Wildschäden durch Wildschweine
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Barbados Blackbelly x Wiltshire Horn, 1 Skudde
Wildschäden durch Wildschweine
Hallo,
es ist mal wieder an der Zeit von Wühlaktionen der Wildschweine.
In der Vergangenheit habe ich darüber hinweggesehen, da es sich im Rahmen gehalten hat.
Diese Jahr haben sie rießige Krater aufgewühlt. Da wächst kein Gras mehr und sind auch nicht mehr befahrbar.
Die Jägerschaft meint, damit müsste man hier im Landschaftsschutzgebiet leben. Es handelt sich hier um geförderte Pflegeflächen.
Grüße,
Funktioniert das schon mit den Fotos?
es ist mal wieder an der Zeit von Wühlaktionen der Wildschweine.
In der Vergangenheit habe ich darüber hinweggesehen, da es sich im Rahmen gehalten hat.
Diese Jahr haben sie rießige Krater aufgewühlt. Da wächst kein Gras mehr und sind auch nicht mehr befahrbar.
Die Jägerschaft meint, damit müsste man hier im Landschaftsschutzgebiet leben. Es handelt sich hier um geförderte Pflegeflächen.
Grüße,
Funktioniert das schon mit den Fotos?
Schafhüterin
Ich arbeite für Schafe
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Re: Wildschäden durch Wildschweine
Ich teste mal, mit thematisch passendem Bild.
Re: Wildschäden durch Wildschweine
Prima gepflügt, kannst gleich aussäen ...
Re: Wildschäden durch Wildschweine
Hallo
Den Wildschweinen kann man an besten beikommen
indem der Hunger auf Wildschwein wächst.
Gruß:don.alfonso
Den Wildschweinen kann man an besten beikommen
indem der Hunger auf Wildschwein wächst.
Gruß:don.alfonso
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Re: Wildschäden durch Wildschweine
Scherzkeks,don.alfonso hat geschrieben: indem der Hunger auf Wildschwein wächst.
Gruß:don.alfonso
ich esse kein Schweinefleisch.
Manfred, das sieht ja übel aus, bei mir sind es wenige Stellen, dafür recht tief.
LG,
Schafhüterin
Ich arbeite für Schafe
Ich arbeite für Schafe
Re: Wildschäden durch Wildschweine
Hallo Schafhüterin
Warum soll der Jäger Wildschweine erlegen
und für das Fleisch besteht kein Bedarf?
Wäre doch schade um das Fleisch. Also hausen die
Schweine weiter.
Gruß:don.alfonso
Warum soll der Jäger Wildschweine erlegen
und für das Fleisch besteht kein Bedarf?
Wäre doch schade um das Fleisch. Also hausen die
Schweine weiter.
Gruß:don.alfonso
Re: Wildschäden durch Wildschweine
Evtl. noch ein paar Infos zur Rechtslage, weil diese Fragen immer wieder auftauchen:
In Deutschland haften die Jagdgenossenschaften bzw. die Eigenjagd-Eigentümer für auftretende Wildschäden.
Die Jagdgenossenschaften sind Genossenschaften der Grundstückseigentümer, die die jagdliche Bewirtschaftung organisieren.
Als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist man automatisch Mitglied in der örtlichen Jagdgenossenschaft, in deren Gebiet die betreffenden Flächen liegen.
Erst ab einer gewissen Größe von zusammenhängenden Eigentumsflächen (je nach Bundesland 75 bis 150 ha) kann man einen eigenen Jagdbezirk, eine sogenannte Eigenjagd, beantragen, der dann nicht mehr Teil der Genossenschaftsfläche ist.
Sinn dieser Mindestgrößen und des Zusammenschlusses in Genossenschaften ist es, ausreichend große, zusammenhängende Flächen zu haben, um diese jagdliche nach dem Bedürfnis der vorkommenden Wildarten bewirtschaften zu können.
Da manche Wildarten (z.B. Rotwild) noch deutliche größere Flächen als Lebensraum benötigt, schließen sich die Jagdreviere oft zu Hegeringen zusammen, in denen die Bewirtschaftung dieser Wildarten abgesprochen wird.
Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich nicht auf alle Arten von Wildschäden, sondern ist nach § 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz auf bestimmte Wildarten beschränkt: Schalenwild (das sind Hirsche, Rehe, Wildschafe, Wildschweine) sowie Wildkaninchen und Fasane. Außerdem muss das Grundstück zum jeweiligen Jagdbezirk gehören und die Jagd darf auf den Grundstück nicht ruhen. (Schäden in Hausgärten oder auf Grundstücken von Leuten, die aus ethischen Gründen das Ruhen der Jagd beantragt haben, sind also nicht ersatzpflichtig).
Auch Weinberge, Gärten im Außenbereich und Forstschäden an nicht zu den örtlichen Hauptbaumarten zählenden Pflanzen sind nicht ersatzpflichtig.
