Baugenehmigung für mobile Schafszäune
Verfasst: Fr 14. Jan 2022, 22:05
Hallo zusammen,
hat schon mal jemand davon gehört, dass man für mobile Schafszäune / -Netze (als nicht - privilegierter Nicht-Landwirt sprich Hobbyschafhalter) eine Baugenehmigung braucht ?
Bzw. weiss jemand, ob es irgendeine Quelle gibt in der steht dass man für mobile Schafsnetze eben KEINE Baugenehmigung braucht ?
Hintergrund:
Ich habe einen Antrag auf Wolfsschutzzaunförderung gestellt, den ich auf Eis legen musste, da der Antrag nicht "verfahrensfrei" , also nicht ohne vorherig erfolgte Baugenehmigung genehmigt werden kann, da nach Anhang 50 LBO Nr.7 b) nur Einfriedungen die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.
Eine Baugenehmigung kann ich aber nicht beantragen, da ich damit unter ziemlich sicheren Umständen schlafende Hunde wecken, und meinen seit Jahrzehnten bestehenden Festzaun/ Offenstall, für den ich jedoch (wie so viele) keine explizite Baugenehmigung habe gefährden würde.
Somit ist durch diese "Hintertür" die Förderung auf Wolfsschutz für mich in unerreichbare Ferne gerückt.
Ich ärgere mich sehr, denn einerseits steht in allen schönen Prospekten, dass Wolfsschutz für alle TierhalterInnen (explizit auch Privatpersonen und eben nicht nur Landwirte) gefördert wird, andererseits ist es als Privatperson meist unmöglich, im Aussenbereich eine Baugenehmigung für irgendwas zu kriegen - und sei es auch nur ein lächerlicher , mickriger 50m-7 kg-in10min-auf-und abgebauter Plastiklitzen -Plastikpföstchenzaun !
Desweiteren scheint diese Regelung bis jetzt nur in unserem Landkreis und auch erst seit einigen Monaten angewendet zu werden - denn ein Bekannter hat seinen Zaun ( ebenfalls als Privatperson und OHNE Baugenehmigung) nur einige Monate vor mir noch anstandslos genehmigt und bezahlt bekommen...
Wenn ich mir die Netze selber kaufe und aufstelle sagt in der Praxis ja niemand was....- aber auf Nachfrage beim Landwirtschafts - und Bauamt ist es aber tatsächlich illegal !!!
Unsere Wolfsschutzbeauftragte ist fast so verärgert wie ich , kann aber auch nichts tun,
die Landwirtschaftsbehörde argumentiert (meiner Meinung nach sehr beleidigend) dass diese Regelung unter anderem so sei, damit nicht jeder dahergelaufene "Liebhabertierhalter mit 3 Schäfchen" ein landwirtschaftliches Grundstück pachtet und ein Freizeitgrundstück daraus macht
und die Baubehörde sagt Baurecht ist halt Baurecht.
Und ganz von der Förderung abgesehen : Wie soll ich denn meine Schafe ÜBERHAUPT (legal) halten wenn ich jeden Tag illegal eingezäunte Weiden benutzen muss ?? Ich kann sie ja nicht hüten bzw. einen Hirten einstellen.....Und was ist mit meinem 50m Hühnernetz.... ?
Viele Grüsse an alle
von einer "Liebhabertierhalterin" mit momentan 7 Schäfchen, die sich seit Jahrzehnten bei Tag und Nacht, bei Wind und Wetter in die Hitze, den Regen, den Matsch und den Schnee stürzt um ihre Tiere zu versorgen und ihren Hektar Weide und diverse umliegende Mini- Ländereien , die sonst niemand bewirtschaften möchte ordentlich in Schuss zu halten und nachhaltig zu pflegen....
hat schon mal jemand davon gehört, dass man für mobile Schafszäune / -Netze (als nicht - privilegierter Nicht-Landwirt sprich Hobbyschafhalter) eine Baugenehmigung braucht ?
Bzw. weiss jemand, ob es irgendeine Quelle gibt in der steht dass man für mobile Schafsnetze eben KEINE Baugenehmigung braucht ?
Hintergrund:
Ich habe einen Antrag auf Wolfsschutzzaunförderung gestellt, den ich auf Eis legen musste, da der Antrag nicht "verfahrensfrei" , also nicht ohne vorherig erfolgte Baugenehmigung genehmigt werden kann, da nach Anhang 50 LBO Nr.7 b) nur Einfriedungen die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.
Eine Baugenehmigung kann ich aber nicht beantragen, da ich damit unter ziemlich sicheren Umständen schlafende Hunde wecken, und meinen seit Jahrzehnten bestehenden Festzaun/ Offenstall, für den ich jedoch (wie so viele) keine explizite Baugenehmigung habe gefährden würde.
Somit ist durch diese "Hintertür" die Förderung auf Wolfsschutz für mich in unerreichbare Ferne gerückt.
Ich ärgere mich sehr, denn einerseits steht in allen schönen Prospekten, dass Wolfsschutz für alle TierhalterInnen (explizit auch Privatpersonen und eben nicht nur Landwirte) gefördert wird, andererseits ist es als Privatperson meist unmöglich, im Aussenbereich eine Baugenehmigung für irgendwas zu kriegen - und sei es auch nur ein lächerlicher , mickriger 50m-7 kg-in10min-auf-und abgebauter Plastiklitzen -Plastikpföstchenzaun !
Desweiteren scheint diese Regelung bis jetzt nur in unserem Landkreis und auch erst seit einigen Monaten angewendet zu werden - denn ein Bekannter hat seinen Zaun ( ebenfalls als Privatperson und OHNE Baugenehmigung) nur einige Monate vor mir noch anstandslos genehmigt und bezahlt bekommen...
Wenn ich mir die Netze selber kaufe und aufstelle sagt in der Praxis ja niemand was....- aber auf Nachfrage beim Landwirtschafts - und Bauamt ist es aber tatsächlich illegal !!!
Unsere Wolfsschutzbeauftragte ist fast so verärgert wie ich , kann aber auch nichts tun,
die Landwirtschaftsbehörde argumentiert (meiner Meinung nach sehr beleidigend) dass diese Regelung unter anderem so sei, damit nicht jeder dahergelaufene "Liebhabertierhalter mit 3 Schäfchen" ein landwirtschaftliches Grundstück pachtet und ein Freizeitgrundstück daraus macht
und die Baubehörde sagt Baurecht ist halt Baurecht.
Und ganz von der Förderung abgesehen : Wie soll ich denn meine Schafe ÜBERHAUPT (legal) halten wenn ich jeden Tag illegal eingezäunte Weiden benutzen muss ?? Ich kann sie ja nicht hüten bzw. einen Hirten einstellen.....Und was ist mit meinem 50m Hühnernetz.... ?
Viele Grüsse an alle
von einer "Liebhabertierhalterin" mit momentan 7 Schäfchen, die sich seit Jahrzehnten bei Tag und Nacht, bei Wind und Wetter in die Hitze, den Regen, den Matsch und den Schnee stürzt um ihre Tiere zu versorgen und ihren Hektar Weide und diverse umliegende Mini- Ländereien , die sonst niemand bewirtschaften möchte ordentlich in Schuss zu halten und nachhaltig zu pflegen....