Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Annegret
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Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Nachstehend mal wieder ein Schreiben an einen Verantwortlichen. Diesmal an das Bundesamt für Naturschutz. Ich hoffe, dass Ihr einige Argumente daraus verwenden könnt.
Bitte bombardiert die für den Herdenschutz Verantwortlichen mit Post und Forderungen nach staatlichem Herdenschutz.

Gruß
Annegret



Ihre Pressemitteilung zum Wolf vom 22. November 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Entsetzen lese ich Ihren Bericht zum Wolf.

Eine Anzahl freilebender Tiere kann niemals genau angegeben werden. Ihr Bericht nennt lediglich nachgewiesene Tiere. Die wahrscheinliche "Dunkelziffer" kann sicher von jedem Statistiker ermittelt werden. Das Konfidenzintervall von den von Ihnen angegebenen 140 Wölfen liegt zwischen 112 und 182 Tieren.

Die von Ihnen veröffentlichen Zahlen nennen nur die nachgewiesenen Tiere. Es wird kein Wort über die obengenannte Dunkelziffer verloren. Ebenfalls vermisse ich Angaben, wieviele Tiere ein Rudel enthält

Als Teil der mitteleuropäischen Population ist der Bestand des Wolfes in Deutschland nicht bedroht. Laut Veröffentlichung des IUCN von 2017 leben in Europa ca. 300.000 Wölfe. Es gibt keinen Grund für einen Totalschutz des Wolfes. Der Anhang IV der FFH Richtlinie besagt, dass Tierarten dann besonders schützenswert sind, wenn die Gefahr besteht, dass das Vorkommen dieser Art auf Dauer verloren gehen. Der Anhang II befasst sich mit dem Schutz der Lebensräume dieser Arten. Die von Ihnen angeführte rote Liste der aussterbenden Arten ist aus dem Jahr 2009, also acht Jahre alt. Inzwischen hat sich der Wolfsbestand dynamisch entwickelt, Er verdoppelt sich bei einer Reproduktionsrate von 30% fast alle 3 Jahre. Der ebenfalls zitierte FFH-Bericht ist mit 4 Jahren Alter dagegen fast jugendlich zu nennen. Trotzdem wurde auch dieser von der Wolfspopulation bereits überholt.

Ziehen wir von den 160 adulten Wölfen Ihres Berichts 20 Einzelpaare ab, bleiben noch 120 Wölfe, die in Rudeln leben. Ich postuliere, niedrig gegriffen, als Rudel: 2 Altwölfe, 2-3 Jungwölfe des Vorjahres und 2-4 überlebende Welpen des aktuellen Jahres. Zu den 120 Altwölfen kommen noch 60 mal 4-7 Nachkommen dazu. Für den aktuellen nachgewiesenen Wolfsbestand bedeutet das, dass zu den von ihnen erwähnten 160 adulten Wölfen noch zwischen 360 und 660 Tiere dazukommen. Der aktuelle Bestand beträgt somit 520 und 820 Tiere. Rechnet man noch die Dunkelziffer dazu kommen wir vermutlich auf über 1000 Wölfe.

Der Wolf ist eine freilebende, nicht in seinem Bestand gefährdete Wildart und hat demzufolge nichts im Anhang IV der FFH-Richtlinie zu suchen sondern dem Jagdrecht zu unterliegen.

Die in Ihrem Bericht geforderten Herdenschutzmaßnahmen widersprechen in meinen Augen dem Grundgesetz Art. 14. Dem Schutz des Eigentums. Nach dem Gesetz bin ich verpflichtet mein Vieh zu hüten, d.h. dafür zu sorgen, dass es dort bleibt, wo es sein soll.

Der Schutz meines Eigentums obliegt aufgrund des Gewaltmonopols des Staates, dem Staat. Wenn ich diesen in die eigenen Hände nehme, ist dies strafbare Selbstjustiz. Wenn ich einen Wolf in der Koppel bei meiner Schafherde mit der Büchse vom Riss abhalten möchte, verletze ich tierschutz-, jagd- und waffenrechtliche Bestimmungen. Da sich mein Beruf ebenfalls mit Tieren befasst, werde ich dann zusätzlich noch mit Berufsverbot belegt.

