bestandsregister, teil C

Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

@st68:
Spätestens 9 Monate, nicht frühestens. War vermutlich ein Verschreiber.
Ist wirklich gut, dass du da so einen willigen Veterinär hast. Mal sehen, was er rausfindet. Andere stellen sich einfach stur...
Hier in Bayern gibt es für solche Fälle eine sehr praktische Einrichtung, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung:
http://www.bayern.de/service/bayern-direkt-2/
Da kann man solche Behördenfragen stellen und erhält dann Auskunft von Spezialisten, meist direkt aus einem der Ministerien.

@seb:
Stell dir vor, du hast eine Fleischherde mit 500 Muttern.
Was ist mehr Aufwand: Jede Geburt einzeln dokumentieren + gleich die Marke einziehen, oder 3 x im Jahr die Herde durch die Fanganlage, Marken rein und ein Eintrag: X Lämmer markiert am soundsovielten. Und dabei noch alle anderen gerade anfallenden Aufgaben erledigen.

Kennst du die Serie Sheep Station New Zealand? Ist auf DVD erhältlich. Dann kann man anschauen, wie die Kiwis sowas handhaben. Da macht dann aber auch mal ein Mann im Nebenerwerb 2000 Muttern. Über das, was die Schäfer hierzulande so an Aufwand treiben, schütteln die nur den Kopf.

Deswegen sollte man jedem die Freiheit lassen, wenigstens innerhalb des eh schon sehr eng gesteckten Rechtsrahmens selbst zu entscheiden, wie er seine Abläufe organisiert. Wer jedes Lamm einzeln erfassen und dokumentieren will und Vorteile darin sieht, dem sollte dabei nichts im Weg stehen. Und wer die Lämmer von 3 Monaten in einem Schwung markieren will, der soll das eben auch dürfen.
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

seb hat geschrieben:Was ist daran aufwändig?
die tatsache das man es erwerben, sich einarbeiten und die ganze schose "pflegen" muß? wenn es mir unterm strich weniger ein bringt, wie mich der aufwand kostet, zuzüglich von eventuellen fehlern, dann lass ich das lieber sein.
seb hat geschrieben:vor allem in einem Melkbetrieb.
was hat ein extensiver landschaftspflegebetrieb von so einem mangementprogramm, wenn er mit 1000 schnucken 365 tage im jahr durch die pampa zieht, draußen ablammen läßt, und seine lämmer zum selbstkostenpreis vermarkten muß/kann?
seb hat geschrieben:Aber kann mir mal jemand erklären, wie man einen Tierhaltungsbetrieb führen will, ohne zu wissen, wieviel Tiere man genau hat?
man tut es einfach. ging ja vor dem kennzeichnungswahn auch (bei den meißten).
seb hat geschrieben:Aber alleine wegen der Fütterung und Vermarktung muss ich doch zu bestimmten Stichtagen einen genauen Überblick haben.
warum muß ich an 365 tagen im jahr auf das tier genau wissen wieviele es sind? reicht doch wenn ich zu den stichtagen genau durchzähle und nebenbei mal bei wurmkuhren, oder lämmer aussortieren. wo soll da das problem sein?

falls du glaubst vor gericht (z.B. bei fremdverschuldeten tierverlusten) so ein bestandsregister als beweis anerkannt zu bekommen, kann ich dir aus eigener erfahrung sagen: das is nix...
seb hat geschrieben:Oder von Bequemlichkeit, wenns man es nicht tut.
oder in der einsicht, das man alles einsparen sollte, was einem nichts einbringt.
seb hat geschrieben:das bestätigt doch meine Erfahrung. Man kann in der Regel mit denen reden, und wenn man vernünftige Vorschläge macht, die in der Sache konstruktiv sind, hat man doch gute Karten.
ich soll das amt erst überzeugen, sich die gesetze aufgrund derer sie mich abstrafen wollen, noch mal durchzuarbeiten, nur um sie daran zu hindern mir unrecht zu tun?
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seb
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von seb »

Ich glaube nicht, daß du mit der Einstellung glücklich wirst. Ich für meinen Teil vermeide jedenfalls Stress, wenn es geht. Und ich hatte ja geschrieben, daß man nicht unbedingt ein Programm braucht, es aber die Arbeit erleichtert. Man sollte es aber auch nur anschaffen, wenn man Daten erfasst und einträgt, denn solche Programme sind saublöd. Die wissen auch nicht, wieviele Schafe du hast, es sei denn, du hast irgendwann mal einen Anfangsbestand eingegeben und dann alle Geburten und Abgänge im Programm erfasst. Wer das schon händisch nicht auf die Reihe bekommt, kann sich getrost das Geld sparen. Aber da du ja relativ viel hier im Forum unterwegs bist, scheint es dir an Zeit nicht zu fehlen. Sorry für den Sarkasmus, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

Hm. Schwere Geburt. Also nochmal:
Er sieht keinen Mehrwert darin, er will nicht und er muss nicht: Wieso sollte er sich den Aufwand antun?
Niedersachse
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Niedersachse »

Hallo st68

da sieht man mal wieder wie verschieden auch Gerichte sind hier in SH ist das Bestandsbuch/Zettel oder wie du es auch immer nennst anerkannt worden davon kann ich dir ein Lied singen. Also gibt es da auch wieder Unterschiede. Und sich mit Ämtern anlegen da ziehst du doch sowie so den kürzeren auf kurz oder lang.

