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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Fr 14. Mai 2021, 11:47
von Steffi
Jetzt stellt sich immer noch die Frage, wie das bei reinen Hobbyhaltern ist. In den Verordnungen ist immer "gewerbliche Tierhaltung" aufgeführt. Für Bayern (da EU-Verordnung, ist das wohl allgemeingültig) steht: "Kein Nachweis bei Hobbyhaltung
Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt."

Ist dann wohl Auslegungssache, ob eine Hobbyzucht reines Hobby ist oder nicht doch irgendwie zum Geldverdienen taugt. Sollte mir also das FA für meine Schafzucht die Gewinnerzielungsabsicht aberkennen, kann ich die Viecher auch ohne Schein quer durch die Republik schaukeln? Oder wer entscheidet, was "gewerblich" ist und was "hobby"? Ist bei den Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb ja auch nicht ganz einfach. Landwirtschaftsamt, Berufsgenossenschaft, FA - alle haben eigene Regelungen, nach denen man "landwirtschaftlicher Betrieb" ist.

LG
Steffi

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Fr 14. Mai 2021, 21:26
von Fröschchen
Anhänge für Chris auf Anregung durch Peter:
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Daneben habe auch ich auf Henrys Anraten mir die Verordnung EG Nr. 1/2005 (22.12.2004) Artikel 22 und 23 kopiert und bei bei der Hänger-Zulassung zum Mitführen liegen. Bitte selbst raussuchen, packe es zum Einscannen mom. zeitlich nicht.

@Henry:
Habe von Ifor diese (englische) Sondergröße für den Knochen des Reserverads mitbekommen, empfinde Material allerdings als "Trompetenblech". Einsatz war gottlob noch nie notwendig, aber hast Du prophylaktisch ausgetauscht vs. Originallieferung?

Quak.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 17:17
von Chris
Mensch vielen Dank, Ihr seid echt die Besten!
Vielen Dank dafür!

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 13:40
von Henry
Das erste Merkblatt ist fehlerhaft. Die Verordnung akzeptiert nur eine 50-km-Grenze.

Das zweite Merkblatt gibt die Meinung eines Rechtsanwaltes wieder. Insbesondere der Teilnehmer eines Reitturniers hat mindestens die Chance auf einen Pokal. Damit ist eine Gewinnorientierung gegeben. Laut Vet.-Amt.

Hobbyhaltung wird bei Nutztieren kaum akzeptiert. Selbst die Haltung von 3 Zwergziegen in der Wohnung wurde von Ämtern als Wirtschaftstätigkeit angesehen, weil die Halterin Videos über ihre Tiere postet und damit Werbeeinnahmen (im Centbereich) erzielt.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 13:47
von Steffi
Von welchen Ämtern? Nach Deiner Argumentation dürfte das FA kaum einem Schafhalter die Gewinnerzielungsabsicht absprechen. Das passiert aber regelmäßig und jeder meiner Steuerbescheide ist eben vorbehaltlich eben jener. Ich denke nicht, daß das Vet-Amt meine Finanzen beurteilen darf.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 13:54
von Henry
Mein oberbeklopptes Vet.Amt. Landkreis Leipzig Land.
Die Einschätzung obliegt der zuständigen Behörde. Eine Finanzamtseinschätzung ist irrelevant.

Wenn ich in 4 Jahren vorm Verwaltungsgericht Recht bekomme, weil ein Schafhalter dieses Jahr mit den Ziegen nach Schweden auswandern will - wem ist da geholfen?

Drei Quessants darf ich nicht nach Mallorca transportieren, weil ich als Transporteur ja ein wirtschaftliches Interesse habe.

Es ist der wahnwitzige Irrsinn. Es ist Macht in den Händen des Amtes.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 14:46
von Steffi
Das sollte mal wirklich jemand durchfechten. FA stuft Schafhaltung als "Hobby" ein, da keine Gewinnerzielungsabsicht feststellbar ist. Folglich darf ich keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr geltend machen, etc. Vet-Amt kommt und sagt das Gegenteil? Normalerweise tritt man da als Dritter dezent zurück und läßt die beiden Ämter das unter sich klären...

LG
Steffi

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 15:06
von Henry
Das Interesse der Eigenversorgung ist aus Sicht des FA keines. Aus Sicht des Vet.-Amtes aber sehr wohl.
Du kannst die Ämter nicht ausspielen. Du brauchst ein Gericht dazu.
Und der Rechtsstreit dauert ewig.
Das wissen die genau.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 23:32
von peter e.
Steffi, etwas offtopic:
im Rahmen eines hess. Schaftages wurde von zwei Vortragenden das Thema (in etwa)"Beweidung in Naturschutzgebieten" thematisiert. Der eine: keine Bauten (also Unterstand) auf der Weide. Der andere: ohne Unterstand keine Beweidung, weil tierschutzrechtlich relevant. Du glaubst nicht, wie das Publikum den recht laut werdenden Wortwechsel aufgenommen hat. Der Vorschlag seitens des Verbandes eine <<Mediatorenstelle>> in einem konkreten Fall beim Ministerium anzusiedeln, um den die Brühe auszulöffelnden Schafhalter aussen vor zu lassen, schlug fehl.

Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Verfasst: Mi 19. Mai 2021, 06:52
von Henrik
Hallo
am 29.6. findet noch ein Lehrgang in NRW statt.
https://www.landwirtschaftskammer.de/du ... nsport.htm

Gruß
Henrik