Seite 1 von 2

Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 07:07
von DINO
Hatte am Wochenende einen wildernden Hund in meiner Wiese .
Ein Muttertier mit Zwillingen das Euter aufgerissen ,
musste Eutanasiert werden .
Ein Muttertier mit Einzellamm schwer hinten rechts am humpeln ( wahrscheinlich Rücken ohne bisswunde)

Hundebesitzer ( Französische Bulldogge) konnte Gott sei Dank durch aufmerksame Nachbarn die ihn vertrieben haben ermittelt werden.

Kann mir jemand sagen wie man sowas gegenüber der Versicherung abrechnet ?

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 08:54
von st68
DINO hat geschrieben:Kann mir jemand sagen wie man sowas gegenüber der Versicherung abrechnet ?
Welcher Versicherung? Deiner, oder der des Hundehalters? Ist der Hundehalter geständig, einsichtig und zahlungswillig? Die Zeugen zum bezeugen (im Versicherungsformular, oder notfalls vor Gericht) bereit? Beweise amtlich gesichert/dokumentiert?

Bei der Wertermittlung der Schafe, nicht auf den Berechnungsschlüssel der Tierseuchenkasse einlassen.

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 10:36
von Stockmann
Du schreibst dem Hundebesitzer dass Du ihn haftbar machst und fügst eine realistisch berechnete Rechnung für den Schaden bei. Was er mit seiner Versicherung macht, ist seine Sache.

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 19:38
von DINO
@ st68
gegenüber der Versicherung des Hundehalters ,
geständig Ja ,
einsichtig eher Nein ,
Zeugen bereit und Beweise von meinem Tierarzt dokumentiert .

@ Stockmann
Passiert gerade . Ein befreundeter Schnuckenzüchter der mit soetwas leider schon mehr Erfahrung hat , hat mir spontan seine Unterstützung angeboten.

Ich hatte noch nie Verständnis für Leute die ihre Hunde ohne Aufsicht frei laufen lassen , seit Freitag sehe ich das noch enger und das obwohl wir früher immer Schäferhunde hatten , heute Border Terrier haben . Deshalb werde ich den Vorfall auch dem Ordnungsamt melden , nicht zuletzt aus dem Grund der Uneinsichtigkeit des Hundebesitzers wegen der wohl immer noch der Meinung ist das Weidetierhalter alleine für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen haben.

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 19:57
von Steffi
DINO hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 19:38 ... nicht zuletzt aus dem Grund der Uneinsichtigkeit des Hundebesitzers wegen der wohl immer noch der Meinung ist das Weidetierhalter alleine für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen haben.
Laut TschG ist der Weidetierhalter verpflichtet, seine Tiere gegen Beutegreifer zu schützen. Wäre der Hund ein Wolf gewesen und die DNA nicht nachweisbar, ginge das komplett zu Lasten des Weidetierhalters.

"Die Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind in den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB 13) festgelegt.
Sie leiten sich aus der Richtlinie 98 / 58 / EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere ab. Gemäß dieser Cross-Compliance Grundanforderung „Tierschutz“ müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden,"

LG
Steffi

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 20:00
von Sybille1
Ordnungsamt ist immer gut!
Vor vielen Jahren waren Hunde aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten einige meiner Hühner getötet. Mein geschiedener Mann konnte einem der Hunde die Hundemarke abreißen. Dadurch wurden die Halter polizeilich ermittelt und mussten zahlen. Wir hatten das zwar unter uns geregelt aber wären sie uneinsichtig gewesen hätten wir geklagt.
Grüße
Monika

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 20:16
von DINO
[quote=Steffi post_id=30655 time=1618250253 user_id=376

Laut TschG ist der Weidetierhalter verpflichtet, seine Tiere gegen Beutegreifer zu schützen. Wäre der Hund ein Wolf gewesen und die DNA nicht nachweisbar, ginge das komplett zu Lasten des Weidetierhalters.

"Die Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind in den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB 13) festgelegt.
Sie leiten sich aus der Richtlinie 98 / 58 / EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere ab. Gemäß dieser Cross-Compliance Grundanforderung „Tierschutz“ müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden,"

LG
Steffi
[/quote]


Stimmt , kann aber auch nicht sein den Hund unbeaufsichtigt raus zu lassen mit der Begründung .......
Die andereren können ja aufpassen , oder ?

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 20:20
von DINO
Sybille1 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 20:00 Ordnungsamt ist immer gut!
Vor vielen Jahren waren Hunde aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten einige meiner Hühner getötet. Mein geschiedener Mann konnte einem der Hunde die Hundemarke abreißen. Dadurch wurden die Halter polizeilich ermittelt und mussten zahlen. Wir hatten das zwar unter uns geregelt aber wären sie uneinsichtig gewesen hätten wir geklagt.
Grüße
Monika
Genau das ist mein Problem , ich glaube ohne Ansage vom Ordnungsamt sehe ich den Hund eher wieder wie mir lieb ist !

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 20:38
von Steffi
Die Aussage ist eh schwammig bis zum Abwinken... "soweit erforderlich und möglich" :vogel:

Re: Wildernder Hund

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 20:54
von DINO
Halt Beamtendeutsch .
Nichtssagend aber je nach Auslegung überall anwendbar !