Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Edwin
Förderer 2024
Förderer 2024
Beiträge: 408
Registriert: So 6. Nov 2016, 18:14
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Schnucken, Rhönschafe

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Edwin »

aus der "Schafzucht"

In der Schafzucht 3/21 gibt es einen weiteren Artikel zur Rechtslage in D, PDF für hier leider zu groß...
Dateianhänge
04_Schafzucht_03_Rechtlicher Wolf.pdf
(484.99 KiB) 284-mal heruntergeladen
Edwin
Förderer 2024
Förderer 2024
Beiträge: 408
Registriert: So 6. Nov 2016, 18:14
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Schnucken, Rhönschafe

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Edwin »

Hier die Info der DBBW zu den deutschlandweiten Schadensfällen.
Schäden_Prävention_Kompensation_DE2020_final_1.2.pdf
(790.85 KiB) 264-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 314
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von st68 »

Ob ich jetzt mit Netze stecken reich werde, oder interprätiere ich den Text nur falsch?

https://www.topagrar.com/rind/news/meck ... 78238.html
Edwin
Förderer 2024
Förderer 2024
Beiträge: 408
Registriert: So 6. Nov 2016, 18:14
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Schnucken, Rhönschafe

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Edwin »

Antrag schreiben und auf kosten Deines Rückens mit Schafen reich werden, es lebe die Subvention! Nix wie ran, so lange was im Topf ist! :haehae:
Übrigens ist in BBg Ähnliches in Arbeit...
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 314
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von st68 »

Mein Rücken is schon im Ar***. Und wenns so wäre, wie der Backhaus da suggerieren will, würde ich ja am Wolf und nicht mit den Schafen reich werden. Bei 0,5km Zaun (und 1230,00€ je Kilometer), die ich hier pro Tag UMbaue, kämme da schon ein kleines Sümmchen zusammen.

Auf jeden Fall, weiß keiner von den Wolfspräventionisten, wie das ganze anzuwenden und auszulegen sein wird. Keiner hat irgendwelche Informationen dazu. Es gibt auch keinerlei Antragsformulare.

Wenn man den Top-Agrar-Arikel genauer liest und mit den Erfahrungen der letzten Förderungsbedingungen abgleicht, wird NICHTS dabei raus kommen. Zumindest nicht für den Normalschafhalter.

Der ganze Text strotzt nur von "können gewährt werden", "möglich" und "maximal".
Top-Agrar hat geschrieben:Gefördert werden können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für (über die allgemeinen Sicherungs­pflichten hinausgehende) wolfsabweisende Zäune sowie für Herdenschutzhunde.
Auf die Definition, was genau "über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehend" bedeutet, bin ich schon sehr gespannt. Vor allem über die letztendlichen Berechnungsformeln. Warscheinlich werden maximal zwei schlabbrige Flatterbänder, die über einem schon vorhandenen Zaun gespannt werden, als völlig ausreichend und absolut wolfssicher festgelegt.
Top-Agrar hat geschrieben:Die Gewährung der Zuwendung ist auf maximal 450 € pro Hektar beweidete Fläche und Jahr an den jeweiligen Zuwendungsempfänger begrenzt.
Warscheinlich ist mit "beweidete Fläche" die im Agrarantrag beantragte Betriebsfläche, und per langfristigem Pachtvertrag nachgewiesene Fläche gemeint. Und sicher nicht die pro Jahr eingezäunte Fläche. Was ja eigendlich die beweidete Fläche wäre, die ein vielfaches der Betriebsfläche beträgt und zusätzlich erhebliche betreibsfremde Flächen beinhaltet.
Top-Agrar hat geschrieben:Der Bewilligungszeitraum beträgt fünf Jahre. Pro Jahr stehen rund 1,2 Mio. € zur Verfügung.
Also pro Schafhalter in Meck-Pomm, maximal ein paar Hunderter. Spannend auch, ob bei Aufgabe der Schafhaltung die biesher ausgezahlten Gelder zurückzuzahlen sind.
Top-Agrar hat geschrieben:Gemäß den Vorgaben des GAK-Rahmenplans ist Voraussetzung für die Zuwendung auch, dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist.
Mit diesem letzten Satz ist eigendlich alles gesagt: Wer noch nicht in überzogen scharfen Umweltprogrammen gebunden ist, ist schon raus. Und wer im nächsten Agrarantrag keine ruinösen Umweltprogramme abschließt, bekommt auch in Zukunft nix ab.