Entsprechend der beiden oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen, obliegt der Schutz meiner Herde vor dem Wolf dem Staat. Diesen Schutz auf die Weidetierhalter abzuwälzen ist nicht nur unanständig sondern in meinen Augen gesetzeswidrig. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen sind praxisfremd und nicht zielführend. Es werden 120, 140 cm und höhere Zäune übersprungen. Die Haltung von Lamas, Eseln und Herdenschutzhunden ist nicht jedem möglich. Zudem handelt es sich bei diesen um Tiere, die entsprechender Pflege und Fürsorge bedürfen. Was ist bezüglich der Herdenschutzhunde mit dem Verbot im Tierschutzgesetz ein Tier auf ein anderes zu hetzen? Der Wolf ist der Urvater unserer Haushunde, auf deren Intelligenz sich Hundehalter so viel einbilden. Der Wolf ist keinesfalls weniger pfiffig.

Ihrer Aussage, die Regulierung der Wolfsbestände mit der Büchse sei nicht zielführend, widerspreche ich entschieden. Wenn aus einem Wolfsrudel ein Tier herausgeschossen wird, erkennen die anderen Rudelmitglieder die Gefahr, die vom Menschen oder der Nähe zu Weidetieren ausgeht und bleiben diesen, wenigstens für einige Zeit fern. Außerdem reduziert sich mit dem Abschuss ganz einfach die Anzahl der hungrigen Mäuler, die gestopft werden müssen. Werden Wölfe durch Jagddruck aus der Nähe menschlicher Siedlungen verdrängt, sind sie gezwungen sich artgerecht von Wildtieren zu ernähren. Diese Ernährung ist zwangsläufig nicht so üppig, wie der regelmäßige Einbruch in Schafs- oder Ziegenweiden. Das führt dazu, dass weniger Wolfswelpen auf die Welt kommen, also die durchschnittlich vier Welpen je Rudel, wie es in den Weiten Russlands oder Alaskas die Regel ist, und nicht bis zu 10, wie in der Lausitz. Von diesen Welpen werden dann 1-2 Tiere groß. Bei der "Welpenschwemme" der deutschen Wölfe, wird der Großteil der vielen Jungtiere des Vorjahres durch die neuen Welpen gezwungen, viel zu früh abzuwandern.

Normalerweise verlässt ein Jungwolf mit ca. 2 Jahren das Rudel. In diesen 2 Jahren hatte er Gelegenheit Sozialkompetenz, Lebens- und Jagderfahrung zu sammeln. Werden nun zu viele Welpen geboren, müssen bereits Welpen des Vorjahres abwandern ohne über diese wichtigen Kompetenzen zu verfügen. Dies sind dann die Kandidaten für Übergriffe auf Nutztiere.

Der Wolf läuft pro Tag bis zu 70 km und ist damit der ideale Überträger für die Aujetzky'sche Krankheit und die Afrikanische Schweinepest. Beide bedrohen unsere Haus- und Wildschweinebestände.

Dem Argument, jeder Wolf erfülle innerhalb des Rudels eine wichtige Funktion, setze ich entgegen, dass dies in einer Schafherde ebenso ist.

Ich halte es für eine durchführbare und vernünftige Regelung, nach einem Nutztierriss den "Wolfstourismus" zu unterbinden. Nach der Probennahme, durch einen eng begrenzten Personenkreis, den Kadaver liegen zu lassen und den Wolf, der zum Riss zurückkehrt dort zu erlegen. Ob dies der Jagsausübungsberechtigte oder einer seiner Beauftragten oder ein amtlich beauftragter "Wofsjäger" oder der Viehhalter macht, ist für den Schutz der Weidetiere unerheblich. Hauptsache es wird gemacht. Alleine durch diesen Riss qualifiziert sich der Wolf als "Problemwolf. Nur dessen Abschuss bietet der Herde Schutz. Zum Einen kann dieser Wolf kein "Wiederholungstäter" werden, zum Anderen kann er das Wissen, wie man einen Weidezaun überwindet nicht mehr an seine Nachkommen weitergeben. Die Forderung einen Wolf erst nach wiederholten Übergriffen auf Nutztiere zum Problemwolf zu erklären bedeutet Enteignung der Tierhalter und hat für seltene Rassen und wertvolle Herdbuchbestände eventuell eine katastrophale Verarmung bis Auslöschung des Genpools zur Folge.

Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass der Wolf aus dem Anhang II und IV der FFH-Richtlinien genommen und ins Jagdrecht überführt wird. Ich fordere Sie auf, einen durchführbaren Plan, möglichst entsprechend meinem obigen Vorschlag, zur Reduktion der Wolfspopulation anhand der vom Wolf verursachten Schäden- ähnlich dem bei Rotwild und dem Waldschadensgutachten- rasch zu erarbeiten und in die Tat umzusetzen. Desweiteren fordere ich Sie auf, den Herdenschutz, in Absprache mit dem Tierhalter, durch Mitarbeiter der Landratsämter oder ähnlicher Institutionen erledigen zu lassen und diese nicht weiterhin den Tierhaltern aufzubürden. Früher gab es in Deutschland den Feldschutz, Sie sollten diesen wieder in Deutschland einführen um unsere Herden zu schützen. Die augenblickliche Situation empfinde ich als Enteignung. Dies werde ich nicht klag- und wehrlos hinnehmen.

Die Gesellschaft wünscht den Wolf, dann hat diese auch Schäden durch diese Großraubtier vorzubeugen und wenn es zu Verlusten durch den Wolf kommt, wertentsprechend zu ersetzen. Auch Weidetiere haben Anspruch auf Tierschutz.



Mit freundlichen Grüßen
Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Mein Schreiben an Frau Braun, MdL-BW aus dem Landkreis Villingen-Schwenningen. Es darf gerne kopiert oder
mit neuen Fakten angereichert werden.

Gruß
Annegret

............ den 30. November 2017


Veröffentlichung von heute im Schwarzwälder Boten

Sehr geehrte Frau Braun,

ich habe die Veröffentlichung über den Wolf im Schwarzwälder Boten von heute gelesen. Bevor Sie die dort angekündigte Veranstaltung durchführen, sollten Sie untenstehende Fakten kennen. Ich bin Halterin von 30 Mutterschafen mit kleinem Genpool im Herdbuch und beweide ein viel bewandertes Landschaftsschutzgebiet, in dem weder Herdenschutzhunde noch wirklich wolfssichere Zäune möglich sind. Der Wolfsriss bei Widdern hat 40 km Luftlinie von mir entfernt stattgefunden, im Landkreis Ansbach 30 km Luftlinie von hier wird immer wieder ein Wolf gesichtet.

Der Anhang IV der FFH Richtlinie besagt, dass Tierarten dann besonders schützenswert sind, wenn die Gefahr besteht, dass dasVorkommen dieser Art auf Dauer verloren gehen. Der Anhang II befasst sich mit dem Schutz der Lebensräume dieser Arten. Die mitteleuropäische Wolfspopulation ist keineswegs gefährdet und hat deshalb im Anhang II und IV der FFH Richtlinien nichts zu suchen. Stattdessen gehört er als freilebendes Wildtier in's Jagdrecht.

Laut IUCN -Bericht 2017 beträgt die Wolfspoplation in Europa 300.000 Tiere. Der Bestand gilt als nicht gefährdet. Der Wolf ist daher keine aussterbende und somit besonders schützenswerte Tierart. Lediglich einige blauäugigen Romantiker wollen uns das Glauben machen. Er gehört damit aus dem Anhang IV und II der FFH-Richtlinie genommen und als herrenloses, wildlebendes Tier in's Jagdrecht mit Jagdzeit und Abschussplan, sowie einer "Notfallregelung im Falle eines Risses".

Laut Grundgesetz Art. 14 obliegt der Schutz des Eigentums der Bürger dem Staat. Selbstjustiz widerspricht dem Gewaltmonopol des Staates und ist strafbar. Nach BGB § 833 ist der Tierbesitzer verpflichtet, diese so sicher zu verwahren, dass diese keinen Schaden verursachen. Der Schutz meines Eigentums obliegt nach Artikel 14 GG dem Staat, also auch der Schutz meines Viehs.

