BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
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BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Hallo,
ich habe heute meinen ersten SVLFG beitragsbescheid bekommen. Habe ca. 5 Hektar und 15 Schafe angemeldet. Darf dafür 430€ bezahlen. Was ich extrem viel finde.
Ist das bei euch auch so?
Viele Grüße
ich habe heute meinen ersten SVLFG beitragsbescheid bekommen. Habe ca. 5 Hektar und 15 Schafe angemeldet. Darf dafür 430€ bezahlen. Was ich extrem viel finde.
Ist das bei euch auch so?
Viele Grüße
- Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Warte mal ab, was Dir die SVLFG als nächstes abverlangt.
Du wirst irgendwann knapp die Pflichtversicherungsgrenzen in der RV und der KV einschließlich PV überschreiten und dann wird die SVLFG von Dir rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge verlangen, obwohl Du rückwirkend gar nicht krank werden und zum Arzt gehen kannst. Aber sie werden Dir 14 Tage Zeit lassen die RV-Beiträge der letzte 5 Jahre nachzuzahlen.
Du wirst irgendwann knapp die Pflichtversicherungsgrenzen in der RV und der KV einschließlich PV überschreiten und dann wird die SVLFG von Dir rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge verlangen, obwohl Du rückwirkend gar nicht krank werden und zum Arzt gehen kannst. Aber sie werden Dir 14 Tage Zeit lassen die RV-Beiträge der letzte 5 Jahre nachzuzahlen.
Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
FAO Schwarzwälder, weshalb hast du bei 15 Muttertieren 5 Hektar angegeben. Hast du dich vorher nicht informiert wie der Hase läuft? :
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Ich habe 5 Hektar im gemeinsamen Antrag. Das zieht sich die BG automatisch raus und nein ich habe mich davor nicht Informiert, da ich der meinung war ich bekomme den Mindestsatz von 84€
Leider falsch gedacht....
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- Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Es ist nicht ganz klar, auf welche Daten die SVLFG zugreifen kann. Mindestens bei InVekos zieht sie Flächen. Es ist daher ganz fatal Flächen ohne Förderung in den Sammelantrag aufzunehmen.
Besonders drastisch wirkt sich die Angabe des ersten Hektars aus, mit dem die Pflichtgrenze überschritten wird. Dieser eine Hektar bringt dann ca. 150€ EGS im Jahr aus der Agraförderung, verursacht aber RV-Beiträge von 320€ monatlich.
Besonders drastisch wirkt sich die Angabe des ersten Hektars aus, mit dem die Pflichtgrenze überschritten wird. Dieser eine Hektar bringt dann ca. 150€ EGS im Jahr aus der Agraförderung, verursacht aber RV-Beiträge von 320€ monatlich.
Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Eines darf aber nicht vergessen werden: Jede durch einen Arzt im Rahmen einer Unfallbehandlung verursachten Kostenrechnung wird durch die Berufsgenossenschaft getragen. Es muss die Ursache die Schafhaltung sein. Z.B. beim Überqueren des Zaunes hi fallen - Hautabsxhürfung, Q-Fieber, Messerschmitt beim Klauenschneiden etc. Und wenn bleibende Schäden sind, wird die Erwerbsminderungsrente auch gezahlt. Also können bisherige private Unfallversicherungen überdacht und gekündigt werden. Krankenkasse u.ä. kann entfallen, wenn ein Einkommen außerhalb der Landwirtschaft generiert wird.
VG
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peter e.
Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
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frei nach Schiller
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- Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Das die KV entfällt, wenn ein (irgendein) Einkommen außerhalb der Landwirtschaft generiert wird, stimmt so leider nicht. Es muß die überwiegende Tätigkeit sein. Ob die Tätigkeit überwiegt entscheidet die SVLFG.
Wesentlicher Faktor dabei, ist die aufgewendete Arbeitszeit.
Wesentlicher Faktor dabei, ist die aufgewendete Arbeitszeit.
Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Habe gestern auch gewagt einen Brief der SVLFG zu öffnen. Da drin haben die mir einen Zahlungsplahn für die nächsten (Voraus)Zahlungen vorgelegt, der ne knappe Verdopplung der letztjährigen Wucherpreise beinhaltet.Schwarzwälder hat geschrieben:ich habe heute meinen ersten SVLFG beitragsbescheid bekommen. Habe ca. 5 Hektar und 15 Schafe angemeldet. Darf dafür 430€ bezahlen. Was ich extrem viel finde.
Hab da gleich angerufen und ne spührbar genervte und missgelaunte Frau hat mir erklärt, dass per jüngster Gerichtssprechung auch Parkinson (angeblich bei spritzenfahrenden Landwirten häufig vor kommend) als Berufskrankeit anzuerkennen und zu entschädigen sei. Auf die Fragen, warum ich als nie spritzenfahrender Schäfer, mit diversen schafhaltungsbedingten körperlichen Leiden (die per berufsgenossenschaftlicher Satzung angeblich keine seien), jetzt solche sittenwidrigen Summen löhnen soll, hat sie mir nicht erklären können, oder wollen.
Habe jetzt vor dagegen Widerspruch einzulegen. Könnte ja sein, dass dem Verein doch mal Grenzen aufgezeigt werden und er zumindest die letzte Preisrunde zurück nehmen muss. Wer dann keinen Widerspruch eingelegt hat, hat der Wuchersumme zugestimmt und wird zahlen müssen. Leider steht ne lange Aufzählung dabei, in welcher elektronischen Form Widersprüche eigereicht werden müssen, um zur Kenntnis genommen zu werden. Heisst das, dass die Papierform (Einschreiben mit Rückschein) gar nicht mehr angenommen wird?
Haben die sich aus dem Rechtsstaat ausgeklinkt und dürfen machen (Geld erpressen) soviel und von wem sie wollen?
Nach wievielen Jahren/Jahrzehnten Rechtsstreit denn? Wieviele Anwälte bezahlen die von meinen Beiträgen, um mir keine Entschädigungen auszahlen zu müssen?Schwarzwälder hat geschrieben:Und wenn bleibende Schäden sind, wird die Erwerbsminderungsrente auch gezahlt.
Grundsätzlich zahlen die nur bei Schäden, durch plötzliche und unvorhersehbare Gewalteinwirkung von außen. Und nur wenn alle denkbaren Unfallverhütungsvorschriften eingehalten wurden. Hat mir die örtliche BG-Zuständige erklärt. Und wären die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten worden, wäre kein Unfall passiert. Genauso, wie bei vorschriftsmässiger Verwendung von Feldspritzen und Chemikalien, kein Pakinson bei Spritzenfahrern auftreten dürfte.
Also wird erst mal nix gezahlt. Genauso wie danach jeder Zuschuss für Betriebhelfer abgelehnt wird, oder durch X-fach wiederholte Einforderung von Unterlagen, die gar nicht beizubringen sind (z.B. Lohnabrechnungen/Stundenlisten schwarz im voraus bezahlter Helfer).
Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
So...st68 hat geschrieben:Habe jetzt vor dagegen Widerspruch einzulegen.
Wiederspruch war fristgerecht in schriftlicher Form, per Einschreiben mit Rückschein, rausgegangen. Rückschein mit Empfangsbestätigung und Unterschrift hab ich auch bekommen.
Gestern dann endlich ein Brief der SVFLG im Briefkasten. Leider nur eine freundliche Aufforderung meine offene Beitragsrechnung + Säumniszuschlag + Mahngebühr zu bezahlen.
Also keinerlei Reaktion auf meinen Widerspruch gegen genau diese Gebühr.
War ja eigendlich zu erwarten, dass das so kommt. Aber sind die nicht verpflichtet, wenigstens eine ablehnende Antwort auf meinen Widerspruch zu schicken? Wenn nicht sogar eine Begründung, warum meine aufgelisteten Argumente gegen den Beitragsbescheid nicht stichhaltig genug waren?
Dann werde ich wohl jetzt einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung für die Beitragsrechnung + Säumniszuschlag + Mahngebühr verfassen.
- Henry
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Re: BG Beitrag SVLFG-> bin überrascht
Lieber zahlen ohne einen Rechtsgrund anzuerkennen.
Henry
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