BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht

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st68
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Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht

Beitrag von st68 »

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Vor ein paar Monaten wollte Berufsgenossenschaft wissen, ob meine Schafe in Fest- oder Mobilzaunanlage gehalten werden. Festzaunhaltung würde mehr Beitrag kosten. Per Telefon einer (noch) sehr freundlichen Frau erklärt, dass ich nur Mobilzaun hätte. Auf meine sachliche Nachfrage, warum denn Mobilzaunhaltung mehr BG-Beitrag verursachen würde und was, wenn Mobil- und Festzaun beides Anwendung findet, giftete sie mich nur an: "Wir können das auch gleich ganz sein lassen!" Nach der konkreten Definition von Fest- bzw. Mobilzaun fragte ich dann lieber doch nicht.

Heute dann zwei dicke Briefe der SVLFG im Briefkasten. Mit großem Widerwillen zwang ich mich sie zu öffnen. Einer für Kranken- und Pflegeversicherung, zum später lesen.

Und einer von der Berufsgenossenschaft: Neu berechneter Unfallversicherungsbeitrag (da geänderte Betriebsberechnungsgrundlagen gemeldet wurden) für die Jahre 2021 bis 2024 und Beitragsvorschuss für 2025. Antwort auf den Widerspruch vom 18.8.2024.

Kurz zusammengefasst: für 2021 bis 2024 gibts die Hälfte der (grundsätzlich per Gerichtsvollzieher eingetriebenen) Beiträge zurück. Diese dann mit den noch ausstehenden Vorschusszahlungen verrechnet, gibts dann noch so viel wie die gesamten Beiträge aus 2021 bis 2024 auf mein Konto zurück.

Die SVFLG kennt meine geänderte Betriebsgröße auf den Quadratmeter genau, ohne dass ich die ihr gemeldet hätte.

...

Wenn jetzt noch der Till aus dem Backhaus die mir unrechtmässig gestrichenen Jahresendsubventionen auszahlt, könnte ich fast wieder an so was wie den Rechtsstaat Deutschland glauben.
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