Und die Wolfsfanatiker haben wieder ordentlich Argumente über die Schäfer herzuziehen: "Alles dumme, faule Wolfshasser, die alles bezahlt bekommen und trotzdem alle Wölfe abballern wollen".

Hatten wir alles irgendwie schon in der letzten Präventionsperiode.
Benutzeravatar
Steffi
Förderer 2020
Förderer 2020
Beiträge: 1492
Registriert: Do 6. Okt 2016, 16:58
Wohnort: Untertaunus
Schafrasse(n): Walliser Schwarznasenschafe
Kontaktdaten:

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Steffi »

"Neu" sind da lediglich die Formulierungen. Oder wußtet ihr, daß in Hessen bspw. keine Herdenschutz-Förderung gezahlt wird, wenn der Flächencode im GAP nicht paßt, man also z.B. Ackerfutterflächen beweidet statt DGL? Nicht? Die im Landwirtschaftsamt auch nicht. Ist aber so, weshalb mein Betrieb mal prinzipiell aus der Förderung fällt, da meine Flächen alle Ackerstatus haben und alle 5 Jahre sinnloserweise umgebrochen werden. Tipp vom Amt: "Widmen Sie doch in DGL um." Selten so gelacht :rofl:
Und die demnächst geplante Förderung für Investitionen für Zaunmaterial und HSH ist dann vermutlich abhängig davon, ob man bereits im Grundförderprogramm ist.

LG
Steffi
Sheep happens
Edwin
Förderer 2024
Förderer 2024
Beiträge: 408
Registriert: So 6. Nov 2016, 18:14
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Schnucken, Rhönschafe

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Edwin »

Hier eine Pressemitteilung der DBBW zum Monitoringjahr 2020/21 (1.5.20 - 30.04.21)
Dateianhänge
Sperrfrist_Pressehintergrund Wolf 20-21.pdf
(395.79 KiB) 222-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 314
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von st68 »

BfN und der DBBW im Frühling 2019 hat geschrieben:So werden nur elektrifizierte bodenabschließende Zäune empfohlen, die mindestens 120 Zentimeter hoch sind, da nur diese Zäune bei „ausforschenden“ Wölfen durch einen körperlichen Schmerz einen Abschreckungseffekt ausüben.
Also nur noch E-Netze, oder Maschendraht/Gitter mit zusätzlicher Elektrifizierung. Nichts unter 1,2 Meter Höhe. Standart-Netze, Einzellitzen- Einzeldrahtzäune haben das Wettrüsten verloren.

Wer hätte das gedacht? Wäre zumindest anständig von den Wolfsexperten, wenn sie zugeben würden, dass Wölfe viel zu oft und viel zu leicht, die zuvor empfohlenen Abwehrmaßnahmen überwinden, so wie es die Kritiker immer angemahnt haben. Stattdessen kommt ein Schriftstück raus, in dem beiläufig erwähnt wird, dass die bisherigen Empfehlungen, auf denen sämtliche Förderprogramme und Managmentpläne aufbauen, schon seit drei Jahren überholt sind.

Bin ja gespannt, wann diese neuen Empfehlungen als Mindeststandart in den einzelnen Bundesländern verbindlich vorgeschrieben werden. Die ausufernden Risszahlen und Entschädigungssummen legen das jedenfalls nahe.
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 314
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von st68 »

So.

Nachdem ein Jahr ins Land gegangen ist, habe ich heute wieder mal das Amt für Wolfsprävention angerufen und mich nach dem aktuellen Stand der Auslegungen der Wolfspräventionsmaßnahmen in Meck-Pomm erkundigt. Die Frau am Telefon war sehr geduldig und höflich mit mir.