Um als Grundstücksbewirtschafter einen Schaden geltend machen zu können, muss dieser innerhalb einer Woche nach Bemerken des Schadens beim Ordnungsamt (der Gemeinde) gemeldet werden.
Man hat auch nicht beliebig lange Zeit, um den Schaden zu bemerken. Die Behörden gehen davon aus, dass der Bewirtschafter in der Vegetationszeit seine Grundstücke mindestens 1 x pro Monat auf Schäden kontrolliert. Wird der Schaden erst später bemerkt oder gemeldet ist er in der Regel nicht mehr ersatzpflichtig.
Wenn keine gütliche Einigung mit der Jagdgenossenschaft (oder dem Jagdpächter, falls die Jagdgenossenschaft die Pflicht zur Schadensregulierung im Jagdpachtvertrag auf diesen übertragen hat) erzielt wird, kann man einen amtlichen Wildschadensschätzer beauftragen, der dann den Schaden (Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes + möglicher Ertragsausfall) schätz. Die Kosten für die Schätzung trägt die Jagdgenossenschaft (oder der Jagdpächter, wenn die Verpflichtung an diesen übertragen ist.)
In der Praxis sieht es jedoch meist so aus, dass man seine Pappenheimer kennt und der Schaden oft ohne Meldung an die Gemeinde auf dem kurzen Dienstweg direkt mit der Genossenschaft oder dem Jagdpächter reguliert wird.
In vielen Jagdgenossenschaft fließen die Einnahmen aus der Jagdpacht in den Bau und Erhalt der Wirtschaftswege im jeweiligen Jagdrevier oder in andere gemeinsame Anschaffungen (z.B. Maschinen).
Als Grundstückseigentümer oder -Pächter hat man natürlich ein Interesse daran, dass die Wege unterhalten werden etc. und hält deshalb den Ball im Schadensfall idR flach.
So eine Fläche am Waldrand, wie die im Bild oben, wo die Schweine alle paar Wochen wühlen, wird dann halt 1 x pro Jahr im Frühjahr planiert und neu eingesät. Ich verzichte auf Ertragsausfall und dafür gibt es bei Gelegenheit mal einen Braten vom Jäger. Das Geld, das die Genossenschaft so spart, weil es keinen Schätzer und nicht alle 4 Wochen eine Regulierung braucht, fließt dann in die Wege oder den Holzspalter der Genossenschaft, den jedes Mitglied bei Bedarf kostenlos ausborgen kann. Auch die Ackerbauern halten den Fall flach. Da wird bei der Ernte im Beisein des Genossenschaftsvorstandes grob geschätzt und etwas abgerundet. Kleine Schäden ignoriert man halt. Es erwischt reihum jeden Mal mit einem Schaden. Und jeder profitiert von den Investitionen der Genossenschaft. Hauptsache es passt unter dem Strich. Es besteht zum Glück auch ein gewisser sozialer Druck das so zu belassen. Wenn einer anfangen würde, die Gemeinschaftskasse wegen jeder Kleinigkeit zu schröpfen, dann fällt so eine funktionierende Gemeinschaft leicht auseinander.
Bei uns sind zudem die Jagdpachtpreise niedrig und jedes Revier ist froh, wenn es engagierte Jäger findet, die die Schäden in Wald und Flur in Grenzen halten.
Irgendwo in einem ballungsraumnahen Hochwildrevier, wo hohe Jagdpachtpreise bezahlt werden und die Genossenschaft das Geld nicht in die Wege steckt sondern an die Grundeigentümer auszahlt, und der Jagdpächter mehr an einem hohen Wildbestand als an der Schadensbegrenzung interessiert ist, würde mancher evtl. anders mit den Schäden umgehen und sie sich voll ersetzen lassen.
In Deutschland haften die Jagdgenossenschaften bzw. die Eigenjagd-Eigentümer für auftretende Wildschäden.
Die Jagdgenossenschaften sind Genossenschaften der Grundstückseigentümer, die die jagdliche Bewirtschaftung organisieren.
Als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist man automatisch Mitglied in der örtlichen Jagdgenossenschaft, in deren Gebiet die betreffenden Flächen liegen.
Erst ab einer gewissen Größe von zusammenhängenden Eigentumsflächen (je nach Bundesland 75 bis 150 ha) kann man einen eigenen Jagdbezirk, eine sogenannte Eigenjagd, beantragen, der dann nicht mehr Teil der Genossenschaftsfläche ist.
Sinn dieser Mindestgrößen und des Zusammenschlusses in Genossenschaften ist es, ausreichend große, zusammenhängende Flächen zu haben, um diese jagdliche nach dem Bedürfnis der vorkommenden Wildarten bewirtschaften zu können.
