Schafzaun

Benutzeravatar
meine_Landliebe
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 78
Registriert: Di 11. Okt 2016, 12:45
Wohnort: Baden-Württemberg
Schafrasse(n): OFM
Herdengröße: 5

Re: Schafzaun

Beitrag von meine_Landliebe »

Man kann beim örtlichen Bauamt den Antrag auf Baugenehmigung der LBO abholen und die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens eintragen. Ich schrieb: "Weidezaun gem. § 35 Abs. 2 BauGB zur ökologischen Bewirtschaftung von (Streuobst-)Wiesen -siehe Mail + Dateianhänge-"

Für die Genehmigung und bei den Bearbeitungskosten des Antrags spielt es übrigens auch keine Rolle mehr, ob der Zaun dann temporär ist -wie bei E-Zäunen üblich- oder ob er fest ist (wie bspw. ein steter Schafknotengitterzaun). Denn dann geht es nur noch um das Prinzip, ob der Zaun öffentliche Belange antastet oder nicht.

Schützenswert ist nach Behördenansicht übrigens jedes Orts- und Landschaftsbild und nicht nur -wie landläufig angenommen- Gebiete, für welche Schutzkategorien ausgewiesen sind, weil immer davon auszugehen ist, dass jede Art von Zaun das Erscheinungsbild eines Aussenbereichs verunstaltet und die Öffentlichkeit im Gegenzug und vergleichsweise zu anderen Bauwerken, wie bspw. bei Windrädern, keinen allgemeinen Nutzen daran hat.

Man kann aber auch einfach alles ankarren, was für eine unbürokratische Errichtung eines Zauns erforderlich ist und beim Ausladen mit vollem Lungenvolumen Gute-Laune-Lieder pfeifen, damit der ungetrübte Frohsinn des tatkräftigen Idealisten unüberhörbar für jeden zur Geltung kommt. Das neugierige Volk eilt sodann recht schnell zur Stelle und es ergibt sich dadurch die einmalige Gelegenheit, über die vielen amtlichen Hürden und Auflagen zu klagen, die man durch die Tierhaltung als Randfigur der Gesellschaft so auferlegt bekommt als hätte man sonst nichts anderes zu schaffen und schon gewinnt man die ersten ambitionierten Hobbyhandwerker auf die gewünschte Seite, die eigeninitiativ mit Spax, Wasserwaage und Zaunmaterial hantieren, damit der Schwarzbau fertiggestellt ist während man selber nur ratscht und sich bekanntmacht. Das umtriebige Miteinander stärkt das Wir-Gefühl der Bevölkerung (Stichwort: Wir sind das Volk), jeder passt auf den anderen auf, hebt das Glücksgefühl und führt wie nix anderes direkt zum Ziel!
Benutzeravatar
Insane
Förderin 2023
Förderin 2023
Beiträge: 1322
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 15:16
Schafrasse(n): kuschelwollige Büffelschafe <3
Kontaktdaten:

Re: Schafzaun

Beitrag von Insane »

meine_Landliebe hat geschrieben:
Man kann aber auch einfach alles ankarren, was für eine unbürokratische Errichtung eines Zauns erforderlich ist und beim Ausladen mit vollem Lungenvolumen Gute-Laune-Lieder pfeifen, damit der ungetrübte Frohsinn des tatkräftigen Idealisten unüberhörbar für jeden zur Geltung kommt. Das neugierige Volk eilt sodann recht schnell zur Stelle und es ergibt sich dadurch die einmalige Gelegenheit, über die vielen amtlichen Hürden und Auflagen zu klagen, die man durch die Tierhaltung als Randfigur der Gesellschaft so auferlegt bekommt als hätte man sonst nichts anderes zu schaffen und schon gewinnt man die ersten ambitionierten Hobbyhandwerker auf die gewünschte Seite, die eigeninitiativ mit Spax, Wasserwaage und Zaunmaterial hantieren, damit der Schwarzbau fertiggestellt ist während man selber nur ratscht und sich bekanntmacht. Das umtriebige Miteinander stärkt das Wir-Gefühl der Bevölkerung (Stichwort: Wir sind das Volk), jeder passt auf den anderen auf, hebt das Glücksgefühl und führt wie nix anderes direkt zum Ziel!
Das kann aber genauso (und vermutlich viel wahrscheinlicher) dazu führen, dass a) ebendiese Nachbarn feststellen, dass sie den Zaun ganz sicher nicht in Sichtweite Ihrer Gärten haben wollen und b) das Amt kommt und auch fröhlich pfeifend den Rückbau fordert. That's Germany! :cry:
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4464
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: Schafzaun

