bestandsregister, teil C

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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

Schafhüterin hat geschrieben:Für die Lammzeit habe ich mir ein Formular erstellt, in das ich alle Geburten (Datum, Mutter, usw.).
Ich habe auch schon Lämmer gerissen bekommen, wird alles vermerkt. Eben ohne Ohrmarken.
das hab ich auch, wird alles tagesgenau eingetragen und es bekommt sogar jedes lamm ne individuelle nummer ins ohr. aber:

1. was geht das das amt an?
2. verlieren die ersten lämmer diese marke schon nach ein paar tagen.
3. finde ich nirgens eine vorschrift nach der ich so eine liste führen MUSS und schon gar keinen bußgeldkatalog, in dem sanktionen, für das nicht-führen dieser liste, aufgelistet wären.
Schafhüterin hat geschrieben:Es müssen ja alle Tiere am Stichtag gemeldet werden, das gäbe ja dann ein kuddelmuddel.
bis zum stichtag sind eh alle verkauft, oder tot, bis auf die nachzucht, die dann wegen der gelben ohrmarken vorschriftsmäßig eingetragen wird.
Steffi hat geschrieben:Ich kenne es auch aus größeren Betrieben nur so, daß die neugeborenen Lämmer gleich in eine entsprechende Liste eingetragen werden und zumindest eine weiße Ohrmarke/Tätowierung bekommen.
das mag ja sein, aber was hat so eine liste mit dem amtlichen "bestandsregister teil C" zu tun?
Steffi hat geschrieben:Wie soll man sonst nach zwei Wochen noch wissen, welches Lamm zu welcher Mutter gehört, wenn da Hundert Knirpse in ähnlichem Alter rumtupfen
das sollte doch dem amt egal sein, oder?
Steffi hat geschrieben:In der Liste C gibt es ja sogar eine Spalte für Ersatzkennzeichen, wenn die ersten Kennzeichnungen gegen gelbe Ohrmarken ausgetauscht werden.
die ist für den eventuell erforderlichen ersatz, von unleserlichen/verlorenen ohrmarken (gelbe ohrmarken) vorgesehen. dachte ich jedenfalls.
Steffi hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich gerade das Problem nicht so ganz?
das amt will mich für den verstoß gegen vorschriften sanktionieren, die es gar nicht gibt. zumindest kann mir diese vorschriften keiner benennen/erklären/aufzeigen.
Manfred hat geschrieben:Zur nächsthöheren Veterinärbehörde gehen und dort beschweren und den Sachverhalt klären lassen.
es geht ja nicht ums veterinäramt, sondern ums landwirtschaftsamt. das hiesige veterinäramt duldet es sogar offiziell, das hobbyhalter ihre mehreren 'zig mutterschafe nur mit den weißen schlachtohrmarken kennzeichen.
Manfred hat geschrieben:In der Abteilung C sind die Tiere mit Tag der Kennzeichnung und nicht mit Geburtsdatum einzutragen.
Tiere ohne Kennzeichnung haben da nichts verloren. Deshalb kannst du auch nicht anhand des Bestandsregisters deinen Bestand vorrechnen.
ist ja mein reden. zumindest nicht den gesamtbestand incl. junger lämmer. den mutterschafbestand dagegen schon. solange keins unbemerkt verloren gegangen ist.
Manfred hat geschrieben:Rechtsgrundlagen:
leider sind deine zitierten gesetzestexte nicht mahe ganz aktuell.

hab die "Informationen zur Tierseuchen- und Arzneimittelrechtlichen Seite bei Schaf- und Ziegenhaltungen" vom "Veterinäramt Landkreis Forchheim" gefunden.
Veterinäramt Landkreis Forchheim, 15.9.2016 hat geschrieben:Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Tieren (Teil C)

> seit dem 01.10.2010 sind im Bestandsregister auch Geburten und Verendungen aufzuzeichenen

]...[dann: ne liste der bekannten punkte im tabellenkopf (außer ersatzkennzeichen)
dann:]...[

> getrennte Listen für Schlachttiere bis zu einem Jahr (weiße Ohrmarken) und Zuchttiere sind zulässig

