalb kannst du auch nicht anhand des Bestandsregisters deinen Bestand vorrechnen.
leider sind deine zitierten gesetzestexte nicht mahe ganz aktuell.Manfred hat geschrieben:Rechtsgrundlagen:
hab die "Informationen zur Tierseuchen- und Arzneimittelrechtlichen Seite bei Schaf- und Ziegenhaltungen" vom "Veterinäramt Landkreis Forchheim" gefunden.
Veterinäramt Landkreis Forchheim, 15.9.2016 hat geschrieben:Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Tieren (Teil C)
> seit dem 01.10.2010 sind im Bestandsregister auch Geburten und Verendungen aufzuzeichenen
]...[dann: ne liste der bekannten punkte im tabellenkopf (außer ersatzkennzeichen)
dann:]...[
> getrennte Listen für Schlachttiere bis zu einem Jahr (weiße Ohrmarken) und Zuchttiere sind zulässig
Teil C ist auszufüllen für ab dem 01.01.2010 gebohrene Tiere
für Teil C bin ich davon immer ausgegangen, es sei denn, man hätte noch uralte schafe mit weißen nummern. oder die liste wird schon seit 2005 geführt (so wie meine)Steffi hat geschrieben:Und auf welche Art der Kennzeichnung bezieht sich das? Ausschließlich auf gelbe Ohrmarken?
schlachtlämmer, mit den weißen marken gehören in den teil B und ungekennzeichnete lämmer tauchen allenfalls in betriebsinternen listen auf, die niemanden etwas angehen. bei der letzten kontrolle hab ich die aktuelle anzahl aus meiner lste den kontrolleuren mündlich mitgeteilt. damit hatten sie sich zufrieden gegeben. die anschließende amtliche zählung meiner herde ergab eine nicht sanktionswürdige differenz.
daraus schließe ich, das bei einer etwas größeren differenz durchaus kürzungen erfolgen. nur wüßte ich gerne auf welcher rechtsgrundlage.
ist ja mein reden. die tanten vom amt waren aber anderer meinung. wie das funktionieren soll, konnten sie mir nicht erklären. allerdings wurde mir mitgeteilt, das ein mitarbeiter sich meine ausdrucke vorgenommen, die letzten 10 jahre nachgerechnet und eine mir nicht genannte differenz festgestellt hätte. allerdings wieder nicht so groß, das es kürzungen hätte geben müssen. wie er das ge-/berechnet hatte, weiß ich auch nicht.Manfred hat geschrieben:Der Abschnitt C gibt der Behörde also nur einen Überblick, wie viele Tiere jedes Jahr gekennzeichnet werden und wie viele der gekennzeichneten Tiere wann verendeten, aber in keinster Weise, wie viele Tiere aktuell auf dem Betrieb sind.