Wie habt ihr eure Schafe versichert?

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Steffi
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Re: Wie habt ihr eure Schafe versichert?

Beitrag von Steffi »

Die Gefahr, daß Schafe vom Wolf rsusgetrieben werden, ist eine Tiergefahr, mit der der Schafhalter rechnen muß. Folglich muß er Gegenmaßnahmen ergreifen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind und gefühlt monatlich verschärft werden (Stichwort Mindestschutz). Und wie schon mehrfach erwähnt, ist das nachweispflichtig. Letztendlich ist es egal - und auch oft nicht beweisbar - was die Tiere rausgetrieben hat. Man hat dafür zu sorgen, daß sie drin bleiben. Was beim Wolf wiederum nahezu unmöglich ist. Leider ist die Politik hier nicht auf unserer Seite, weshalb der Wolf nicht Schuld am Ausbruch der Herde ist, sondern der Halter, der mit dieser Gefahr rechnen muß. So wird Weidetierhaltung zum unkalkulierbaren Risiko.
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Fröschchen
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Re: Wie habt ihr eure Schafe versichert?

Beitrag von Fröschchen »

Amrock hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 10:27 Wie habt ihr das geregelt, wo und für welchen Preis?
Habe mal bei unserer Versicherung nachgefragt, Antwort heute:

"...In der Privaten Haftpflichtversicherung der Feuersozietät sind Schafe und Ziegen mitversichert. Es existiert auch keine Mengenbegrenzung bei dieser Art von Haustieren.
Es ist nur wichtig, dass Sie keine landwirtschaftliche Nutzung bzw. eine Zucht haben, von der aus die Tiere oder deren Erzeugnisse dann veräußert werden. Dann wäre das keine private Nutzung mehr und die Schafe müsste separat versichert werden.

Ansonsten wären die Tiere natürlich wie in §833 BGB als Haustiere zu verstehen und so durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert...."

1./ 2. Satz klingt gut, 3./4. Satz für mich soweit ok., aber letzter Satz?
Lese ich in Richtung Luxus- statt Nutztier (§ 833 (1) BGB), also verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, die Schäden dann die Versicherung übernimmt...
Verstehe nur ich das falsch oder der Schreiber?

Ich erkenne für mich eher Auslegung des § 833 (2) BGB, da meine Haustiere "dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind" (selber essen). Also eher verschuldensabhängige Verschuldenshaftung (ohne die erforderliche Sorgfalt beobachtet (??) oder auch wenns nicht zu vermeiden gewesen wäre...)

Erstemal sehe ich das Ganze irgendwie positiv:
833(1) wird übernommen, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt (passive Rechtsschutzfunktion). Wenn es nicht greift: 833(2) kann ich glaubhaft machen durch Einblick in TK-Truhe.

Bin zwar kein Juri, habe mich nur etwas eingelesen. Meinungen?

Liebe Grüße
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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