Der Vollschutz der Wölfe führte im Nordosten unserer Republik zu einer explosionsartigen Entwicklung der Wolfspopulation. Dies ist mit ein Grund, dass es sich Übergriffe auf Weidetiere häufen und zwar nicht nach dem Motto: wo viel Wolf, da viel Schaden" sondern durch den totalen Wolfsschutz werden zuviele Welpen erwachsen und von Ihren Eltern aus dem Revier verdrängt. Durch den Druck der Überpopulation werden viele Tiere zum Wandern gezwungen, die dafür nicht die ausreichende Reife, sprich soziale Kompetenz, Jagd- und Lebenserfahrung haben.

In Deutschland müssen sie nicht weit laufen um bequem Weidevieh von der Weide zu pflücken. Warum sollen sie sich die Mühe der Jagd auf Wildtiere machen? Der Weg zu geeigneten Wolfsrevieren ist wesentlich weiter. So zwingen wir die Wölfe geradezu sich an Weidevieh zu vergreifen.

Der Wolf, als Urvater unserer Haushunde ist auch nicht dämlicher als ein durchschnittlich intelligenter Hund. Ganz im Gegenteil, ich zitiere Herrn Gregor Beyer bei der Anhörung zum Wolf im BW-Landtag: "Der Wolf ist auch nur ein fauler Hund!"

Hier noch einige Zahlen: Schweden hat ca. 500 Wölfe und strebt eine Population von 350 Wölfen an. Schweden ist mit 447.353,22 qkm größer als Deutschland. und weist 22 Einwohner /qkm auf
Polen ist mit 312.697 qkm geringfügig kleiner als Deutschland mit 123 Einwohner/qkm.Es verfügt über eine Wolfspopulation von ca. 1000-1200 Wölfen.
Deutschland hat 357.385qkm und 230 Einwohner/qkm.

Diese Populationen alleine auf die Fläche von Deutschland umgerechnet ergäbe für Deutschland eine verträgliche Population zwischen 280 und 500 Wölfen. Dazu kommt die 11 x dichtere Besiedlung von Deutschland, was die verträgliche Anzahl an Wölfen nochmals reduziert.

Leider haben wir viel mehr davon und das auf ca. 1/3-1/5 der Fläche Deutschlands. Die vom BfN letzte Woche veröffentlichten Zahlen basieren auf Veröffentlichungen aus den Jahren 2009 und 2013 und sind längst überholt. Die Wolfspopulation verdoppelt sich, bei einer Reproduktionsrate von 30 % beinahe alle drei Jahre. Alle einigermaßen glaubhaften Schätzungen der Wolfspopulation in Deutschland bewegen sich zwischen 1.000 und 3.000 Tieren, wobei ich ca. 1.500 Tiere bei einer Interpolation zwischen gesicherten Sichtungen und der Biologie des Wolfes für wahrscheinlich halte. Das ist eine Zumutung für die dortigen Tierhalter und bedeutet Enteignung. Sich ständig ändernde, praxisferne "Empfehlungen" zum Herdenschutz, quasi ein Wettrüsten mit dem Wolf, ohne deren Einhaltung es keinerlei Aussicht auf Schadenersatz gibt, belasten die Tierhalter über ihre Möglichkeiten. Diese Anforderungen sind weder kostenlos, noch ohne gewaltige Mehrarbeit zu leisten. Sie sind auch, wie man beim Wettrüsten mit dem Wolf in den nordöstlichen Bundesländern sieht, auf Dauer erfolglos. In einem Herdbuchbetrieb sind die Tiere nicht so einfach zu ersetzen, da ein züchterisch gleichwertiges Tier meist nicht so einfach zu beschaffen ist und deutlich mehr kostet als den Schlachtpreis. Für den Genpool bei seltenen Rassen ist ein Wolfsangriff katastrophal. Auch Weidevieh unterliegt dem Tierschutz. "§ 1 TSchG. einem Tier, außer in Notfällen keine Schäden und Leiden zuzufügen...." . Das gilt auch für Weidevieh.

