Re: Plazenta beim Schaf anders?
Verfasst: Do 14. Feb 2019, 01:25
Natürlich darfst Du das - im tierärztlichem Auftrag und unter seiner Kontrolle. Und er muß es Dir dazu auch geben, sonst kommts ja nicht an den Einsatzort im Tier. Rede doch mit Deinem TA, ob er 01:50 Uhr zur Geburtshilfe und dem Einlegen eines Stäbchens rauskommen will und 03:20 Uhr bei der nächsten Mutter wieder und dann um halb 5 nochmal und morgen und übermorgen das Selbe. Vielleicht beschränkt er sich dann lieber aufs Anweisen und kontrollieren? Wie lange war so ein Geburtsweg für das Einlegen eines Einlegers nach Geburtshilfe noch offen? Diese Frage finde ich durchaus berechtigt, die andere nicht.wollwiese hat geschrieben:Die Frage, woher Henry die Medikamente bezieht, die er einsetzt, finde ich durchaus berechtigt.
Offiziell darfst du als nicht-TA ja nicht einmal ein Uterusstäbchen einsetzen.
Ein Kaiserschnitt ist dann gelungen, wenn das Muttertier aufzieht und später wieder aufnimmt und eine normale Trächtigkeit und Lammung durchläuft. Eine nur zur Versorgung der Lämmer erhaltene Mutter ist bestenfalls ein Teilerfolg. Genauso wie die ausschließliche Entbindung aufzuchtfähiger Lämmer. Für den Erfolg sind vor Allem rechtzeitiges, beherztes und geübtes Eingreifen notwendig. Tierärzte die das wissen, unterstützen das. Fragen, die sie stellen, bereichern und helfen dem Schaf. Der Arzneimittelverwendungsnachweis wird nebenher ausgefüllt. Er läßt weder Muttertier noch Lämmer überleben.
Hier ging es um placentae - Fragen zu Geburtshilfe und Kaiserschnitt beantworte ich gern anderswo. Fragen zu Arzneimittelrecht und "warum ich nicht als Tierarzt niedergelassen bin" nicht.