Beitrag von Henry »

Schreibt die Bauordnung auch bei an sich genehmigunsfreien Bauten die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vor, weil das Bauwerk - der Zaun - ein Biotop betrifft, dann ist das Fehlen dieser Stellungnahme ein Grund eine Rückbauverpflichtung auszuspreche

Ein Zaun der dem Wolf den Zutritt zu einem Biotop - Streuobstwiese - verwehrt, beeinflußt dessen Möglichkeit, dort Nahrung, Schutz und Lebensraum zufinden.

Es ist aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich abzulehnen, daß Biotope - Streuobstwiesen - umbaut oder eingezäunt werden.

Eine Stellungnahme kann folglich nur negativ ausfallen.

Ein Beweis ist leicht zu führen. Der Zaun soll je gerade den Wolf an dessen gewünschter Nahrungsaufnahme hindern.

Wer also fragt, wird baden gehen. Das System ist krank.
Henry
der
Schafschützer
Benutzeravatar
meine_Landliebe
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 78
Registriert: Di 11. Okt 2016, 12:45
Wohnort: Baden-Württemberg
Schafrasse(n): OFM
Herdengröße: 5

Re: Schafzaun

Beitrag von meine_Landliebe »

Das kann aber genauso (und vermutlich viel wahrscheinlicher) dazu führen, dass a) ebendiese Nachbarn feststellen, dass sie den Zaun ganz sicher nicht in Sichtweite Ihrer Gärten haben wollen und b) das Amt kommt und auch fröhlich pfeifend den Rückbau fordert. That's Germany! :cry:
Es ist eher unwahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt, weil ganz sicher jeder irgendeine Leiche im Keller hat - man muss manchmal nur etwas länger danach suchen! Schließlich ist, wie es Henry richtig erkannt hat, das System krank. Sollte wider Erwarten doch ein Einwand amtlich angezeigt werden, ist es eine Frage der Taktik, wie man damit umgeht.
Im hochwahrscheinlichen Falle praktizierter Ungerechtigkeit hat man die Möglichkeit, die rechtliche Gleichstellung aller Normadressaten einzufordern. In der Praxis bedeutet dies für die Verwaltungen der Bundesländer einen derartigen Arbeitsaufwand, den weder der behördliche Vollzug noch die Sachbearbeiter für die Revision der einzelnen Bauakten zeitnah stemmen können. Deshalb wird man zum Entschluss kommen, dass Vorschrift und Praxis von einander abweichen und jeder im gepflegten Rahmen seine Ziele verwirklichen darf.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass schlampig zusammengezimmerte Bauwerke über kostenlose Müllmaterialien, bspw. flatterhafte Planenkonstruktionen, ausgediente Bleche, etc., hochwahrscheinlich illegal errichtet worden sind, weil eine Baugenehmigung für ein standhaftes, ansprechendes und ordentliches Bauwerk nicht zu erwarten war. Denn i.d.R. nehmen vorausschauende Schwarzbauer aus Furcht vor solcher Rückbauanordnung kein Geld in die Hand, etwas Anständiges / Ansehnliches zu errichten. Aber gerade slumartige Gebilde lösen beim Betrachter zumeist eine schmerzvolle Sehnervenprellung aus und verschandeln die Landschaft.

An diesem Punkt kann man ansetzen, denn der Bund räumt den Ländern ( Entscheidungsträger) entsprechenden Ermessenspielraum ein. Diese Kompetenz wird aber von den Angestellten ungenügend genutzt. Gedankenfreier schleusen sich nämlich vorformulierte Absagen durch.