Das Tierschutzgesetz verbietet ein Tier auf ein anderes zu hetzen. Was anderes ist die Haltung von Herdenschutzhunden, -eseln oder -alpakas.

Ebenso verboten ist die Haltung von Hunden hinter Elektrozäunen.

Die Wolfspopulation muss reguliert werden. Dann wird Deutschland langsam und organisch vom Wolf besiedelt.

Ein Wolf wird dann zum Problemwolf, wenn er einen Weidezaun überwindet und Weidevieh reisst. Nicht erst nach wiederholten Übergriffen. Die Forderung einen Wolf erst nach wiederholten Übergriffen auf Weidevieh zu Problemwolf zu erklären bedeuten Enteignung der Tierhalter. Der Viehkadaver sollte, nach Probennahme durch möglichst wenige Personen und unter Unterbindung des "Wolfstourismus"auf der Weide liegen bleiben und dort, wenn der Wolf zum Riss zurückkehrt, erlegt werden. Dann kann dieser Wolf sein Wissen über Weidezäune nicht mehr anwenden und nicht mehr an seine Nachkommen weitergeben. Sollten weitere Wölfe in der Nähe sein, sehen diese ihren Rudelgenossen sterben und halten dann, wenigstens für eine Weile Abstand zu Weidevieh und Menschen. Auf diese Weise erwerben Wölfe die Scheu vor Menschen wieder. Sie müssen dann Wild jagen und ernähren sich dann kärglicher, als im Schlaraffenland Viehweide. Es werden dann wie in Russland und Alaska pro Rudel nur noch durchschnittlich vier Wepen geboren. Davon werden dann ein bis zwei erwachsen. Sie breiten sich dann langsam und organisch aus.

Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung durch die Landesregierung bei einem Wolfsriss gibt es in Baden Württemberg nicht.

Wenn der Wolfsschutz so weiter betrieben wird, wie bisher, wird er unbezahlbar. Die KTBL in Darmstadt, Dr. Jan Ole Schroers hat eine solide Arbeit zu den Kosten von Herdenschutzmaßnahmen angefertigt.

Die durchschnittliche Herdengröße in der Schafhaltung in Baden-Württemberg beträgt, laut Agrarstrukturerhebung 2016, 20 Tiere, also viele Kleinherden.

Als Folge dieser Kosten und Tierverlusten durch den Wolf werden viele Halter von Kleinherden, die eine Großteil der Landschaftspflege leisten aufgeben müssen. Diese Flächen müssen dann von der öffentlichen Hand gepflegt werden. Arbeiter mit Freischneider, Sense und Rechen sind deutlich teurer, als Schafe, Ziegen und engagierte Herdenbesitzer.

Die artgerechte Haltung von, bislang Weidevieh, wird dann nur noch stundenweise unter Aufsicht im Freien und ansonsten im Stall stattfinden mit den bekannten Begleiterscheinungen des Crowdings, wie Stress, Antibiotika- und Antiparasitika-Einsatz. Gesunde Erzeugung von Fleisch wird dann nur noch im Bilderbuch vorkommen

Aus all den oben angegbenen Gründen fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass :

- der Wolf, wegen Wegfall der Gefährdung, aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie genommen wird. Für den Anhang II sind geeignete Schutzgebiete auszuweisen.
- der Wolf in's Jagdrecht überführt wird, oder die Population anderweitig, etwa durch amtliche Wolfsjäger deutlich, auf ein verträgliches Maß reduziert wird.
- der Schutz unserer Herden lt Art. 14 GG durch den Staat erfolgt, wie früher durch den Feldschutz.
- ein Wolf bereits beim ersten Angriff auf eine Herde zum Problemwolf erklärt und umgehend unbürokratisch am Riss erlegt werden kann.

Muss erst ein Mensch zu Schaden kommen, damit die Entscheider unserer Gesellschaft diese notwendigen Entscheidungen aufgrund belastbarer Zahlen und nicht aufgrund irgendwelcher Ideologien treffen.

Ich möchte Tiere züchten, zur Zucht verkaufen und Freude an meinen Tieren und Weiden haben. Dies ist nicht durch Entschädigungszahlen zu erreichen.