Teil C ist auszufüllen für ab dem 01.01.2010 gebohrene Tiere
Steffi hat geschrieben:Und auf welche Art der Kennzeichnung bezieht sich das? Ausschließlich auf gelbe Ohrmarken?
für Teil C bin ich davon immer ausgegangen, es sei denn, man hätte noch uralte schafe mit weißen nummern. oder die liste wird schon seit 2005 geführt (so wie meine)

schlachtlämmer, mit den weißen marken gehören in den teil B und ungekennzeichnete lämmer tauchen allenfalls in betriebsinternen listen auf, die niemanden etwas angehen. bei der letzten kontrolle hab ich die aktuelle anzahl aus meiner lste den kontrolleuren mündlich mitgeteilt. damit hatten sie sich zufrieden gegeben. die anschließende amtliche zählung meiner herde ergab eine nicht sanktionswürdige differenz.

daraus schließe ich, das bei einer etwas größeren differenz durchaus kürzungen erfolgen. nur wüßte ich gerne auf welcher rechtsgrundlage.
Manfred hat geschrieben:Der Abschnitt C gibt der Behörde also nur einen Überblick, wie viele Tiere jedes Jahr gekennzeichnet werden und wie viele der gekennzeichneten Tiere wann verendeten, aber in keinster Weise, wie viele Tiere aktuell auf dem Betrieb sind.
ist ja mein reden. die tanten vom amt waren aber anderer meinung. wie das funktionieren soll, konnten sie mir nicht erklären. allerdings wurde mir mitgeteilt, das ein mitarbeiter sich meine ausdrucke vorgenommen, die letzten 10 jahre nachgerechnet und eine mir nicht genannte differenz festgestellt hätte. allerdings wieder nicht so groß, das es kürzungen hätte geben müssen. wie er das ge-/berechnet hatte, weiß ich auch nicht.
Manfred
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

Meinst du dieses Dokument vom Veterinäramt Forchheim?
http://www.lra-fo.de/site/2_aufgabenber ... d-VVVO.pdf

Da steht inhaltlich nur, dass seit 01.01.2010 im Teil C alle gekennzeichneten Tiere mit Geburtsjahr und Kennzeichnung zu erfassen sind.
Es steht dort zwar "Geburten", aber in den folgenden Zeilen wird dann erklärt, dass alle auf dem Betrieb gekennzeichneten Tiere gemeint sind.
Vorher war vermutlich eine Erfassung der Tiere mit Betriebsohrmarken gar nicht nötig?
Spricht, im Teil C wurden vorher nur die Tiere mit individuellen Ohrmarken erfasst?

Vermutlich beruht auf dieser unglücklichen Formulierung, dass die Geburten zu erfassen seien, auch dass Missverständnis bei deinem Amt.
Die meinen dann, das wäre wie bei den Rindern...
Für die Kontrolle der Viehverkehrsverordnung sind die Vetämter zuständig. Wenn sie das an die Landwirtschaftsämter delegieren, können sie denen immer noch sagen, was genau zu kontrollieren ist, bzw. wie die Vorschriften zu verstehen sind.
Dann wäre der einfachste Weg, deinen Veterinär zu bitten, das den Leuten vom Landwirtschaftsamt zu erklären.
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

Manfred hat geschrieben:Meinst du dieses Dokument vom Veterinäramt Forchheim?
genau das.
Manfred hat geschrieben:Vermutlich beruht auf dieser unglücklichen Formulierung, dass die Geburten zu erfassen seien, auch dass Missverständnis bei deinem Amt.
ich hoffe doch, das sich das land meck-pomm, nicht auf das veterinäramt forheim beruft?
Manfred hat geschrieben:Die meinen dann, das wäre wie bei den Rindern...
das ist auch meine vermutung. da schafe hier schon fast zu den unbekannten tierarten zählen, macht sich bei den unterweisungen für die kontrolleure keiner mehr die mühe nachzuprüfen, was die auf ihren betriebsprüfungslehrgängen, in bezug auf schafe "gelernt" haben. also wird falsch verstandenes auch nicht korrigiert.
Manfred hat geschrieben:Für die Kontrolle der Viehverkehrsverordnung sind die Vetämter zuständig.
also müßte im veterinäramt eine "ausfüllanweisung" für das bestandsregister aufzutreiben sein? werd ich morgen mal persönlich nachfragen. die ärgern sich immer so schön über meine behördenfragen...
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Schafhüterin »

Ich habe mir eh eine Datenbank erstellt, in die ich vorgeschriebene und für mich wichtige Punkte eintrage, so kann ich mir jederzeit über eine Abfrage, Infos ziehen.

