Grundsätzlich ist der NUTZER beitragspflichtig. Als ich festgestellt habe, dass der Eigentümer und somit Verpächter einer Pachtwiese Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlte, wollte ich von der Beitragspflicht befreit werden. Der Eigentümer hat den Beitrag weiter gezahlt und wollte das nicht unterlassen!!PrinzB hat geschrieben: Do 13. Aug 2026, 16:10 Mal gleich noch eine Frage:
Bei uns gibt es Flächen die die Agrargenossenschaft nicht mehr nutzt, da sie die Rinder abgeschafft haben. Sie haben die Flächen gepachtet und kassieren die Förderung. Allerdings könnte man diese Wiesen für ein kleines Endgeld via Nutzungsvereinbahrung nutzen. Da sie ja auch dafür Beiträge an die BG zahlen, stellt sich mir die Frage, ob ich dann nochmals Beiträge zahlen müsste, falls ich dass machen würde.
Kann dazu jemand etwas sagen?
Bei jeder Fördermaßnahme bei denen der kleine Mann etwas bekommen kann, sind Doppelförderungen normalerweise ausgeschlossen. Aber hier???
Es sollte aber möglich sein, dass im Rahmen von Nutzungsverträgen die Eigenzahlung vom Verpächter erstattet wird.
