Transport von Schafen (Vorschriften?)

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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Vorsicht, daś ist nur der Kurzlehrgang ohne den Teil Ruhigstellen und Töten. Dieser Lehrgang alleine ist für viele Vet.-Ämter, die als zuständige Behörde die Befähigung austellen sollen, gerade nicht ausreichend. Zudem fehlt der praktische Teil, Laden und Entladen.

In Sachsen ist zudem die Tierart Geflügel komplett in einem Lehrgang zusammengefaßt. Wer hier Hühner und Schafe transportieren will braucht also zwei Lehrgänge.

Ich würde kein Amt vorher fragen, sondern einen kompletten 3-Tages-Lehrgang besuchen.
Henry
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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Bei mir wurde dieser Lehrgang problemlos anerkannt.

LG
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Steffi hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 21:59 ... und nur eigene Tiere.
Vielleicht war der Besuch des Kurzlehrgangs der Grund für diese in der EU VO nicht vorgesehene Einschränkung.
Henry
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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Möglich. Mir reicht das aber völlig, es war relativ günstig und wurde problemlos vom Vet-Amt abgesegnet. Rinder, Schweine, Pferde und Geflügel darf ich auch transportieren.

LG
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Jeder Amts-TA ist ein kleiner König mit eigenem Reich. :haehae:
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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Schlimmer ist es nur bei der Kfz-Zulassung :lol:
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Henry
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Henry »

Steffi hat geschrieben: Mi 19. Mai 2021, 12:21 Schlimmer ist es nur bei der Kfz-Zulassung :lol:
Versuche mal einen Rübenroder als nicht selbst fahrende Arbeitsmaschine für die wiederkehrende Nutzung für Juli bis Dezember mit grüner Nummer in der Stadt Leipzig anzumelden und betone dabei, daß die Maschine ausschließlich (und damir im Wesentlichen) außerhalb der Stadt (also gerade nicht im Zuständigkeitsberei der Behörde) eingesetzt werden soll und eine gewerbliche Vermietung ebenso wie die Betriebshilfe allerdings ausschließlich zum Einsatz in der Landwirtschaft geplant ist.

Und dann lehne Dich zurück, wenn Du nicht auf die Zulassung angewiesen bist.
Henry
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Kathrin
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Kathrin »

Hallo ihr lieben,
Ich lese hier so mit als neu-Kuschelschafhalterin und bin gelinde gesagt sprachlos über den Vorschriftenwust beim Schaftransport. Für mich ist es absolut utopisch so einen Schein zu machen.

Mein Pony konnte ich problemlos überallhin fahren - wenn ich gewollt hätte bis nach Gibraltar oder ans Nordkap. ... Da schreit kein Hahn danach.....
Verstehe die Logik einfach nicht-wenn ich als Hobbytierhalterin mein Kuschelpony transportieren darf, wieso dann mein Kuschelschaf nicht !? ...

Und wie komme ich hier im tiefsten Süden dann an ein Guteschaf damit mein Gute-Hammel eine gute Freundin hat ?....
:traurig:
Mit meinem Pony bin ich bis an den Atlantik gelaufen, aber ob es ein Schaf so toll findet mit mir von der Nordsee nach Freiburg zu laufen bezweifle ich doch sehr ! :schaf3:
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Steffi
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von Steffi »

Weil vom Gesetzgerber keine Kuschelschafe vorgesehen sind, sondern nur Lebensmittel liefernde Nutzschafe. Und für potentielle Lebensmittel gelten andere Vorschriften als für Liebhabtiere. Ich bin da auch zwiegespalten. Auf der einen Seite finde ich es, gerade für die Hobbyhalter, völlig überzogen, genauso behandelt zu werden wie ein Schweinegroßmästerbetrieb. Auf der anderen Seite gab es auch schon die abenteuerlichsten Transportversuche gerade im Hobbybereich. Da kann man schon froh sein, wenn die Käufer mit einem Anhänger oder Lieferwagen aufschlagen und nicht meinen, das Schaf kann doch auf der Rückbank mitfahren oder mit zusammengebundenen Beinen im Kofferraum. Von möglicher Seuchenverschleppung mal ganz abgesehen.
Ich transportiere seit 2004 immer mal wieder Schafe quer durch die Republik. Kontrolliert worden bin nie. Mich hat auch noch nie jemand bei einer CC-Kontrolle gefragt, wie die Tiere zu mir gekommen sind. Und wenn, käme es vermutlich noch auf die einzelnen Beamten an. Ich vermute, die wenigsten werden Theater machen, wenn man die "Ladung" ordentlich gesichert hat, nicht offensichtlich Tierquälerei betreibt und zumindest die Begleitpapiere dabei hat. Ist aber wirklich nur eine Vermutung ohne eigene Erfahrung.

LG
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peter e.
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Re: Transport von Schafen (Vorschriften?)

Beitrag von peter e. »

wieder etwas off-topic, aber gehört zum Schaftransport, und war vor der Transportgenehmigung.
Es gibt aber noch die sog. Ferienreiseverordnung und Sonn- und Feiertagsgesetz.
Also: Bekannter (von Beruf selbstständiger Maler) fährt mit seinem Transporter (Ladefläche voll mit Berufsmaterial, damals der gute MB-100, heute mit Ducato u.ä. zu vergleichen) und einem Hänger für die Schafe an einem Sonntag auf der Autobahn. Er hat zwei Schäfchen gekauft für seine Hobby-Haltung. Er wird auf der Autobahn von der Executive angehalten und die WEiterfahrt untersagt. Er hat nämlich einen LKW, und der darf mit Hänger (egal in welcher Tonnage) erst ab 22h am Sonntag fahren. Nur unter Hinweis auf tierschutzrechtliche Belange konnte ihm unter Abwägung der Verhältnismässigkeit die Weiterfahrt gestattet werden.
Jeder VW-Bulli darf - wenn er als Personenwagen zugelassen ist - mit Hänger auf die Autobahn, ist das gleiche Fahrzeug ohne Sitzplätze also ein LKW, darf er nicht. Logik? :haehae:
peter e.

Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
sich zu wehren.

frei nach Schiller
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