Vor Jahren hatte ich eine Kontrolle vom LKV, weil ich Ziegen abgegeben hatte, der Übernehmenr sie aber nicht angemeldet hat. So fehlten sie in meinem Bestandsbuch.

Der nette Herr, dem ich sogar einen Kaffee angeboten habe, fand mein Bestandsbuch als äußerst umfangreich.
Er bekam von mir die gewünschten Daten und ich einen positiven Eintrag in seinem Bericht. :D
Schafhüterin


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seb
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von seb »

Manfred hat nach meiner Meinung insofern recht, als das mancher Kreisveterinär überzieht, zur eigenen Absicherung und weil er in irgendeinem Sachverhalt etwas überfordert ist. Da ist es auf jeden Fall hilfreich, sich selber gut auszukennen. Andererseit nimmt man jedem Behördenmensch den Wind aus den Segeln, wenn man ein eigenes, funktionierendes System der Bestandsbuchführung vorzuweisen hat. Das kann ein Herdenmanagementprogramm auf dem PC sein, aber auch ein aktuell geführtes Notizbuch. Und ich weiß nicht, wie man eine Herde führen kann, ohne solche Aufzeichnungen über Geburten und Lämmer.
Ich habe beides, ein Notizbuch mit tagesaktuellen Eintragungen und ein Programm, das ich alle ein-zwei Tage aktualisiere. Alle lebend geborenen Lämmer bekommen eine auf der Rückseite fortlaufend durchnummerierte Bestandsohrmarke, möglichst noch am Tag der Geburt. Totgeburten oder in den ersten Stunden verendete Lämmer werden notiert.
Wenn ich das meinem Veterinär zeige, wollen sie nicht anderes mehr sehen. Einen Teil C irgendeines Formular habe ich noch niemals ausgefüllt. Und wir haben jährlich eine CC Kontrolle- ich bin überzeugt davon, weil sie keinen Bock auf Stress haben und unser System klasse finden.
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von LuckyLucy »

st68 hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben:Meinst du dieses Dokument vom Veterinäramt Forchheim?
genau das.
Manfred hat geschrieben:Vermutlich beruht auf dieser unglücklichen Formulierung, dass die Geburten zu erfassen seien, auch dass Missverständnis bei deinem Amt.
ich hoffe doch, das sich das land meck-pomm, nicht auf das veterinäramt forheim beruft?
Mal 'ne Frage zwischendurch: Diese ganze Bürokratieaufwand ist doch ein in Brüssel geborenes EU-Monster? Wie kann dann in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich damit umgegangen werden?
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Steffi »

Hier hab ich was über Sanktionen bei CC-Verstößen im Meck-Pomm gefunden http://www.agrarheute.com/news/fruehwar ... nnen-teuer, aber das weißt Du ja bestimmt.

Mir kommt´s auch so vor, als hätte man von Rindern einfach auf Schafe geschlossen, ohne da wirklich konsequent zu sein bzw. an die Konsequenzen zu denken. Fragt sich, wann der Schafpaß kommt, den dann jedes neugeborene Lamm ab Geburt erhalten muß... Andererseits finde ich es auch etwas seltsam, anhand eines Bestandsregisters nicht den realen Bestand an Tieren feststellen zu können :?

In dem Zusammenhang bin ich wieder einmal froh, keine Subventionen zu bekommen, da drängt sich allerdings die Frage auf, wie in solchen Fällen mit Hobbyschafhaltern verfahren wird, da die Kennzeichnungs- und Buchführungspflicht ja nicht nur für CC gilt, sondern für alle?

LG,
Steffi
Zuletzt geändert von Steffi am Mi 19. Okt 2016, 08:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

@Seb: Es spricht ja nichts dagegen, so ein aufwändiges System zu betreiben, wenn man selbst einen Mehrwert darin sieht.
Aber hier ist die Frage ja nicht, wie man mit vorauseilendem Gehorsam vorbeugen kann, sondern welche rechtlichen Anforderungen tatsächlich bestehen und deshalb eingehalten werden müssen.