Da manche Wildarten (z.B. Rotwild) noch deutliche größere Flächen als Lebensraum benötigt, schließen sich die Jagdreviere oft zu Hegeringen zusammen, in denen die Bewirtschaftung dieser Wildarten abgesprochen wird.
Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich nicht auf alle Arten von Wildschäden, sondern ist nach § 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz auf bestimmte Wildarten beschränkt: Schalenwild (das sind Hirsche, Rehe, Wildschafe, Wildschweine) sowie Wildkaninchen und Fasane. Außerdem muss das Grundstück zum jeweiligen Jagdbezirk gehören und die Jagd darf auf den Grundstück nicht ruhen. (Schäden in Hausgärten oder auf Grundstücken von Leuten, die aus ethischen Gründen das Ruhen der Jagd beantragt haben, sind also nicht ersatzpflichtig).
Auch Weinberge, Gärten im Außenbereich und Forstschäden an nicht zu den örtlichen Hauptbaumarten zählenden Pflanzen sind nicht ersatzpflichtig.
Um als Grundstücksbewirtschafter einen Schaden geltend machen zu können, muss dieser innerhalb einer Woche nach Bemerken des Schadens beim Ordnungsamt (der Gemeinde) gemeldet werden.
Man hat auch nicht beliebig lange Zeit, um den Schaden zu bemerken. Die Behörden gehen davon aus, dass der Bewirtschafter in der Vegetationszeit seine Grundstücke mindestens 1 x pro Monat auf Schäden kontrolliert. Wird der Schaden erst später bemerkt oder gemeldet ist er in der Regel nicht mehr ersatzpflichtig.
Wenn keine gütliche Einigung mit der Jagdgenossenschaft (oder dem Jagdpächter, falls die Jagdgenossenschaft die Pflicht zur Schadensregulierung im Jagdpachtvertrag auf diesen übertragen hat) erzielt wird, kann man einen amtlichen Wildschadensschätzer beauftragen, der dann den Schaden (Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes + möglicher Ertragsausfall) schätz. Die Kosten für die Schätzung trägt die Jagdgenossenschaft (oder der Jagdpächter, wenn die Verpflichtung an diesen übertragen ist.)
In der Praxis sieht es jedoch meist so aus, dass man seine Pappenheimer kennt und der Schaden oft ohne Meldung an die Gemeinde auf dem kurzen Dienstweg direkt mit der Genossenschaft oder dem Jagdpächter reguliert wird.
In vielen Jagdgenossenschaft fließen die Einnahmen aus der Jagdpacht in den Bau und Erhalt der Wirtschaftswege im jeweiligen Jagdrevier oder in andere gemeinsame Anschaffungen (z.B. Maschinen).
Als Grundstückseigentümer oder -Pächter hat man natürlich ein Interesse daran, dass die Wege unterhalten werden etc. und hält deshalb den Ball im Schadensfall idR flach.
So eine Fläche am Waldrand, wie die im Bild oben, wo die Schweine alle paar Wochen wühlen, wird dann halt 1 x pro Jahr im Frühjahr planiert und neu eingesät. Ich verzichte auf Ertragsausfall und dafür gibt es bei Gelegenheit mal einen Braten vom Jäger. Das Geld, das die Genossenschaft so spart, weil es keinen Schätzer und nicht alle 4 Wochen eine Regulierung braucht, fließt dann in die Wege oder den Holzspalter der Genossenschaft, den jedes Mitglied bei Bedarf kostenlos ausborgen kann. Auch die Ackerbauern halten den Fall flach. Da wird bei der Ernte im Beisein des Genossenschaftsvorstandes grob geschätzt und etwas abgerundet. Kleine Schäden ignoriert man halt. Es erwischt reihum jeden Mal mit einem Schaden. Und jeder profitiert von den Investitionen der Genossenschaft. Hauptsache es passt unter dem Strich. Es besteht zum Glück auch ein gewisser sozialer Druck das so zu belassen. Wenn einer anfangen würde, die Gemeinschaftskasse wegen jeder Kleinigkeit zu schröpfen, dann fällt so eine funktionierende Gemeinschaft leicht auseinander.
Bei uns sind zudem die Jagdpachtpreise niedrig und jedes Revier ist froh, wenn es engagierte Jäger findet, die die Schäden in Wald und Flur in Grenzen halten.
Irgendwo in einem ballungsraumnahen Hochwildrevier, wo hohe Jagdpachtpreise bezahlt werden und die Genossenschaft das Geld nicht in die Wege steckt sondern an die Grundeigentümer auszahlt, und der Jagdpächter mehr an einem hohen Wildbestand als an der Schadensbegrenzung interessiert ist, würde mancher evtl. anders mit den Schäden umgehen und sie sich voll ersetzen lassen.
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Re: Wildschäden durch Wildschweine
Danke Manfred, das war ausfühlich.
LG,
LG,
Schafhüterin
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