kürzungskulisse wasserschutzgebiet

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st68
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kürzungskulisse wasserschutzgebiet

Beitrag von st68 »

hab heute endlich meinen agrarantrag fertig bekommen und mußte feststellen das ich tatsächlich ein stück meiner flächen in der berümt-berüchtigten neuen kürzungskulisse habe. alles schon fertig herausgerechnet und in der karte als eigenständiger feldblock eingetragen.

nu die frage: bekommt ein stätisches wasserschutzgebiet subventionen. und wenn ja: warum bekomme ICH die dann abgezogen?

das landwirtschaftsamt meinte dazu, das die das auch nicht wüßten. sie hätten sich den quatsch auch nicht ausgedacht, macht eh nur ärger. und ich solle mir das geld doch vom wasserwerk wieder holen. wie? wissen sie auch nicht...

in einem schreiben vom bauernverband hab ich gelesen, das so was öfters vorkommt und meißt jeder rechtlichen grundlage entbehrt. haben hier forenkollegen auch so was erlebt? und wie geht ihr damit um?
Edwin
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Re: kürzungskulisse wasserschutzgebiet

Beitrag von Edwin »

Kann mir nur vorstellen, dass es sich hierbei um Doppelsubventionierung handeln würde, wenn du die selben Flächen wie das Wasserwerk als Eigentümer(so habe ich das verstanden) beanspruchst. Solche Fragen , ob bereits eine Förderung vorliegt, sind in jedem Förderantrag enthalten...

Grüße
Tom Schäfer
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Re: kürzungskulisse wasserschutzgebiet

Beitrag von Tom Schäfer »

Eine Doppel-Subventionierung, einmal für den Eigentümer und einmal für den Pächter, ist nicht möglich, da Agrar-Subv. immer flächengebunden sind und nur einmalig beansprucht werden können.
Natürlich kann aber auch ein Wasserwirtschaftsbetrieb Agrar-Subv. beantragen, wenn er über entsprechend landw. Flächen verfügt,
bzw. kann das ein jeder "Betrieb" der auch landw. nutzbare Flächen hat.
Warum Du nun auf einmal Subventionen gestrichen bekommst, für eine Fläche, die in einer Wasserschutzzone liegt, kann man so pauschal nicht beantworten.
Dazu muss genau geschaut werden in welcher Wasserschutzzone Deine Flächen liegen, I, II oder III.
Was hast Du "landw." auf dieser Fläche gemacht? Wirtschaftest Du extensiv?
Ackerbau oder Grünland,
Düngereintrag,
wenn Grünland, dann als Heuwiese oder nur Mulchen,
oder als Weide und dort Tiere nur zur Beweidung oder auch mit Zufütterung,
wenn ja, wie hoch ist der Tierbesatz.
Das Thema ist so komplex, dass man das nicht einfach pauschal hier beantworten kann,
ohne Einzelheiten zu kennen.
Ich habe auch 2 Flächen, die in unterschiedlichen Schutzzonen liegen.
Der für mich zuständige Mitarbeiter im LW-Amt hatte mir nach Jahren auf einmal die zeitweise Beweidung der einen Zone untersagt,
angeblich aufgrund einer neuen Verordnung.
Ich hatte ihn gebeten mir die Verordnung auszudrucken, konnte aber nichts darin finden, dass mir die kurzfristige Beweidung verboten hätte.
Nach mehrmaligem hin- und her und nachfragen im Ministerium, hat er die Auflage zurückgenommen mit dem Hinweis,
er hätte wohl etwas missverstanden.
Und was sagt uns das: Immer alles hinterfragen und kontrollieren.
Im LW-Amt sitzen auch nur Menschen und Menschen machen bekanntlich manchmal Fehler.
Manfred
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Re: kürzungskulisse wasserschutzgebiet

Beitrag von Manfred »

Meine Vermutung ist: Du hast für diese Flächen irgendwelche Agrarumweltprogramme mit Bewirtschaftungsauflagen beantragt.
Diese dürfen nur ausbezahlt werden, wenn du diese Auflagen auf dieser Flächen nicht aus anderen Gründen sowieso erfüllen musst.
(z.B. Winterbegrünung von Ackerflächen, Düngeauflagen, Verbot bestimmter Kulturen usw.)
Wenn die Satzung für das Wasserschutzgebiet vorschreibt, dass dort ein Teil dieser Auflagen eingehalten werden muss, darfst für diesen Teil der Auflagen keine Ausgleichszahlung aus dem Landwirtschaftstopf erhalten.
Die Bewirtschaftungserschwernis, Ertragsminderung etc. kannst du dann nur vom Verursacher einfordern, also Brunnenbetreiber.

Wenn das zutrifft, wäre zunächst mal zu klären, ob in der Satzung des Wasserschutzgebietes für die betreffenden Flächen wirklich diese Auflagen im selben Umfang vorgesehen sind.
Wenn das der Fall ist -> an den Brunnenbetrieber wenden. Wenn der evtl. schon Ausgleichszahlungen an den Grundstückseigentümer leistet, müsstest du evtl. mit diesem Verhandeln.
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