Ich für meinen Teil sehe den Mehrwert immer weniger, seit ich mich mit der Arbeit von Züchtern beschäftige, die sehr erfolgreich mit Massenselektion arbeiten. Im Rinderbereich z.B. die Familie Lasater (Rasse Beefmaster) und Johann Zietsman (Veltmaster). Deren Bücher könnten auch für den einen oder anderen Schäfer erhellend sein, zumindest im Fleisch-Bereich.
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st68
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von st68 »

so. komme grade von einem gespräch mit dem amtierenden amtsveterinär zurück. und natürlich ohne jedes ergebnis.

ich legte ihm meine meinung dar, das im bestandsregister (laut gesetz) nur tiere auftauchen sollen und können, die dauerhaft nach EU-vorschrift gekennzeichnet wurden. d.h. erst ab der kennzeichnung mit den gelben ohrmarken, also frühestens mit 9 monaten, praktisch erst mit 12 monaten.

nach meiner ersten frage kam von ihm sinngemäß, das mir gesetzlich vorgeschrieben sei, jedes neugebohrene lamm unverzüglich in das bestandsregister einzutragen. wie sonst soll ich denn im seuchenfall entschädigt werden, wenn ich nicht wüßte wieviel tiere ich hätte. meinen einwurf das dazu doch die stichtagsmeldung erfunden worden wäre, überging er.

nach einigem hin und her machte er sich die mühe mir aus der VVVO (dicker wälzer) den entsprechenden paragraphen herauszusuchen.
heraus kam, das seiner meinung nach (er wurde immer unsicherer) der VVVO-paragraph 37 entscheident wäre. allerdings wird da ein bastandsregister "teil c" ausdrücklich NICHT erwähnt.

soll wohl heißen das dem veterinäramt tiere, die im bestand gebohren und verbleiben, schnurz-egal sind. ist ja auch eine viehverkehrsordnung. mit ihr soll der weg von tieren in europa kontrolliert werden. nicht die betriebsinterne entwicklung von tierbeständen.

am ende konnten wir uns nur noch mal die formulare zugemüte führen. er konnte mir nicht zeigen, wie ich dort ein geburtsdatum eintragen soll, wo doch ausdrücklich das datum der kennzeichnung verlangt wird. kennzeichnung ist gesetzlich geregelt -> erst beim verlassen des bestandes, oder frühestens mit 9 monaten.

dann hatte er keine zeit mehr. er will sich aber noch mal genau kundig machen und sich mit dem landwirtschaftsamt verständigen, auf welcher rechtsgrundlage die so was von mir verlangen. dann will er mich wieder anrufen. ma kucken...

mein fazit: das veterinäramt ist die falsche adresse, da für teil C nicht zuständig.
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seb
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von seb »

Manfred hat geschrieben:@Seb: Es spricht ja nichts dagegen, so ein aufwändiges System zu betreiben, wenn man selbst einen Mehrwert darin sieht.
Aber hier ist die Frage ja nicht, wie man mit vorauseilendem Gehorsam vorbeugen kann, sondern welche rechtlichen Anforderungen tatsächlich bestehen und deshalb eingehalten werden müssen.
Was ist daran aufwändig? Gut, ein Herdenmanagementprogramm braucht sicher nicht jeder, es ist nur sehr komfortabel, vor allem in einem Melkbetrieb. Aber kann mir mal jemand erklären, wie man einen Tierhaltungsbetrieb führen will, ohne zu wissen, wieviel Tiere man genau hat? Wobei es auch bei mir nicht darauf ankommt, ob es 2 Schafe mehr oder 5 Lämmer weniger sind. Aber alleine wegen der Fütterung und Vermarktung muss ich doch zu bestimmten Stichtagen einen genauen Überblick haben. Und dann ist es nur eine Frage der Konsequenz, diese Zahlen aktuell zu halten. Oder von Bequemlichkeit, wenns man es nicht tut.

Sorry, es hat gar nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, daß ich meinen Bestand dokumentiere. Das habe ich seit meinem ersten Schaf getan, mit fortlaufenden Ohrmarken seit 1985. Da kannst du mich heute fragen, wieviel Lämmer mein Schaf Nr. 5 hatte, ich könnte es dir raussuchen. Und wir sind jetzt bei der Stall Nr. 1036.

@st68: das bestätigt doch meine Erfahrung. Man kann in der Regel mit denen reden, und wenn man vernünftige Vorschläge macht, die in der Sache konstruktiv sind, hat man doch gute Karten. Ich weiß, daß leider nicht jeder Amtsmensch konstruktiv denkt- vielleicht wäre er oder sie dann nicht in den Job gegangen...
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