LG
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

hallo, falls es noch von interesse ist:

heute abend ein anruf vom amtsveterinär. erst eine entschuldigung von ihm, das er sich nicht früher gemeldet hat. dann kurz und knapp die information, dass ein bestandsregister teil C bei CC-kontrollen NICHT vorzulegen ist, da es kein bestandteil der VVVO ist.

er hätte mit dem zuständigen leiter der entsprechenden abteilung im landwirtschaftsamt gesprochen. und das mit ihm so aus den vorschriften herausgefiltert. der name der für mich zuständigen kontrolleurIN viel in dem zusammenhang auch.

auf meine ausdrückliche nachfrage, ob er mir denn nun immer noch nichts darüber sagen könne WIE und mit was nun das bestandsregister auszufüllen sei, wiederholte er nur die aussage, das das bestandsregister teil C bei kontrollen nicht abgefragt wird.

ein vorschlag für einen kompromiss war von ihm, das ich ja eine handschriftliche liste aller gebohrenen und gestorbenen lämmer führen und die dann bei einer kontrolle vorzeigen könnte. die frage: wozu, wenn sie nicht verlangt werden dürfte? ignorierte er.

auf weitere aussagen ließ er sich nicht ein und hatte keine zeit mehr. war wohl grad feierabend.

tja... was soll ich davon nu halten??
Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

Das macht auf mich immer noch den Eindruck, dass sie den Sachverhalt nicht wirklich klären konnten und sich auf diesen Kompromiss geeinigt haben.
Solche Situationen habe ich selbst schon erlebt. Zuletzt bei meinem Mehrfachantrag dieses Jahr. Da saß ich mit Sachbearbeiter und Amtsleiter 2 Stunden zusammen und wir haben gemeinsam versucht, ein Schreiben des Ministeriums ans Amt zu verstehen...
Wenn 3 relativ papierkonforme Leute, 2 davon vom Fach und täglich damit befasst, bei den Vorschriften kaum noch durchsteigen, wie soll dass dann für eher praktische veranlage Bauern und Tierhalter möglich sein?
Dieser ganze Vorschriftenwust müsste endlich mal klar strukturiert und am besten deutlich ausgemistet werden.
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LuckyLucy
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von LuckyLucy »

Manfred und st68,
wäre es nicht hilfreich, von diesen Gesprächen entweder ein Protokoll anzufertigen und dieses an die Beteiligten zu senden oder - noch besser - sich den Inhalt des Gespräches schriftlich bestätigen zu lassen? Dann könnte im Rahmen einer evtl. Kontrolle mit Reklamation wenigstens der schwarze Peter ans Amt gereicht werden.
LuckyLucy, schaffiebrig
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

so... gestern war die kontrolle.

der erste satz der kontrolleurin: "sehr gut, das sie sich neulich noch an den den amtstierazt gewendet hatten!" damit wollte sie wohl sagen, das selbst wenn sie unmöglichkeiten in ihrem abzuarbeitenden prüfprotokoll erkennen würde, dürfte sie keine einwände dagegen vorbringen.

dann gab es die information, das es auch schon anderen leuten aufgefallen sein muß, dass das jetzige bestandsregister ziemlicher quatsch ist, wegen unüberwindlicher widersprüche in den bürokratischen vorschriften. nächstes jahr soll dann etwas völlig neues raus kommen. davor gruselt es mich jetzt schon.

die kontrolle beschränkte sich dann auf die überprüfung meiner freiwillig zugegebenen tierzahlen (kein versuch mehr diese aus dem bestandsregister abzulesen, oder zu errechnen) und der optischen kontrolle der ohrmarken. mein "vorauseilender gehorsam" der eingezogenen schlachtohrmarken in die nachzuchtlämmer wurde nicht lobend ins prüfprotokoll eingetragen.

außerdem wurde ich kritisiert, das ich noch niemals verkaufte schlachtlämmer bei der HIT-datenbank gemeldet hätte. sanktionen dafür gibts erst ab nächstem jahr.
Frage: bin ich der einzige, der noch nicht wußte, das man das tun muß? oder muß ich doch nicht?
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

st68 hat geschrieben:außerdem wurde ich kritisiert, das ich noch niemals verkaufte schlachtlämmer bei der HIT-datenbank gemeldet hätte. sanktionen dafür gibts erst ab nächstem jahr.
Frage: bin ich der einzige, der noch nicht wußte, das man das tun muß? oder muß ich doch nicht?
also aus folgendem verstehe ich das so, das ich nicht muß, bzw. gar nicht darf.

unter https://www.hi-tier.de/entwicklung/konz ... ege001.htm steht zu lesen:
www.hi-tier.de hat geschrieben:Übernahmemeldung

Schaf- und Ziegenhalter, Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen, sowie Schlachtstätten sind verpflichtet die Übernahme (es meldet jeweils nur der aufnehmende Betrieb) von Schafen und Ziegen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

Anzugeben sind die eigene Registriernummer, die Registriernummer des abgebenden Betriebes, die Anzahl der Schafe/Ziegen, das Abgangsdatum und ggf. das Zugangsdatum, soweit es vom Datum der Verbringung abweicht.
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