Preis von amtlichen Ohrmarken?

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Henry
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Henry »

Willst Du Bilder infizierter oder gespaltener Ohren? Wieviele?
Henry
der
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Krauli
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Krauli »

Ganz ehrlich:
Die drei eingerissenen Ohren, die ich in acht Jahren an durchschnittlich 50 Schafen hatte, sind mir im leben keine solche summe Geld und so viele nerven wert! :schnee:
"Bonus vir semper tiro." :keule:
Heumann
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Heumann »

Krauli hat geschrieben:Ganz ehrlich:
Die drei eingerissenen Ohren, die ich in acht Jahren an durchschnittlich 50 Schafen hatte, sind mir im leben keine solche summe Geld und so viele nerven wert! :schnee:
dir fehlt das nötige Querulantentum, um die Probleme zu verstehen!
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meine_Landliebe
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von meine_Landliebe »

Dazu habe ich noch eine Frage: WIESO? :duck:
Ich meine, Ohrmarken für eine Handvoll Schafe kosten doch nicht die Welt....
Ja, Ohrmarken kosten nicht die Welt. Aber ich bin glücklicherweise in der Situation, dass ich sagen kann: es geht mir nicht ums Geld, es geht mir ums Prinzip!
Und ich habe nicht das Gen in mir, bedingungslosen Gehorsam zu leisten, dafür habe ich doppelt soviel Bewusstsein und vor allem stehle ich mich auch dann nicht aus der Verantwortung, wenn es für mich äußerst unbequem wird.
Hierfür saß ich jahrelang fast jede Nacht vor dem PC und studierte die Regelwerke, um informiert zu sein, die Vorschriften zu erfassen und sie zu verstehen.

Ich verstehe allerdings auch Halter, die unter rein wirtschaftlichen Interessen oder der Einfachheit halber sich für die preisgünstigste ETK-Variante für Ohrmarken entscheiden, weil es betrieblich existentiell ist, denn sie werden von den Verwaltungen im Schach gehalten. Sie nehmen auch den Grundpreis von €20,00 pro Ohrmarkenbestellung in Kauf, denn sie können nicht ausweichen. Der LKV hat ja das Monopol übertragen bekommen, konkurrenzlose Verkaufsstelle zu sein. Keine Konkurrenz heißt, es gibt kein Marktpreis sondern ein willkürlich definierter.
Zudem haben die gewerblichen Landwirte zumeist auch nach einem körperlich anstrengenden Arbeitstag und nach der bürokratischen Pflichterfüllung rund um die Landwirtschaft nicht mehr die Zeit und die Kraft, sich langjährigen Verfahren durch alle Instanzen zu stellen, nur wegen der Tierkennzeichnung.

Aber es gibt auch Menschen, die wegen ihrer Hobby- Leidenschaft mit genauso strengen amtlichen Auflagen konfrontiert sind:
wir kämpfen bspw. darum, dass unserem Weidevieh im städtebaulichen Aussenbereich überhaupt Lebensraum in Form von Weideflächen zugestanden wird oder dass zumindest die Flächen- und Nutzungspläne im städtebaulichen Innenbereich die Schaffung dieser Grundlage berücksichtigt. Schließlich stichtagsmelden wir ja auch jährlich unserer Tierbestandszahlen an die HIT und an die TSK, also existieren die tabellarisch aufgelisteten Lebensformen tatsächlich!
Hinzu kommt der Landschaftsschutz, für welchen die öffentliche Hand EU-Fördergelder erhält. Länderabhängig löschen die LSG-Verordnungen aber die Berechtigung aus, Hobby-Weidevieh zu halten, weil wir herdengrößenbedingt nicht die ELER-Schlüssel etc. erfüllen, für die es wiederum EU-Fördergelder gibt. Die Daseinsberechtigung für unsere Hobbytiere wird somit politisch vernichtet. Dabei beanspruchen wir ja nicht einmal nennenswert große Flächen. Hier in meinem Landkreis ist bspw. nur noch die agroindustrielle Nutzung im Landschaftsschutzgebiet erlaubt - ist das nicht die gestriegelte Karikatur von Tradition, Artenvielfalt und Umweltschutz?

