Günstige Haftpflichtversicherung

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Steffi
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Steffi »

Eben um "den Unterhalt/die Erwerbstätigkeit" ging es mir. Als Nebenerwerbslandwirt oder gar Hobbyhalter (im Schafbereich mittlerweile wohl der überwiegende Teil) hat man da schlechte Karten, denke ich.

LG,
Steffi
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Henry
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Henry »

... damit der dann wegen Aussichtlosigkeit die Deckung ablehnt und Du voll im Regen stehst?
Henry
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Henry
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Henry »

Kann ich das AZ haben, bitte. Der Einzelfall liegt oft anders als die Regelsituation.
Henry
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Stockmann
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Stockmann »

@Schafhüterin: Wenn Du gegenüber den Geschädigten haftbar warst, müsste nach meinem Verständnis Deine Haftpflichtversicherung Dir gegenüber ersatzpflichtig sein. Aber warst Du wirklich haftbar? Hat der Jogger, der seine Umwelt ja nur eingeschränkt wahrnehmen konnte, keine Mithaftung bekommen?
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Stockmann »

Henry hat geschrieben:Kann ich das AZ haben, bitte. Der Einzelfall liegt oft anders als die Regelsituation.
LG Offenburg 1. Zivilkammer vom 19.2.2013 Geschäftsnummer 1 S 68/12 2 C 119/11 AG Lahr

In der Begründung heißt es sinngemäß, dass der Gesetzgeber mit § 833 Satz 2 BGB die Haftungspriviligierung im Wesentlichen dem Schutz kleinerer Landwirt und Gewerbetreibender dienen sollte, da diese häufig nicht versichert sind und ihnen Härten ersparen wollte..........."Hieraus wird in der Rechtsprechung gefolgert, dass der Tierhalter nachweisen muss, dass er in gewissem Umfang auf die tierhaltung wirtschaftlich ""angewiesen"" ist.

Dies wurde auch vom OLG Ffm am 25.11.2005 festgestellt und offensichtlich auch von Staudinger/Eberl-Borges zum BGB, § 833 Rn. 129 2012 kommentiert.

Also ganz klar, wenn Du ohne die Tierhaltung Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, haftest Du. Und dies entspricht auch meinem Rechtsempfinden auch wenn meine Versicherung das damals anders sah und sich vor dem Schadenersatz drücken wollte. Warum sollte ein Geschädigter der einen Schaden durch das Tier eines Hobbyhalters erlitten hat entschädigt werden, aber wenn der Tierhalter es gewerbsmäßig betreibt, allein auf dem Schaden sitzen bleiben?
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

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Steffi
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Steffi »

Bei mir läuft das alles über die Betriebshaftpflicht (Hof allgemein, Privathaftpflicht für die Familie, Schafe, Hunde (1 Arbeitshund, 1 privat), Pferd...). Ich überlege aber auch, ob ich das günstiger haben kann. Obwohl alles einzeln vermutlich teurer wäre :gruebel:

LG,
Steffi
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Heumann »

Man haftet nicht für ein Tier, das
dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters
dient.
Das wird bei den wenigsten hier zutreffen. Also braucht man eine Haftpflicht.
Schafhüterin
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Schafhüterin »

Steffi hat geschrieben:Eben um "den Unterhalt/die Erwerbstätigkeit" ging es mir. Als Nebenerwerbslandwirt oder gar Hobbyhalter (im Schafbereich mittlerweile wohl der überwiegende Teil) hat man da schlechte Karten, denke ich.

LG,
Steffi
Falsch.... ich war zu dem Zeitpunkt Hobbyhalter..... die Versicherung hat, ohne zu zögern gezahlt.

Ich bekam von der Versicherung einen Anruf und wurde gefragt, ob ich mit einem vor Ort Termin einverstanden wäre.
Der fand nicht auf der Weide statt, wie ich annahm, sondern bei uns in der Küche. Der freundliche Herr ging mit mir den Vorfall durch und bedankte sich. Er hat mir sofort die Zahlung zugesichert. Er meinte, wäre ich im Vollerwerb, müsste die Versicherund nicht unbedingt zahlen... (habe ich damals nicht verstanden, ich glaube, da spielt das Fehlverhalten der geschädigten Personen eine Rolle), in meinem Falle jedoch.

Ich habe von Beginn an eine Betriebshaftpflichtversicherung, auch mit Hunde, Privathaftpfl....usw.
Schafhüterin


Ich arbeite für Schafe
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Henry
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Henry »

Stockmann hat geschrieben:Also ganz klar, wenn Du ohne die Tierhaltung Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, haftest Du.
Aus dem BGH-Urteil VI ZR 434/15 vom 14.02.2017: Unter Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB ist jede Tätigkeit
zu verstehen, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Voraussetzung
ist erfüllt, wenn die Tätigkeit objektiv darauf angelegt ist und subjektiv von der
Absicht getragen wird, Gewinn zu erzielen. Die bloße Gewinnerzielungsabsicht
als solche, die in den objektiven Umständen keinen Niederschlag findet, genügt
dagegen nicht. Vielmehr muss zumindest im Ansatz die realistische Möglichkeit
bestehen, dass der Tierhalter - ggf. nach einer gewissen Anlaufzeit - auf Dauer
gesehen aus seiner Tätigkeit Gewinne erwirtschaftet (vgl. Senatsurteile vom
27. Mai 1986 - VI ZR 275/85, VersR 1986, 1077, 1079; vom 30. Juni 2009
- VI ZR 266/08, VersR 2009, 1275 Rn. 8; vom 21. Dezember 2010 - VI ZR
312/09, VersR 2011, 407 Rn. 8; s. auch MünchKommBGB/Wagner, aaO
Rn. 40 ff.; Staudinger/Eberl-Borges, BGB, Neubearbeitung 2012, § 833
Rn. 129; NK-BGB/Katzenmeier, 3. Aufl., § 833 Rn. 21). Entgegen der Auffassung
der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des
§ 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen
Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet
und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet
(OLG Celle, NJWRR
2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt,
OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges,
aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO). Für eine derartige Einschränkung des Anwendungsbereichs
des § 833 Satz 2 BGB finden sich weder im Wortlaut noch in
den Gesetzesmaterialien Anhaltspunkte
(vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 1986
- VI ZR 275/85, VersR 1986, 1077, 1078 f.).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Henry
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Re: Günstige Haftpflichtversicherung

Beitrag von Henry »

Heumann hat geschrieben:Man haftet nicht für ein Tier, das
dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters
dient.
Das wird bei den wenigsten hier zutreffen. Also braucht man eine Haftpflicht.
Oder man trägt das Risiko selbst, spart sich die Police, lebt schlimmstenfalls 6 Jahre an der Pfändungsfreigrenze. Es besteht keine Versicherungspflicht.
Henry
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