Gerne bin ich zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Insane »

Die EU lehnt die Lockerung des Schutzes ab. Herdenschutz würde ja schließlich bezahlt...

http://www.deutschlandfunk.de/eu-kommis ... _id=821909
:traurig:
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Dann muss man verstärkt an die EU-Kommission schreiben!

Der zuständige Kommissar Phil Hogan hat seine offizielle e-mail-Adresse, zumindest für mich, geblockt.
Jetzt bekommt er meinen Brief eben per Post.

Gruß

Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von KABA »

Es werden doch so viele Petitionen zu verschiedenen Themen über verschiedene Organisatoren gestartet - wäre das evtl. eine Möglichkeit, um mehr Druck und öffentliches Bewußtsein zu erzeugen?
Ich wünsche dir die Fröhlichkeit eines Vogels im Eberescheneschenbaum am Morgen,
die Lebensfreude eines Fohlens auf der Koppel am Mittag,
die Gelassenheit eines Schafes auf der Weide am Abend.
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von alpenblümchen »

die annegret macht das sehr gut mit ihren schreiben an verantwortliche des wolfproblems. wir sollten diese legale art der meinungsäusserung mehr nutzen. und uns darüber freuen dass wir deswegen nicht morgens um 5 uhr von schwarzgekleideten gestalten aus dem bett gezerrt werden.
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

@KABA

nicht hinter Organistionen verstecken und hinterher sagen: "hätte ich das gewusst, ...."

Mir ist nur eine Petition gegen den Wolf bekannt. Wer Petitonen über Organisationen startet, gibt das Heft aus der Hand.
Die Naturschutzorganisationen sind zahlenmäßig und finanziell stärker als wir Schafhalter. Wir können nur durch direktes
Anschreiben der Entscheider vielleicht etwas bewirken. Jedenfalls wäre es sicher hilfreich, wenn viele Halter kleinerer Schafherden
sich in Brüssel, Berlin und der jeweiligen Landesregierung, bzw. Landwirtschafts- und Umweltminister immer wieder bemerkbar
machen. Wir sollten uns nicht unwidersprochen zur Schlachtbank führen lassen.

Nicht mir einem standardisierten Formschreiben, sondern mit individuellen Schreiben, die zum Einen die (Not-)Situation
des einzelnen Betriebes schildern, zum Anderen sauber begründete Forderungen wie der Reduktion der Wolfspopulation, schneller,
unbürokratischer Entnahme eines Wolfes nach dem ersten Riss, unbürokratische Entschädigung, Aufstellung einer Feldschutztruppe,
wie sie die Ordnungsämter in den 50-er und 60-er Jahren unterhalten haben. Es fällt Euch sicher noch mehr dazu ein.
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Grete »

Ich finde Dein Bemühen hat großen Respekt verdient. Angst vor dem Wolf haben wir hier auch da er auch bereits gefährtet und gesichtet wurde. Der Luchs ist hier ein ständiger Bewohner. Noch vergnügt er sich mit Rehwild. Wie lange aber..... Großes Problem hier sind im Frühjahr bei Geburt der Lämmer die Kolkraben. Bei uns gibt es extrem viele, aber man darf nichts gegen sie unternehmen.

Könnte man mit so einem Brief und besonders mit der Tatsache das Du z.Bsp. geblockt wirst von einem Empfänger nicht an die Medien gehen? Oder hat das dann eher negative Auswirkungen weil die evtl nur auf Auschlachtung eines Themas aus sind?
viele Grüße,
Grete
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Hi Grete,

solange der NABU und Konsorten die Medien noch voll im Griff haben, wirst Du gegenteilige Meinungen auf der vorletzten Seite zwischen "verloren und gefunden" und den Kontaktanzeigen als Zweizeiler finden. Der NABU etc. sind viele Zigtausende. Wir in Baden Württemberg sind gerade mal 600 organisierte Schafzüchter. Soviel zum Minderheitenschutz.

Gerne kannst Du versuchen, die Medien dafür zu interessieren. Was ich an Zahlen und Fakten habe, stelle ich dann gerne zur Verfügung.

Gruß
Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Grete »

Könntest Du diese Zahlen und Fakten hier aufschreiben?
viele Grüße,
Grete
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