Transport von Schafen (Vorschriften?)
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Transport von Schafen (Vorschriften?)
Hallo zusammen,
nachdem meine Herde den Winter über ziemlich klein wurde bin ich gerade dabei sie wieder aufzubauen.
Da interessante Schafe oftmals weiter entfernt stehen stellt sich mir die Frage des Transportes.
Ich habe einn umgebauten Planenanhänger (mit Rampe und Gitter hinten), somit wäre der eigentliche Transport nicht das Problem.
Die Frage ist eher eine rechtliche. Darf ich selbst einfach Schafe transportieren?
Dass ich dafür Begleitpapiere brauche weiß ich doch wie sieht es sonst aus? Was muss ich beachten?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Chris
nachdem meine Herde den Winter über ziemlich klein wurde bin ich gerade dabei sie wieder aufzubauen.
Da interessante Schafe oftmals weiter entfernt stehen stellt sich mir die Frage des Transportes.
Ich habe einn umgebauten Planenanhänger (mit Rampe und Gitter hinten), somit wäre der eigentliche Transport nicht das Problem.
Die Frage ist eher eine rechtliche. Darf ich selbst einfach Schafe transportieren?
Dass ich dafür Begleitpapiere brauche weiß ich doch wie sieht es sonst aus? Was muss ich beachten?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Chris
Viele Grüße
Chris
Chris
- KABA
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Da ich unsere Zulassung gerade verlängern lassen habe: du brauchst eine "Zulassung des Transportunternehmers gem. Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung 1/2005" Ich hab hier mal einen Info-Text für Niedersachsen, aber da es eine EU-Verordnung ist, sollte sie so auch in allen anderen Bundesländern lauten: https://www.agrarheute.com/tier/tiertra ... ich-554039.
Ich wünsche dir die Fröhlichkeit eines Vogels im Eberescheneschenbaum am Morgen,
die Lebensfreude eines Fohlens auf der Koppel am Mittag,
die Gelassenheit eines Schafes auf der Weide am Abend.
die Lebensfreude eines Fohlens auf der Koppel am Mittag,
die Gelassenheit eines Schafes auf der Weide am Abend.
- Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Die gültige Vorschrift ist die EU VO 1/2005. Sie wird durch die Tierschutztransportverordnung ergänzt (oder konkretisiert oder abgeändert und mit Ausnahmen versehen).
Grob bedeutet das:
- Mindestanforderungen an den Anhänger
- Befähigung des Personals (teurer Lehrgang mit Prüfung und Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt)
- Zulassung als Transportunternehmer
- Transportlimit 8h
(Effektiv 6h wg. Ladezeitberücksichtigung bei ca. 70 km/h Autobahnschnitt = 420 km Reichweite)
Grob bedeutet das:
- Mindestanforderungen an den Anhänger
- Befähigung des Personals (teurer Lehrgang mit Prüfung und Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt)
- Zulassung als Transportunternehmer
- Transportlimit 8h
(Effektiv 6h wg. Ladezeitberücksichtigung bei ca. 70 km/h Autobahnschnitt = 420 km Reichweite)
Henry
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- peter e.
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
ist die 60 oder 65km-Entfernung nicht mehr gültig?
peter e.
Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
sich zu wehren.
frei nach Schiller
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- Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Es gilt, daß nur Artikel 3 und 27 der VO gelten, wennder Transport WENIGER als 50km geht und der Trasporteur EIGENE Tiere transportiert.
Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich das mal ziemlich vergessen, oder?
Wie macht ihr das. Mann kann doch zur Blutauffrischung nicht nur im Umkreis von 50km "einkaufen", oder?
Wie macht ihr das. Mann kann doch zur Blutauffrischung nicht nur im Umkreis von 50km "einkaufen", oder?
Viele Grüße
Chris
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- Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Liefern lassen oder den Schein machen.
Ich hab‘ den und zum Glück, denn jetzt ist der sehr teuer geworden.
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Also, mein Schein war gar nicht so teuer, vom Vet-Amt genehmigt und beinhaltet über 65km, unter 8 Stunden und nur eigene Tiere.
LG
Steffi
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Sheep happens
- Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
Woher kommt die Beschränkung auf eigene Tiere?
Henry
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- peter e.
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)
und ich weiß von Fröschen, dass sie ein vehementer Anhänger der Auffassung ist, dass die sog. Hobby-Halter diesen Schein nicht brauchen, weil er sich nur auf den gewerblichen Bereich bezieht. Und bei den meisten Schafhaltern fehlt ja doch die "auf Dauer ausgerichtete Gewinnerziehlungsabsicht". Ich weis aber, dass FA eine Gewinnerzielung unterstellt, da ja Zuchttiere verkauft werden. Ich kenne aber noch kein Gerichtsverfahren, dass diese "Gewinnerzielung" zum einen tatsächlich erkennt und wenn diese überhaupt "gewerblich" ist und zum Lebensunterhalt dient.
Zum Glück habe ich aufgehört, ich würde wahrscheinlich nur noch wie John Wayne rumlaufen, weil Wayne interressiert das....
Zum Glück habe ich aufgehört, ich würde wahrscheinlich nur noch wie John Wayne rumlaufen, weil Wayne interressiert das....
peter e.
Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
sich zu wehren.
frei nach Schiller
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