Die Streuobstwiesen gehören zwar zu einem Biotoptyp, der in Mitteleuropa am stärksten gefährdet ist und daher auf der roten Liste steht, aber sie sind Kulturland, also Wirtschafts- bzw. Ertragsflächen für den Obstbau, die eine bestimmte Pflege voraussetzen und keine unberührte Wildnis. Die traditionelle Unternutzung von Streuobstwiesen (Hochstämme) ist die Grünlandnutzung durch Beweidung, das war schon immer so, zumindest bis manche Halbstämme gesetzt haben.

Ich lebe in einer Landesregierung mit wiederholten Amtsantritt eines grünen Ministerpräsidenten. Seine Partei bewirbt sich mit Eigenschaften wie verlässlich-nachhaltig -innovativ. Aber sind es denn nicht nur Pseudo-Umweltschützer und Pseudo-Tierschützer, wenn diese politische Spitze nicht einmal die zweite Wahlperiode nutzt, in ihrer wichtigsten Aufgabe -nämlich der Landesgesetzgebung- Missstände und existentielle Notlagen auszuräumen, bspw. im Punkt, sich für eine artgerechte Weidetierhaltung jedweden Halters einzusetzen, damit dem Großvieh ein natürlicher Lebensraum zugestanden wird?

....und dazu gehören selbstverständlich wetterfeste Unterstände und -übrigens auch aus Haftungsgründen des Tierhalters- die Sicherung der beweideten Flächen durch einen Zaun.

Unser aktueller Koalitionsvertrag, gültig bis 2021, berücksichtigt im Punkt der Weidehaltung aber gar keine privaten Nutztiere (Hobbytierhaltungen), sondern nur die Weidehaltung von Vieh gewerblicher Landwirte. Hier ein gekürzter Auszug zum Sachverhalt:



NATURLAND(SCHAFT)

TIERE SIND MITGESCHÖPFE. WIR VERPFLICHTEN
UNS ZU IHREM BESONDEREN SCHUTZ

Völlig zu Recht hat diese Verpflichtung Verfassungsrang.
Uns liegen die Lebensbedingungen aller Tiere im
Land am Herzen – die landwirtschaftlich genutzten
ebenso wie exotische Heimtiere oder Versuchstiere.
.....
Die Betriebe im Land, die Nutztiere halten, brauchen
verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu fördern wir
neue, tierfreundliche Stallsysteme. Zusammen mit den
Betrieben möchten wir die Tierhaltung weiter verbessern.
Tierhaltung in ihrer Vielfalt ist eine tragende Säule der
baden-württembergischen Landwirtschaft. Die Bür
gerinnen und Bürger in Baden-Württemberg erwarten
einen Tierschutz mit erhöhten Tierwohlkriterien
(u.a. Auslauf und Weidehaltung) und gesellschaftlich
akzeptierten Standards. Dies ist mit höheren Kosten
verbunden, die nicht über Markterlöse erzielt werden
können. Über die Programme FAKT und AFP ist ein
Ausgleich darstellbar. Die Beratung für tiergerechte
Haltung durch die Initiative „Beratung.Zukunft.Land“
und durch unsere Landesanstalten werden wir absichern.
....


und auf dieser Grundlage bleibt den Hobbytierhaltern hierzulande derzeit leider nichts anderes übrig, als sich mit gesundem Menschenverstand über bestimmte Vorschriften hinweg zu setzen...
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4464
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: Schafzaun

Beitrag von Henry »

meine_Landliebe hat geschrieben:.... sich mit gesundem Menschenverstand über bestimmte Vorschriften hinweg zu setzen...
Genau meine Rede! Seit 1846 schon. :lol:
Henry
der
Schafschützer
Benutzeravatar
Insane
Förderin 2023
Förderin 2023
Beiträge: 1322
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 15:16
Schafrasse(n): kuschelwollige Büffelschafe <3
Kontaktdaten:

Re: Schafzaun

Beitrag von Insane »

meine_Landliebe hat geschrieben:
Das kann aber genauso (und vermutlich viel wahrscheinlicher) dazu führen, dass a) ebendiese Nachbarn feststellen, dass sie den Zaun ganz sicher nicht in Sichtweite Ihrer Gärten haben wollen und b) das Amt kommt und auch fröhlich pfeifend den Rückbau fordert. That's Germany! :cry:
Es ist eher unwahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt, weil ganz sicher jeder irgendeine Leiche im Keller hat - man muss manchmal nur etwas länger danach suchen! Schließlich ist, wie es Henry richtig erkannt hat, das System krank. Sollte wider Erwarten doch ein Einwand amtlich angezeigt werden, ist es eine Frage der Taktik, wie man damit umgeht.

und auf dieser Grundlage bleibt den Hobbytierhaltern hierzulande derzeit leider nichts anderes übrig, als sich mit gesundem Menschenverstand über bestimmte Vorschriften hinweg zu setzen...
Darin stimme ich dir - zu mit einem großen ABER: ich bin als Tierhalter, der nicht 24/7 bei seiner Herde sein kann immer in einer Schwächeposition. Und wenn ein derart vergrämter Nachbar vielleicht in "freundlicher Absicht" Eibenschnitt über den Zaun wirft und meine NeuGIERschafe schneller sind als ich - hab ich den Schaden. und da ist es egal ob ich tausendmal im Recht war. :|
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
Benutzeravatar
meine_Landliebe
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 78
Registriert: Di 11. Okt 2016, 12:45
Wohnort: Baden-Württemberg
Schafrasse(n): OFM
Herdengröße: 5

Re: Schafzaun

Beitrag von meine_Landliebe »

Und wenn ein derart vergrämter Nachbar vielleicht in "freundlicher Absicht" Eibenschnitt über den Zaun wirft und meine NeuGIERschafe schneller sind als ich - hab ich den Schaden. und da ist es egal ob ich tausendmal im Recht war. :|
Damit öffnet sich wieder ein anderes (Advents-)Türchen:
der juristische Unterschied zwischen Person A, die ohne baurechtliche Genehmigung einen Weidezaun um seine Tiere zieht und Person B, die Tiere vergiftet, ist die Anwendung der verschiedenen Maßregelung:

Person A wird unterstellt, dass sie weder unmoralisch noch kriminell veranlagt ist. Sie begeht "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die "nur" mit einem Bußgeld verwarnt wird.

Person B quält / tötet aber fahrlässig und/ oder vorsätzlich. Ihr Handeln wird als kriminell eingestuft und wird aufgrund der Schwere nicht nur als Ordnungswidrigkeit verwarnt, sondern auch strafrechtlich verfolgt.

Wer seinem argwöhnischen Angrenzer solche Untat zutraut und den Schaden nicht durch ein sachliches Gespräch abwenden kann, kann präventiv Wildkameras entlang des Zaunverlaufs ausrichten, da ein etwaiger Todesfall i.d.R. ohnehin dem CVUA oder vergleichbare Untersuchungsämter zur Obduktion übergeben wird.

M. E. könnten die Städte und Gemeinden aber ihre Flächen- und Nutzungspläne dahingehend konkretisieren, dass auf allen Flächen innerhalb der amtlichen Nutzungsart LW-Flächen Weidezäune kein Verstoß darstellen und damit das Argument des öffentlichen Belangs (s. §35 Abs. 3 Punkt 1 BauGB) unanfechtbar ausschließen.

Auf welcher Rechtsgrundlage stecken denn unsere Gleichgesinnten Ihre Weidezäune auf? Und wieviele davon sind innovative Mitstreiter für eine Verbesserung der Rechtslage? Nur einer hat sich hier als vollblütiger Revoluzzer von 1846 ff. geoutet, der Löwenanteil duckt sich aber weg und das halte ich schon aus der Verantwortung für eine artgerechte Tierhaltung heraus für ein Armutszeugnis, Du nicht?
Antworten