Das Problem der Tierhalterhaftpflicht ist der vertragliche Ausschluß von Leistungen, falls die Sorgfalt mißachtet wurde. Die Versicherung zahlt also genau dann nicht, wenn nach 833 doch eine Haftung eintritt. Sie zahlt auch nicht, wenn die Sorgfalt beobachtet wurde, weil dann kein Schadenersatz vorgesehen ist.
Klärt also ganz genau, wann sie überhaupt zahlt!
Oder schließt halt irgendeine Versicherung ab, und fühlt Euch dann sicher!