Das Schäferauto

SCB
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von SCB »

Ausnahmen gibt es, soweit mir bekannt, nur für verderbliche Lebensmittel und lebenden Fisch etc. In meinem Fall war es so, das ich einen ganzen Anhänger mit Jagdhunden am Haken hatte . Bei der Industrie und Handelskammer gibt es da eine Ausnahmegenehmigung für, damals, 86€ . Ich war mit einem Daihatsu Rocky unterwegs, wg. LKW Zulassung hinten verblechte Scheiben. Da kannten sich die freundlichen Herren von der Autobahnpolizei schon gut aus.
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Henry
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Henry »

... auch unerlaubte Tiertransporte (egal wie lange, egal wie weit) dürfen nur aufgehalten werden, wenn Gefahr für die Tiere oder die Allgemeinheit besteht. EU-Verordnung 1/2005.

Werden die Transporte aufgehalten, ist die aufhaltende Behörde fürs Abladen und Tränken verantwortlich.

Der Artikel liegt bei mir im Auto. Mehrsprachig. (Im Flieger auch)
Henry
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SCB
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von SCB »

OK.. war mir nicht bekannt, werde ich mir auch mal ins Auto legen. Hätte mir aber auch nicht geholfen, ich wurde 2004 von der Bahn geholt. Bußgeld und Punkte gibt es aber trotzdem oder ??
Thorsten
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Thorsten »

mit LKW Zulassung und Anhänger kann das an Sonn und Feiertagen auch bei Nutzung der Autobahn Ärger geben
Hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor. Du darfst LKW mit Anhänger generell am Sonntag nicht fahren. Das ist nicht nur auf Autobahnen beschränkt.

Ich weiß, es macht trotzdem jeder. Und es wird ja auch in 99,9999 Prozent aller Fälle nicht kontrolliert und somit auch nicht geahndet. Aber der Gesetzestext lautet so (Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/R ... 05_23.html):

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Auf dem Schafhalter-Lehrgang, wo wir auch Transport durchgegangen sind, wurde allerdings ausdrücklich folgende Ausnahme erwähnt: der "innerbetriebliche" Transport von Tieren z.B. vom Hof zur Weide unterliegt einer Ausnahmeregelung (ob aber auch auf Autobahnen, wage ich zu bezweifeln).

Beste Grüße,
Thorsten
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von SCB »

Bei mir war das so das ca. 2km hinter dem Parkplatz eine Ausfahrt war. Mit dem Hinweis auf das generelle Fahrverbot wurde ich auf dem Parkplatz " stillgelegt. Das ganze dummerweise im Winter und ohne Standheizung im Auto.
Thorsten
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Thorsten »

Nach meiner Einschätzung ist die Autobahnpolizei in diesen Dingen am besten informiert bzw. kontrolliert auch am schärfsten.

Hier in Schleswig-Holstein sind die sogenannten"Neumünsteraner" berühmt berüchtigt. Die kontrollieren die A7 von Hamburg bis Flensburg. Leider machen die manchmal auch "Ausflüge" über die Bundesstraßen...

Dem normalen Dorfsheriff ist das ganze Thema i.d.R. ziemlich egal bzw. er hat am Sonntag meistens keinen Dienst ;)

Beste Grüße,
Thorsten
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Dölf »

Hoi Thorsten,

Du schreibst da: "Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t "

Wir liegen da aber mit unseren "normalen" Fahrzeugen aber doch alle unter 3,5t

Dölf
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von SCB »

mit Anhänger hat auch ein kleiner Kastenwagen mit LKW Zulassung Fahrverbot. An Sonntagen/Feiertagen und in den Ferien auch Samstags. Ohne Anhänger hat ein LKW ab 7,5 t Fahrverbot.
Zuletzt geändert von SCB am Di 17. Jan 2017, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
Thorsten
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Thorsten »

SCB ist mir zuvorgekommen ;)

Man muss die Formulierung ganz genau nehmen: "An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr [...] Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

Für den Teil mit Anhängern gilt keine Gewichtsbeschränkung.
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Re: Das Schäferauto

Beitrag von Thorsten »

Für noch mehr Verwirrung sorgt übrigens das sogenannte Ferienreisefahrverbot in Deutschland (auch unter dem oben genannten Link zu finden):

"Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren."

Gilt wieder für alle(!) LKW mit Anhänger, diesmal aber explizit nur für "einige" Autobahnen und Bundesstraßen. Das ist der Grund dafür, dass in den Sommerferien an den Samstagen vermehrt LKW-Züge fernab der Autobahnen fahren.
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