Moin Christian,
doch, der Schlachter ist der abnehmende Betrieb. So kenne ich es zumindest bei den Rindern. Nach dem Schlachten wird es vom Schlachter abgemeldet.
Alles andere wäre für mich auch unlogisch. Was mache ich sonst, wenn ich ein Tier für mehrere Kunden teile?
Viele Grüße,
Thorsten
Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
Hi Thorsten,
du hast recht. Das LKV hat mir das gerade auch genauso bestätigt.
Grüße und Danke
du hast recht. Das LKV hat mir das gerade auch genauso bestätigt.
Grüße und Danke
- Henry
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
Es ist nich möglich, Tiere in HiT an Adressen abgehen zu lassen. Es müssen registrierte VVVO-Betriebe die Empfänger sein.
Beim Sächsischen Ministerium grübelt man bis heute, wie Tiere zur Hausschlachtung auszutragen sind und was genau geschieht, wenn der Empfänger keine VVVO-Nummer hat, diese falsch ist oder er sie - aus Datenschutzgründen - nicht mitteilen möchte. Auch beim Export in Nichtmitgliedsstaaten gibt es keine Lösung.
Richtig lustig wird es, wenn Betriebe selbst mehrere Betriebsstätten am selben Orte unterhalten oder selbst im Betrieb eine Schlachtstätte betreiben. In letzterem Falle stapeln sich die „HiT-Zugänge“ und die Tierzahl nimmt dort zu, weil der Abgang „Schlachtung“ in die Datenbank ja gerade nicht eingetragen wird.
Beim Sächsischen Ministerium grübelt man bis heute, wie Tiere zur Hausschlachtung auszutragen sind und was genau geschieht, wenn der Empfänger keine VVVO-Nummer hat, diese falsch ist oder er sie - aus Datenschutzgründen - nicht mitteilen möchte. Auch beim Export in Nichtmitgliedsstaaten gibt es keine Lösung.
Richtig lustig wird es, wenn Betriebe selbst mehrere Betriebsstätten am selben Orte unterhalten oder selbst im Betrieb eine Schlachtstätte betreiben. In letzterem Falle stapeln sich die „HiT-Zugänge“ und die Tierzahl nimmt dort zu, weil der Abgang „Schlachtung“ in die Datenbank ja gerade nicht eingetragen wird.
Henry
der
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
Ich kann in Schleswig-Holstein bzgl. HIT nur für die Rinder sprechen. Bei Schafen reicht hier die "Unbedenklichkeitsbescheinigung des Lebensmittel produzierenden Betriebes" (oder so), auf dem die Ohrmarkennummer vermerkt wird.
Bei den hiesigen Hausschlachtungen der Rinder hast Du, Henry, natürlich Recht. Aus der Sicht von HIT besitzt der Schlachter zum Schluss das Tier. Er meldet das Rind dann als "Abgang". Was er dann mit dem Fleisch macht (nämlich mir zu überlassen), ist HIT ja egal.
Dieser letzte Übergang in der Meldekette scheint in Sachsen anders bzw. nicht möglich zu sein, oder?
Viele Grüße,
Thorsten
Bei den hiesigen Hausschlachtungen der Rinder hast Du, Henry, natürlich Recht. Aus der Sicht von HIT besitzt der Schlachter zum Schluss das Tier. Er meldet das Rind dann als "Abgang". Was er dann mit dem Fleisch macht (nämlich mir zu überlassen), ist HIT ja egal.
Dieser letzte Übergang in der Meldekette scheint in Sachsen anders bzw. nicht möglich zu sein, oder?
Viele Grüße,
Thorsten
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
Es geht ja um Schafe. Da geht es nur um Anzahlen. Und seit 01.08.23 müssen Anzahlen bei Abgabe gemeldet werden. Ausgenommen sind aber Schlachtungen im Betrieb.
Henry
der
Schafschützer
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
gibt es was neues in der Sache?
Bald kommen die ersten, die Lämmer kaufen wollen, aber noch keine Nummer haben.
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- Henry
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Re: Neu ab 1.8. : Abgangsmeldung bei hi-tier
Bislang ist eine Abgangsmeldung in HiT ohne VVVO-Nr. des Empfängers nicht möglich, da keine Adressen erfaßt werden können. In Sachsen beschäftigt sich die Veterinärverwaltung damit. Eine Lösung wurde nicht gefunden. Eine Eintragung ins Register mit Name des Empfängers ist ausreichend, um Sanktionen abzuwehren.
Es besteht keine Pflicht, die eigene VVVO-Nr. dem Verkäufer mitzuteilen. Es gibt keine Pflicht, die VVVO-Nr. des Empfängers zu erfragen und bis zur Eintragung ins HiT-System zu speichern, zuzuordnen und zu verarbeiten. Der Erwerben müßte als Privatperson diesem Umgang mit seinen Daten wohl auch explizit zustimmen.
Eine Abgabe an „Barzahler“ ist daher - auch wenn die Vordrucke das anders vorgeben - jedenfalls nicht wirksam zu beanstanden.
Es besteht keine Pflicht, die eigene VVVO-Nr. dem Verkäufer mitzuteilen. Es gibt keine Pflicht, die VVVO-Nr. des Empfängers zu erfragen und bis zur Eintragung ins HiT-System zu speichern, zuzuordnen und zu verarbeiten. Der Erwerben müßte als Privatperson diesem Umgang mit seinen Daten wohl auch explizit zustimmen.
Eine Abgabe an „Barzahler“ ist daher - auch wenn die Vordrucke das anders vorgeben - jedenfalls nicht wirksam zu beanstanden.
Henry
der
Schafschützer
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