Und wenn wir endlich eine kleine Wiese als Weide bis zur Landesspitze durchgefochten haben, hat unser Vieh noch lange kein Dach über dem Kopf, denn in BW gilt: max. 20 cbm, mehr wird dem Hobbyhalter nicht genehmigt, weil die EU-Mindestherdengöße von 20 Schafen und die EU-Mindestfläche von 5 Ha Weideland nicht stimmen. D.h. meine großwüchsigen Herdentiere haben als Unterstand nur eine Grundfläche von 2,50m x 3,60m und das Dach musste volumenbedingt derart niedrig sein, dass sich jeder normale Mensch -ich bin zum Glück nur ein Schrumpf-Germane- gehörig die Birne anschlägt, wenn er beim Eintreten nicht rechtzeitig abduckt. Wir haben aufgrund der LBO-Vorgaben eine erhebliche Kondensat-Bildung an der Decke, es tropft ständig herunter, wir haben keinen weiteren wettersicheren Lagerplatz für Stroh, Heu und sonstigem Futter. Wir können uns nicht bevorraten, weil auch Lagerplätze als baurechtliche Werke interpretiert werden, die wir Hobbyhalter in BW nicht errichten dürfen.
Es ist in allem eine erbärmliche Zumutung, die kein Kaffeerührer auf einem gepolsterten Schreibtischstuhl sehen kann, weil ihm der große ABGELEHNT-Stempel den Blick auf die Welt versperrt.

Deshalb bin ich so wehrhaft und bleibe es hoffentlich noch recht lange, denn wenn es mich einmal nicht mehr gibt, verlieren viele ihren Job im Warmen!

Verstehst du mich jetzt besser?

LG von mir
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Krauli
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Krauli »

Heumann hat geschrieben:
Krauli hat geschrieben:Ganz ehrlich:
Die drei eingerissenen Ohren, die ich in acht Jahren an durchschnittlich 50 Schafen hatte, sind mir im leben keine solche summe Geld und so viele nerven wert! :schnee:
dir fehlt das nötige Querulantentum, um die Probleme zu verstehen!
Wahrscheinlich :rofl:

@meine_landliebe:
Das verstehe ich (teilweise) sehr gut - genauso habe ich nämlich auch angefangen. 8 Schafe in einem winzigen 3-Seiten-Unterstand auf gut und gerne 1ha Land. Baugenehmigungen für Stall? Fehlanzeige. Als meine Herde dann auf ca. 20 MS angewachsen war, wurde ich sage und schreibe 4 Jahre in Folge(!) angeblich zufällig bei der CC-Kontrolle rausgepickt. Wie gesagt, "zufällig". Meine EInschätzung der zuständigen Behörde ging aber eher in die Richtung "Lieber mal eine Stunde einem kleinen Hobbyhalter ans Bein pinkeln, als zwei Tage Kontrolle in einer großen Schäferei."
Dabei wurde ein Schaf ohne Ohrmarke festegestellt, die es sich WIRKLICH die Nacht vorher rausgerissen hatte und es mir nicht möglich war das Tier zu fangen und sie zu ersetzen. Ich muss dazu sagen, dass ich zu der Zeit viele farbige Dorper-Mixe hatte, die ich EINDEUTIG auch ohne Ohrmarke identifizieren konnte. War denen egal, 1% Prämienabzug. Das war damals zum Glück noch nicht die Welt und ich war auf das Geld noch nicht angewiesen. Trotzdem ärgerlich.
Nur einer glücklichen Fügung habe ich es zu verdanken, dass ich später einer Hofstelle mit einigen ha Land dazu kaufen konnte und nun von Behörden ernster genommen werde. Und plötzlich klappt es auch mit den Kontrollen. Gerne dazu mehr per PN.
Insofern verstehe ich dich. Die Ohrmarken haben mich allerdings nie gestört :lol: Vielleicht weil ich Rinder habe und die da obligatorisch sind (wobei die "damals" ja auch noch kostenlos waren!)

Gruß,
Krauli
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Insane »

@meine_Landliebe

Schön zu wissen, dass es hier noch Schafhalter gibt, die es ähnlich wie wir sehen. :wink:
Diederich Heßlings gibt es genug in der Welt und sie ändern sie nicht.

Oder frei nach Maurice Chevalier:
"Die Logik der Frauen beruht auf der Überzeugung, dass nichts unmöglich ist." :nick:
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Cheesi1 »

Seit wann gibt es in Deutschland die Kennzeichnung der Schlachtlämmer mit den Schlachtnummern?
Wir in Österreich müssen leider alle mit zwei amtlichen Ohrmarken nummeriere, und zwar mit fortlaufender Nummer, also gleich wie die Nutztiere.
Ohne jetzt über die Kosten zu meckern, ist vor allem der Dokumentationsaufwand sehr lästig. Hattet Ihr auch diese Auflagen oder gibt es die Schlacht Ohrmarken schon immer?
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meine_Landliebe
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von meine_Landliebe »

Die Anbringung von nur einer Schlachtohrmarke für inländisch gehaltene Schafe und Ziegen ist eine Kann-Regelung, von der die Mitgliedsstaaten Gebrauch machen können, insofern diese der Kommission entsprechenden Bescheid melden. Die Option ist geregelt in der (EG) Nr. 21/2004 Art. 4 Abs. 3 und gilt mindestens seit Anfang des Jahres 2004 (vorherige Versionen möglich). Wahrscheinlich hat aber Österreich (EU-Beitritt 1995) der Kommission nicht die Anwendung dieser Möglichkeit gemeldet und fasst Euere nationalen Regelungen in Euerer Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung enger.

