Transport von Schafen (Vorschriften?)

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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Ist schon ne Weile her... irgendwas war da als Unterscheidung, daß man dann eben kein gewerbliches "Transportunternehmen" ist, sprich: man bekommt kein Geld für den Transport, und die Anforderungen an die Transportmöglichkeit sind niedriger (GPS, Tränkemöglichkeiten, etc.). Also genau die Stufe zwischen kein Schein und dem als Transportunternehmen.
Hat hier damals die hessische Landvolkschule angeboten, hat irgendwas um die 50€ gekostet.

LG
Steffi
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Chris
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Chris »

Das Hauptproblem ist vor allem, dass derzeit keine Kurse angeboten werden.
Da wir gerade von Preisen sprechen: was kostet so ein Kurs und was kostet mich ein Transport? Eine Hausnummer reicht mir schon.
Außerdem stehe ich vor einem anderen Problem.
Wenn ich den Schein habe und mein bisher genutzter Anhänger reicht nicht aus kommen noch weitere Kosten auf mich zu...
Wie sind da die Anforderungen?

Wo kann ich mich weiter informieren? Vetamt? Landratsamt?
Viele Grüße
Chris
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Niemals das Vet.Amt mit Fragen wecken. Transportzulassungen sind nicht deren Kerngeschäft. Die Informationen sind also oft falsch. Wenn dann der Zulassungsantrag gestellt wird, muß dann immer erst noch die Meinung des Amts.Vets widerlegt werden.

Zulassungsantrag präzise und vollständig stellen und abwarten. Voranfragen vermeiden. Wird zum Antrag etwas nachgefordert, Begründung prüfen.

Ich habe Lehrgangspreise von 500€ und mehr gehört. Und von Dreitageslehrgängen mit Verpflegung. Dazu gehört schon eine Weile der Teil „Ruhigstellen und Töten“.

Transportfahrzeuge müssen für unter 8h nur geeignet sein. Satelittenüberwachung, Lüftung, Klappenkontakt und Fahrzeugzulassung gilt erst ab 8h.
Henry
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Transportpreise bei Zuchtvieh, das nicht zusammen mit Mast- oder Schlachtvieh transportiert werden darf, sind Rollpreise. Der gefahrene Kilometer liegt bei 1,00-1,50€. Lade- und Entladezeit kosten manchmal extra. Exportabfertigung auf jeden Fall.
Henry
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Chris
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Chris »

Vielen Dank schon mal für die sehr fundierten Auskünfte.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste ich erst die Tranportzulassung beantragen. Wo? Antragsformular?
Dann erfahre ich was ich alles zur Zulassung brauche, richtig?
Ein Fremdtransport kommt für mich eigentlich nur im Notfall in Frage, denn leider behandeln die meisten "Gewerblichen" Tiere nicht mit dem nötigen Respekt! So zumindest meine Erfahrung. Oder könnt ihr da entsprechende Firmen empfehlen? Wie läuft das genau ab?
Viele Grüße
Chris
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Waldschaf
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Waldschaf »

Es wird doch ein Landwirt in der Umgebung einen zugelassenen Anhänger haben, den man sich ausleihen kann. Braucht doch nicht jeder einen eigenen, nur weil er alle paar Jahre ein Schaf kauft.

Robert.
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Chris »

Der Anhänger ist vermutlich das kleinste Problem...
Viele Grüße
Chris
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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Ich hab gerade mal geschaut, bei uns werden leider zur Zeit auch keine Kurse angeboten. Mal ´ne frage in die Runde: Seid ihr schon mal bei einem Schaftransport kontrolliert worden?

LG
Steffi
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Du hast das nicht richtig verstanden.

Du mußt zuerst den Lehrgang absolvieren und die Abschlußprüfung bestehen. Dann beantragst Du beim Vet.Amt damit die Zulassung zum Transportunternehmer.
Für den Antrag ist kein Formular vorgeschrieben.

Kurz und knapp: „Ich beantrage die Anerkennung als befähigte Person nach Artikel 17 der EU VO 1/2005“ Paßbilder, Lehrgangsbestätigung, Prüfungsergebnis.

„Ich beantrage die Zulassung zum Transportunternehmer nach EU VO 1/2005 für Schaf- und Ziegentransporte unter 8h.“

Manchmal fordert die Behörde ein Führungszeugnis an, obwohl dazu keine Rechtsgrundlage gegeben ist. Im Artikel heitßt es, daß der Behörde „nicht bekannt ist“ (daß Tierschutzverstöße begangen wurden). Wenn die Behörde erst nach einem Führungszeugnis fragen muß, ist der Beweis erbracht, daß sie jedenfalls keine Kenntnis hat, sonst müßte sie ja nicht fragen. Und da das Führungszeugnis alle Strafen bei haltet, auch solche, die für Tiertransporte irrelevant sind, ist diese Abfrage oder Bedingung grundrechtsverletzend. Natürlich darf eine Person, die wegen sexueller Delikte vorbestraft ist, Tiere transportieren (es sei denn es handelte sich um Delikte mit Tieren) und das Amt geht diese Vorstrafe nichts an.
Henry
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Steffi hat geschrieben: Fr 14. Mai 2021, 10:09 Seid ihr schon mal bei einem Schaftransport kontrolliert worden?
Bei der Abfertigung immer. Bei der Beantragung andauernd.Am Bestimmungsort manchmal. Auf der Strecke nie.

Das hat den einfachen Grund, daß das Vet.-Amt nur mit der Polizei in den fließenden Verkehr eingreifen kann und die Polizei alleine die Transporte nur bei Gefahr aufhalten darf. Dabei wird sie zudem transportverantwortlich.

Artikel 22 Absatz 2. Den sollte man immer zitieren können.
Henry
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