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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 10:55
von Henry
Auch das ist wieder eine Unexaktheit drinnen: Hausschlachtungen können auch in gewerblichen Schlachtstätten erfolgen. Und das ist durchaus sinnvoll, weil eine Familie, die ihr Schaf selbst aufessen will, gerne auf die Lebendbeschau oder Schlachtüberwachung verzichten möchte, weil diese ja Geld kostet und dennoch die Einrichtung der Schlachtstätte nutzen. Bei Hausschlachtung fallen nur die geringeren Kosten der Fleischbeschau am Schlachtkörper an, die der beauftragte TA auch irgendwann später im Kühlhaus erledigt.

Für Hausschlachtungen ist schlicht nirgendwo geregelt, wo sie stattfinden.

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 11:57
von smallfarmer
Was kostet der Lebendbeschau, das ist doch minimal....
Nach meinem Ermessen ist das kein Vorteil
Wenn ich in einer gewerblichen Metzgerei schlachten lasse, dann soll da auch der gewerbliche Stempel drauf.
Wenn ich mehr als fünf Hausschlachtungen machen lasse, werden die Vets sowie so hellhöhrig.

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 12:09
von Henry
Das kann man so sehen.
Dann isses keine Hausschlachtung mehr - wonach gefragt war.

Und ich - als Amts-Vet. - würde sofort fragen, wie das Fleisch in Verkehr gebracht werden soll und auf der Registrierung als Lebensmittel erzeugender Betrieb bestehen und den natürlich kontrollieren.

In unserem Landkreis kostet die EU-Fleischbeschau des Einzeltieres 18,60€ mehr und darf nicht am WE erfolgen. Zudem ist die Schlachtung teuer und der Einlieferer braucht eine VVVO-Nr. und einen Begleitschein.

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 19:02
von Sybille1
Danke Henry.
Grüße
Monika

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 20:16
von Farmerpirat
Gibt es Obergrenzen für gewerbliche Hausschlachtungen oder könnte Schäfer X die Lämmer seiner 500 Muttern theoretisch alle in gewerblicher Hausschlachtung für Endverbraucher schlachten?

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 21:21
von Henry
Es gibt keine Obergrenzen.

Es sind Hausschlachtungen der Kunden. Was die mit dem Fleisch machen, ist nicht Sache des gewerblichen Schlachters. Falls irgendwann das Schlachten wesentlich im steuerlichen Sinne wird, wird es auch nur steuerlich interessant. Und BG. Und Fleischerinnung. Und Handwerksrolle. Und ...

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 22:12
von smallfarmer
Ganz so wie Henry das hier darstellt ist das keineswegs, übrigens wie so viele Themen von ihm regelrecht dominiert werden.
Manchmal hat er schon recht und seine TIPS sind hilfreich, aber nicht immer.
Am besten vor Ort mit Landwirten und Kollegen sprechen, man muss ja nicht gleich im Amt anrufen.

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Do 27. Mai 2021, 22:42
von Henry
Wie isses denn? Und wo ist es geregelt?

Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Verfasst: Mo 31. Mai 2021, 14:56
von Henry
Nicht geregelt ist es jedenfalls in der EU VO, die immer wieder als Quelle angeführt wird:

Artikel 10

Privater Eigenverbrauch

Auf die Schlachtung von anderen Tieren als Geflügel, Kaninchen und Hasen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die von ihrem Besitzer oder einer unter der Verantwortung und Aufsicht des Besitzers handelnden Person außerhalb eines Schlachthofs für den privaten Eigenverbrauch durchgeführt werden, finden ausschließlich die Artikel 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 und 7 Absatz 1 Anwendung.