bestandsregister, teil C

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st68
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bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

ernst gemeinte frage:

wo finde ich eine gesetzlich bindende anleitung zum führen eines bestandsregisters (speziell der teil C) für schafe in meck-pomm? nicht andere bundesländer.

ich finde zwar auf diversen behördenseiten das formular (neuerdings überall das selbe), aber nirgends eine anleitung zum ausfüllen.

hintergrund:

das landwirtschaftsamt erwartet von mir das ich, anhand des bestandsregisters, die anzahl sämtlicher tiere (auf das tier genau) vorrechnen kann. also auch alle lämmer ab geburt. soweit mir das bekannt ist, gehören in das bestandsregister nur tiere rein, die ich dauerhaft gekennzeichnet habe. also tiere mit gelben ohrmarken. und die werden erst mit einem jahr, oder dem ersten ablammen gekennzeichnet.

die behörde meint aber, das sie in ihrem kontrollprotokoll explizit diesen punkt abzufragen haben. wie ich neugebohrene/verendete lämmer, ohne kennzeichnung, ins bestandsregister eintragen soll, können/wollen/müssen sie mir aber nicht sagen. ob und wie das überhaupt geht, ist ihnen auch egal.

wenn ich definitive beweise vorzeigen kann (idealerweise als pdf von einer übergeordneten behörde) soll ich ihnen das schicken, damit sie das ihren vorgesetzen vorzeigen können.

also was mach ich nu? alles wie bisher weiter führen (mach ich ja), sanktionen in kauf nehmen und gegen einen kürzungsbescheid widerspruch einlegen, der dann (hoffentlich) mangels rechtlicher grundlage zurück genommen werden muß?

das problem:

selbst wenn ich mich auf diesen quatsch einlassen würde, würde die zahl die am ende aus dem bestandsregister zu errechnen wäre (eingetragen wird eine gesamtzahl/summe ja nicht), sowieso nicht stimmen. und die nächste kontrolle kommt bestimmt in kürze.
Schafhüterin
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Schafhüterin »

Ich trage alle Tiere ab Geburt (am Tag der Geburt) und alle Tiere am Tag des Zugangs (Zukauf, Übernahme . diese werden auch unverzüglich beim LKV angemeldet) ein, selbst wenn sie noch keine Ohrmarken haben.

Für die Lammzeit habe ich mir ein Formular erstellt, in das ich alle Geburten (Datum, Mutter, usw.).
Ich habe auch schon Lämmer gerissen bekommen, wird alles vermerkt. Eben ohne Ohrmarken.

Es müssen ja alle Tiere am Stichtag gemeldet werden, das gäbe ja dann ein kuddelmuddel.

Merkblatt Schafe - Erklärung, auch Teil C:
http://www.add.rlp.de/icc/ADD/med/ef5/e ... 111111.pdf

Ab dem Beginn der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung werden auch die Eintragungen in Teil C des Bestandsregisters verpflichtend.
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balin
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von balin »

Viele Schafhalter werden aufhören, weil sie den Mist nicht mehr mitmachen wollen. Der Ohrmarkenterrorismus nimmt wirklich überhand.
Die Bestandsohrmarke reicht doch. Heutzutage verhungern die Geier und die Bürokraten werden fett. ;)
Es wundert mich schon, daß die Tierhalter sich das haben aufdrücken lassen. Gerade in der Weidehaltung hat man ja die Tiere nicht immer pünktlich zur Hand und die Haltbarkeit der Ohrmarken ist auch nicht angemessen für das freie Leben. Bei mir fehlen durchaus mal 20% der Ohrmarken in einem Jahr.
So ein Bestandsregister muß mit einer gewissen Unschärfe leben können.
Mir persönlich sind gut versorgte Tiere lieber als ein intaktes Bestandsregister und man muß oft wählen, weil die Zeit nur einmal da ist. :)
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Steffi »

Ich trage auch direkt am Abend die Geburten/Todesfälle ein, allein schon, damit ich selbst den Überblick behalte. Die Ohrmarkennummern trage ich dann entsprechend nach, wenn ich die Tiere kennzeichne. Ich kenne es auch aus größeren Betrieben nur so, daß die neugeborenen Lämmer gleich in eine entsprechende Liste eingetragen werden und zumindest eine weiße Ohrmarke/Tätowierung bekommen. Wie soll man sonst nach zwei Wochen noch wissen, welches Lamm zu welcher Mutter gehört, wenn da Hundert Knirpse in ähnlichem Alter rumtupfen? In der Liste C gibt es ja sogar eine Spalte für Ersatzkennzeichen, wenn die ersten Kennzeichnungen gegen gelbe Ohrmarken ausgetauscht werden. Irgendwie verstehe ich gerade das Problem nicht so ganz? :oops:

LG,
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Zuletzt geändert von Steffi am Di 18. Okt 2016, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Schafhüterin »

balin hat geschrieben:Viele Schafhalter werden aufhören, weil sie den Mist nicht mehr mitmachen wollen. Der Ohrmarkenterrorismus nimmt wirklich überhand.
Bei uns im Kreis muss eh was schiefgelaufen sein, einige Schafhalter sind von der Kreisverwaltung angeschrieben worden, sie hätten ihren Bestand nicht gemeldet.Diese haben dann beim LKV angerufen und sind dort auch ordnungsgemäß registriert. Solange der Schafhalter seinen Durchblick nicht verliert, ist alles im grünen Bereich. :mrgreen:
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Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

st68 hat geschrieben: also was mach ich nu? alles wie bisher weiter führen (mach ich ja), sanktionen in kauf nehmen und gegen einen kürzungsbescheid widerspruch einlegen, der dann (hoffentlich) mangels rechtlicher grundlage zurück genommen werden muß?
Zur nächsthöheren Veterinärbehörde gehen und dort beschweren und den Sachverhalt klären lassen.
Weiß nicht, wo die bei euch angesiedelt sind. Bei uns ist es die Bezirksregierung.
Dein Veterinär vor Ort spielt vermutlich nur "Cover my Ass". Er steigt wohl bei dem Vorschriften-Wust selbst nicht durch, und fährt deshalb maximale Kante, um blos nichts falsch zu machen.

In der Abteilung C sind die Tiere mit Tag der Kennzeichnung und nicht mit Geburtsdatum einzutragen.
Tiere ohne Kennzeichnung haben da nichts verloren. Deshalb kannst du auch nicht anhand des Bestandsregisters deinen Bestand vorrechnen.
Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

Rechtsgrundlagen:
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Tierverkehr
http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/
Besonders der §37

und die dort genannte EU-Verordnung 21/2004:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 101:DE:PDF
Hier u.a. der Anhang B
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Steffi
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Steffi »

Manfred hat geschrieben:
In der Abteilung C sind die Tiere mit Tag der Kennzeichnung und nicht mit Geburtsdatum einzutragen.
Tiere ohne Kennzeichnung haben da nichts verloren. Deshalb kannst du auch nicht anhand des Bestandsregisters deinen Bestand vorrechnen.
Und auf welche Art der Kennzeichnung bezieht sich das? Ausschließlich auf gelbe Ohrmarken?

LG,
Steffi
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Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

In der EU-Verordnung steht zu Betriebsohrmarken:
"Für gemäß Abschnitt A Nummer 7 gekennzeichnete Tiere muss das Register jedoch für jede Partie Tiere mit derselben Kennzeichnung die Angaben gemäß Nummer 2 des genannten Abschnitts umfassen, einschließlich der Anzahl Tiere."

Ich verstehe das so, dass Tiere mit Betriebsohrmarke im Anhang C einzutragen sind, dass man sie aber als Gruppe eintragen kann.
Bei 20 Tieren, die an einem Tag gekennzeichnet werden also z.B.
Lfd Nr. 1001-1020 Kennzeichen: Betriebsmarke etc.
Ein Abgang ist ja in C nicht einzutragen (was es ebenfalls unmöglich macht, aus Anhang C den aktuellen Tierbestand zu ermitteln) sondern nur Verendungen auf dem Betrieb.
Der Anhang C erfasst lediglich, wann wie viele Tiere mit welchen Marken gekennzeichnet wurden und wie viele Tiere mit welcher Kennzeichnung wann verendet sind.
Zumindest bei dieser Vorlage:
http://www.bauernverbandsh.de/fileadmin ... ziegen.pdf
Zu- und Abgänge werden (ebenfalls Gruppenweise möglich) im Abschnitt B erfasst.

Der Abschnitt C gibt der Behörde also nur einen Überblick, wie viele Tiere jedes Jahr gekennzeichnet werden und wie viele der gekennzeichneten Tiere wann verendeten, aber in keinster Weise, wie viele Tiere aktuell auf dem Betrieb sind.
Es kann nur aus der letzten Stichtagsmeldung, der Zahl der seither erfolgten Kennzeichnungen und Verendungen in Abschnitt C und der Zu- und Abgänge in Abschnitt B die Zahl der gekennzeichneten Tiere ermitteln. Wie viele noch nicht gekennzeichnete Tiere da sind, ist daraus nicht zu erschließen.
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von SchnuckenschäferROW »

[quote="st68"]ernst gemeinte frage:

wo finde ich eine gesetzlich bindende anleitung zum führen eines bestandsregisters (speziell der teil C) für schafe in meck-pomm? nicht andere bundesländer.


Bist du Mitglied beim Bundesverband der Berufsschäfer? Da weiß bestimmt irgendwer etwas in Bezug auf Mecklenburg Vorpommern!
Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer!
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