Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Sybille1
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Sybille1 »

Man kann auch formlos ans FA schreiben, dass man Hobby-Schafhaltung hat und dafür eine Steuernummer braucht, weil die Abnehmer das teilweise so wollen.
Das täte ich nie mehr machen da ich damit böse Erfahrungen beim FA gemacht hatte. Die normale Steuernummer reicht für Hobbyhaltung.
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Monika
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Henry
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Henry »

Die Steuernummer wird erst im Falle eines Zweifels bei einer Steuerprüfung beim Schlachter überhaupt interessant. Theoretisch kanns auch eine Seriennummer vom Fahrrad sein. Der Empfänger ist nämlich nicht verpflichtet, die Echtheit zu prüfen.
Henry
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Sybille1
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Sybille1 »

Henry, das stimmt zwar aber wer will es sich denn mit seinem Schlachter versauen wenn man einen guten hat.
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Monika
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Henry
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Henry »

Warum sollte Dein Lieblingsschlachter irgendeinen Argwohn haben, den Du nicht gestreut hast? Gib‘ ihn ne Nummer und mach seinen Steuerberater glücklich.
Henry
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Schafhüterin »

Mangels Gewinnerzielungsabsicht kann eine Liebhaberei vorliegen. Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor.

Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen, die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen, die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.

Qualifiziert die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als Liebhaberei, wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Damit können erzielte Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Verluste, die bereits vor der Qualifizierung der unternehmerischen Tätigkeit in einen Liebhabereibetrieb erzielt wurden, können als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, falls eine Verrechnung der Verluste mit dem Aktivvermögen des Unternehmens mangels Masse nicht möglich war.

https://www.steuertipps.de/lexikon/g/ge ... ngsabsicht
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Sybille1 »

Henry, ich dachte eher daran das der Sclhachter eine Steuerprüfung haben könnte.
Keine Sorge ich hätte die richtige Steuernummer.
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Monika
Manfred
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Manfred »

Sybille1 hat geschrieben: So 27. Okt 2019, 19:48 Das täte ich nie mehr machen da ich damit böse Erfahrungen beim FA gemacht hatte. Die normale Steuernummer reicht für Hobbyhaltung.
Was für Erfahrungen hast du denn gemacht?
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Sybille1 »

Manfred, das tut hier nichts zur Sache.
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Henry
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Re: Hobbyhaltung: Einnahmen (wie) dem Finanzamt melden?

Beitrag von Henry »

Sybille1 hat geschrieben: Mo 28. Okt 2019, 18:48 Henry, ich dachte eher daran das der Sclhachter eine Steuerprüfung haben könnte.
In den nächsten 5 Jahren muß also 1. der Schlachter eine Prüfung haben und 2. bei dieser Prüfung der Beleg irgendeinen Zweifel erregen und 3. sich der Zweifel auf die Echtheit der Steuernummer bzw. die Existenz eines Nummerninhabers richten.

Mir ist das zu viel Lotto. Darüber mach ich mir keine Gedanken. Ich bin seit 30 Jahren Selbständig. Manchmal ist „machen“ sinnvoller als „fragen“.
Henry
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