Schöne Grüsse von mir!
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von Cheesi1 »

Danke für die Info, meine_landliebe!
Das dies in der EG von 2004 geregelt ist habe ich inzwischen erfahren. Auch das die Ungarn maßgeblich an dieser Erleichterung beteiligt waren. Warum Österreich davon nicht Gebrauch macht, verstehe ich persönlich nicht. Habe auch keine zwingende Zusammenhänge dieser Erleichterung mit dem Gebrauch der elektronischen Kennzeichnung gefunden, ist aber bekanntlich nicht so einfach diese Texte zu lesen und zu verstehen.
Hatte noch eine Frage dazu: wie läuft bei euch die Meldung des Verkaufs von Schlachtlämmern mit solchen einfachen Marken ab. Wo, wie und was für Daten? Bei uns wollen sie zu jeder einzelnen Nummer wissen, wann es geboren wurde? Denke das Ihr das tlw. in größeren Gruppen je Verkäufer macht, alle haben nur ein und die selbe Nummer sind aber sicher nicht am selben Tag geboren. Wird dann alles als Lämmer kleiner ...Monate verkauft.
Ich finde es sinnvoll, eure Art der Kennzeichnung (sowohl bei Schlachtlämmern als auch bei Nutztieren) und würde ähnlich sinnvolle Möglichkeiten mit euren Preisen bei uns begrüßen, nur laut sagen darf ich es nicht :schreck: Weiters denke ich das auch eure Angaben und Meldungen beim Tierverkehr auf ein sinnvolles Maß reduziert angewendet werden, wo ich auch bei uns etwas daran Zweifel. Aber wie gesagt, bin kein Gesetzesexperte und auch kein Politiker um solche Entscheidungen zu verstehen.
Liebe Grüße!
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Re: Preis von amtlichen Ohrmarken?

Beitrag von meine_Landliebe »

Ich persönlich vertrete unermüdlich den Grundsatz, dass der mündige Bürger aufgrund seines Mitspracherechts politisch aktiv sein muss, um alleiniger Fremdbestimmung entgegen zu wirken.

Und so steht bei subjektiv wahrgenommenen Mißständen jeder einzelne von uns vor der Wahl, sich willenlos einem Spießrutenlauf durch die Exekutive zu unterwerfen oder mühsam Initiative zu ergreifen, um im Hürdenlauf zu versuchen, einen persönlich wichtig definierten Aspekt zur Prüfung oder Änderung der Gesetzgebung beizusteuern.

Es liegt also an Deinem Ehrgeiz und an dem Deiner Mitstreiter, ob und wie wichtig Euch eine nationale Änderung der Rechtsvorschrift ist, ob ihr die Lage Eures Landes aktiv mitgestalten wollt oder ob ihr Euch der Bequemlichkeit halber und klaglos an der Kandare führen lassen wollt.

Du könnest bspw. Dein Anliegen abhängig vom Bundesland, in dem Du wohnst, Eurem Parlament (Landtag) vortragen oder Dein Begehren gar auf Bundesebene direkt bei der Ländervertretung (Nationalrat) vorbringen, denn die Österreicher wählen ja für die Legislaturperiode des österreichischen Parlaments die Abgeordneten direkt in den Nationalrat. Das ist für Mitlesende keineswegs als Feldzug zu verstehen, sondern die direkte und gelebte Demokratie!
Warum Österreich davon nicht Gebrauch macht, verstehe ich persönlich nicht.
Aber ich! Ich bin mir sicher, durch Vereinheitlichung auf möglichst wenige Kennzeichnungssysteme lassen sich veterinärrechtliche Verwaltung und die Amtskontrollen besser und schneller durchführen. Denn nicht nur die Fremdbestimmten sind bequem, sondern auch die Exekutiven. Warum sollten sich die Kontrollorgane auf vielfältige Weise anstrengen, wenn deren Arbeitsaufwand durch Reduzierung der zugelassenen Möglichkeiten begrenzt werden kann?
Ich finde es sinnvoll, eure Art der Kennzeichnung (sowohl bei Schlachtlämmern als auch bei Nutztieren) und würde ähnlich sinnvolle Möglichkeiten mit euren Preisen bei uns begrüßen, nur laut sagen darf ich es nicht :schreck:
Warum denn nicht? Ist bei Euch die Meinungsvielfalt neuerdings ausgeschlossen?

Liebe Grüsse von mir und bitte Kopf hoch und erhabenen Hauptes Position beziehen! S´gibt doch eh schon viele ohne Rückgrat....
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