Wildernder Hund
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Wildernder Hund
Hatte am Wochenende einen wildernden Hund in meiner Wiese .
Ein Muttertier mit Zwillingen das Euter aufgerissen ,
musste Eutanasiert werden .
Ein Muttertier mit Einzellamm schwer hinten rechts am humpeln ( wahrscheinlich Rücken ohne bisswunde)
Hundebesitzer ( Französische Bulldogge) konnte Gott sei Dank durch aufmerksame Nachbarn die ihn vertrieben haben ermittelt werden.
Kann mir jemand sagen wie man sowas gegenüber der Versicherung abrechnet ?
Ein Muttertier mit Zwillingen das Euter aufgerissen ,
musste Eutanasiert werden .
Ein Muttertier mit Einzellamm schwer hinten rechts am humpeln ( wahrscheinlich Rücken ohne bisswunde)
Hundebesitzer ( Französische Bulldogge) konnte Gott sei Dank durch aufmerksame Nachbarn die ihn vertrieben haben ermittelt werden.
Kann mir jemand sagen wie man sowas gegenüber der Versicherung abrechnet ?
Alle sagten es geht nicht , da kam einer der das nicht wusste und tat es .
Re: Wildernder Hund
Welcher Versicherung? Deiner, oder der des Hundehalters? Ist der Hundehalter geständig, einsichtig und zahlungswillig? Die Zeugen zum bezeugen (im Versicherungsformular, oder notfalls vor Gericht) bereit? Beweise amtlich gesichert/dokumentiert?DINO hat geschrieben:Kann mir jemand sagen wie man sowas gegenüber der Versicherung abrechnet ?
Bei der Wertermittlung der Schafe, nicht auf den Berechnungsschlüssel der Tierseuchenkasse einlassen.
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Re: Wildernder Hund
Du schreibst dem Hundebesitzer dass Du ihn haftbar machst und fügst eine realistisch berechnete Rechnung für den Schaden bei. Was er mit seiner Versicherung macht, ist seine Sache.
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.
Nolana: Schafe der Vernunft.
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Re: Wildernder Hund
@ st68
gegenüber der Versicherung des Hundehalters ,
geständig Ja ,
einsichtig eher Nein ,
Zeugen bereit und Beweise von meinem Tierarzt dokumentiert .
@ Stockmann
Passiert gerade . Ein befreundeter Schnuckenzüchter der mit soetwas leider schon mehr Erfahrung hat , hat mir spontan seine Unterstützung angeboten.
Ich hatte noch nie Verständnis für Leute die ihre Hunde ohne Aufsicht frei laufen lassen , seit Freitag sehe ich das noch enger und das obwohl wir früher immer Schäferhunde hatten , heute Border Terrier haben . Deshalb werde ich den Vorfall auch dem Ordnungsamt melden , nicht zuletzt aus dem Grund der Uneinsichtigkeit des Hundebesitzers wegen der wohl immer noch der Meinung ist das Weidetierhalter alleine für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen haben.
gegenüber der Versicherung des Hundehalters ,
geständig Ja ,
einsichtig eher Nein ,
Zeugen bereit und Beweise von meinem Tierarzt dokumentiert .
@ Stockmann
Passiert gerade . Ein befreundeter Schnuckenzüchter der mit soetwas leider schon mehr Erfahrung hat , hat mir spontan seine Unterstützung angeboten.
Ich hatte noch nie Verständnis für Leute die ihre Hunde ohne Aufsicht frei laufen lassen , seit Freitag sehe ich das noch enger und das obwohl wir früher immer Schäferhunde hatten , heute Border Terrier haben . Deshalb werde ich den Vorfall auch dem Ordnungsamt melden , nicht zuletzt aus dem Grund der Uneinsichtigkeit des Hundebesitzers wegen der wohl immer noch der Meinung ist das Weidetierhalter alleine für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen haben.
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- Steffi
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Re: Wildernder Hund
Laut TschG ist der Weidetierhalter verpflichtet, seine Tiere gegen Beutegreifer zu schützen. Wäre der Hund ein Wolf gewesen und die DNA nicht nachweisbar, ginge das komplett zu Lasten des Weidetierhalters.
"Die Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind in den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB 13) festgelegt.
Sie leiten sich aus der Richtlinie 98 / 58 / EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere ab. Gemäß dieser Cross-Compliance Grundanforderung „Tierschutz“ müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden,"
LG
Steffi
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Re: Wildernder Hund
Ordnungsamt ist immer gut!
Vor vielen Jahren waren Hunde aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten einige meiner Hühner getötet. Mein geschiedener Mann konnte einem der Hunde die Hundemarke abreißen. Dadurch wurden die Halter polizeilich ermittelt und mussten zahlen. Wir hatten das zwar unter uns geregelt aber wären sie uneinsichtig gewesen hätten wir geklagt.
Grüße
Monika
Vor vielen Jahren waren Hunde aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten einige meiner Hühner getötet. Mein geschiedener Mann konnte einem der Hunde die Hundemarke abreißen. Dadurch wurden die Halter polizeilich ermittelt und mussten zahlen. Wir hatten das zwar unter uns geregelt aber wären sie uneinsichtig gewesen hätten wir geklagt.
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Re: Wildernder Hund
[quote=Steffi post_id=30655 time=1618250253 user_id=376
Laut TschG ist der Weidetierhalter verpflichtet, seine Tiere gegen Beutegreifer zu schützen. Wäre der Hund ein Wolf gewesen und die DNA nicht nachweisbar, ginge das komplett zu Lasten des Weidetierhalters.
"Die Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind in den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB 13) festgelegt.
Sie leiten sich aus der Richtlinie 98 / 58 / EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere ab. Gemäß dieser Cross-Compliance Grundanforderung „Tierschutz“ müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden,"
LG
Steffi
[/quote]
Stimmt , kann aber auch nicht sein den Hund unbeaufsichtigt raus zu lassen mit der Begründung .......
Die andereren können ja aufpassen , oder ?
Laut TschG ist der Weidetierhalter verpflichtet, seine Tiere gegen Beutegreifer zu schützen. Wäre der Hund ein Wolf gewesen und die DNA nicht nachweisbar, ginge das komplett zu Lasten des Weidetierhalters.
"Die Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind in den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB 13) festgelegt.
Sie leiten sich aus der Richtlinie 98 / 58 / EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere ab. Gemäß dieser Cross-Compliance Grundanforderung „Tierschutz“ müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden,"
LG
Steffi
[/quote]
Stimmt , kann aber auch nicht sein den Hund unbeaufsichtigt raus zu lassen mit der Begründung .......
Die andereren können ja aufpassen , oder ?
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Re: Wildernder Hund
Genau das ist mein Problem , ich glaube ohne Ansage vom Ordnungsamt sehe ich den Hund eher wieder wie mir lieb ist !Sybille1 hat geschrieben: ↑Mo 12. Apr 2021, 20:00 Ordnungsamt ist immer gut!
Vor vielen Jahren waren Hunde aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten einige meiner Hühner getötet. Mein geschiedener Mann konnte einem der Hunde die Hundemarke abreißen. Dadurch wurden die Halter polizeilich ermittelt und mussten zahlen. Wir hatten das zwar unter uns geregelt aber wären sie uneinsichtig gewesen hätten wir geklagt.
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Re: Wildernder Hund
Die Aussage ist eh schwammig bis zum Abwinken... "soweit erforderlich und möglich"
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Re: Wildernder Hund
Halt Beamtendeutsch .
Nichtssagend aber je nach Auslegung überall anwendbar !
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