Bezugnehmen auf meine beiden vorangegangenen Beiträge,

viewtopic.php?p=31823#p31823
viewtopic.php?p=31859#p31859

kann ich jetzt also präzisieren:

Die Formulierung "über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehend" bedeutet im Moment ein Elektronetz von 1,08 Meter Höhe zu benutzen. Die 1,06 sind gestrichen und die Existenz von 1,05 hohen E-Netzen ist dem Amt nicht bekannt.

Die Formulierung "beweidete Fläche" bedeutet die Gesamtbetriebsfläche laut Agrarantrag. Nicht die pro Jahr umzäunte Fläche. Wie das bei Schafhaltern läuft, die keinen Agrarantrag stellen, oder keine eigenen Flächen auf dem Papier nachweisen können, habe ich nicht nachgefragt.

Die Formulierung "dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist" wird im Moment so ausgelegt, dass jedwede Form von Weidetierhaltung aus Umweltschutzgründen notwendig ist.

Und jetzt der Kasus Knaxsus:
Die "1.230 € je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen" gibt es natürlich nicht für jeden Kilometer aufgebauten Zaun, sondern pro Kilometer im Betrieb in Benutzung befindlichen Zaun.
Wenn ich also durchschnittlich täglich 500 Meter Zaun aufbaue, gibt es für genau diese 500 Meter die Förderung. Also 615,00 Euro pro Jahr und das 5 Jahre lang. Dafür muß ich dann genau Weidetagebuch führen, mit genauer Flächenangabe, Zaunlänge und Standort.
Dass es auch Schafhalter gibt, die mehrmals im Jahr ihre Koppeln umbauen und die Koppelgrößen stark variieren, ist dem Amt/Ministerium durchaus bewusst, ändert aber nichts daran, dass nur die Zaunlänge/Koppelgröße angerechnet wurd, die am Tag der Vorortkontrolle vorgefunden wird. In Härtefällen kann die Kontrolle auch mal wiederholt werden.

Weiterhin konnte die Frau mir sagen, dass jetzt auch Festzäune bezuschusst werden können. Allerdings fand sie das merkwürdig, weil Festzäune doch immer zu niedrig seien und gar kein Strom drauf wäre...

Untergrabeschutz für Solarparkzäune kann man auch beantragen. Allerdings nur in Form von außen (keinesfall innen) davor gelegtem Knotengeflecht. Vorgaben für Materialstärke und Art der Befestigung gibt es nicht. Das Befestigen ist aber vorgeschrieben. Das Problem der Entsorgung und dass das Land außerhalb vom Solarparkzaun jemand anderem gehört, ist dem Amt nicht bewusst und wohl auch egal. Planierarbeiten, Baumfällaktionen, oder gar Munitionsbergungsdienste gehören nicht zu den förderfähigen Aufwendungen.
Dass Solarparkbetreiber die Förderung für wolfssichere Aufrüstung beantragen können hat sie bestätigt. Allerdigs können die bei Neubau von Anlagen den Zaun doch gleich bodenbündig bauen. Dann brauchen sie ja kein Knotengefecht davorsetzen und auch die Förderung nicht beantragen. Auf meine Nachfrage gab sie zu, dass es auch irgendwie möglich wäre, den Zaun einen halben Meter tief in den Boden zu setzen, aber tiefer wäre nicht nötig, oder wird nicht mehr gefördert, oder so....

An der mehrmonatigen Antragsbearbeitung und dem Zwang zur Vorfinanzierung wird nicht gerüttelt. Aber unter Umständen könne es mal vorkommen, dass die Bearbeitung eines Antrags die Dreimonatfrist nicht ganz ausschöpft. Wenn mein Geld nicht für die gesamte benötigte Zaunlänge auf einmal reicht, kann ich ja die Anschaffung über mehrere Jahre stückeln...
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4439
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: Richtlinien und Beschlüsse der Länder

Beitrag von Henry »

Man gibt sich richtig Mühe. ...
Henry
der
Schafschützer
Antworten