Gewerbliche Hausschlachtung

smallfarmer
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Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von smallfarmer »

Kann man mir das mal erklären
Ich kenn nur gewerblich, oder Hausschlachtung.
Habe aber gehört, das ein gewerblicher Metzger fast nur Hausschlachtungen bei Lämmern im Lohn ausführt.
Und dann würde mich noch interessieren wieviel Lämmer und 20 kg Weideputen ich für meine Familie in Hausschlachtung schlachten darf..
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Henry
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Henry »

Ja, kann man.
Hausschlachtung ist eine Hygienekategorie.
Es gilt: Keine Hygievorschrift ist anzuwenden, wenn das Lebensmittel ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht wird. Überhaupt keine!
Die Schlachtung selbst darf jeder durchführen, der das kann. Das kann auch eine hauhaltsfremde Person sein. Ein Freund oder der Nachbar oder ein angestellter Fleischer, nach Feierabend. Kommt aber ein Fleischer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Hausschlachtung, dann muß er seine Sachkunde (nach Tierschutzgesetz und Tierschutzschlachttierverordnung) mit einer Prüfung mal nachgewiesen haben und Inhaber eines Sachkundenachweises sein. Wo die Schlachtung durchgeführt wird ist unerheblich, wenn das Fleisch nicht in Verkehr gebracht wird. Der gewerbliche Schlachter darf die Hausschlachtung auch in einem Waschhaus oder unter freiem Himmel durchführen oder auch in seiner Fleischerei. Dabei ist keine EU-Zulassung der Schlachtstätte notwendig.

Beschaupflicht und Scrapie-Untersuchung und Entsorgung beim Altschaf besteht dennoch.

Gewerbliche Hausschlachtung ist also eine Hausschlachtung durch einen gewerblichen Schlachter.
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peter e.
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von peter e. »

Ich erlaube mir das Vorgenannte in einem wesentlichen Punkt zu vertiefen:
Sämtliches Fleisch aus einer wie auch immer genannten oder einkategorisierten Hausschlachtung darf nicht in den sog. <<Lebensmittelkreislauf>> gelangen. Es darf nur <zu Hause> für den eigenen Personenkreis/Haushalt als Essen/Lebensmittel eingesetzt werden. Die Keule darf also nicht der am Kleinschneiden beteiligten Tante Frieda als Dank mitgegeben werden. Auch Onkel Franz, der im nächsten Ort wohnt, darf nicht mit den Innereien für die tatkräftige Hilfe entlohnt werden. Auch Kousin Franz, der beim nächsten Besuch etwas Hackfleisch bekommt, darf dies nicht zu Hause verzehren. Und weil man soviel hat wird auch der Bekanntenkreis an einem Feiertag bedacht: Nöö! Soweit die Theorie. Verkauf ist sowieso nicht erlaubt.
Mir ist andererseits nicht bekannt, das das geschilderte Procedere jemals kontrolliert wurde.
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Stockmann »

Das bedarf einer wirklichen Vertiefung: Wenn ich Cousin Franz nun das Hackfleisch als Burger zwischen die Brötchenbacken lege, er diese aber nur unter freien Himmel essen möchte, wie weit darf er sich für den letzen Bissen vom Haus entfernen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Und ist dies bundeseinheitlich geregelt und wenn ja, legen die MPs den gemeinsam beschlossenen Text auch einheitlich aus? :engel1:
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Sybille1 »

Henry hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 21:34 Ja, kann man.
Hausschlachtung ist eine Hygienekategorie.
Es gilt: Keine Hygievorschrift ist anzuwenden, wenn das Lebensmittel ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht wird. Überhaupt keine!
Die Schlachtung selbst darf jeder durchführen, der das kann. Das kann auch eine hauhaltsfremde Person sein. Ein Freund oder der Nachbar oder ein angestellter Fleischer, nach Feierabend. Kommt aber ein Fleischer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Hausschlachtung, dann muß er seine Sachkunde (nach Tierschutzgesetz und Tierschutzschlachttierverordnung) mit einer Prüfung mal nachgewiesen haben und Inhaber eines Sachkundenachweises sein. Wo die Schlachtung durchgeführt wird ist unerheblich, wenn das Fleisch nicht in Verkehr gebracht wird. Der gewerbliche Schlachter darf die Hausschlachtung auch in einem Waschhaus oder unter freiem Himmel durchführen oder auch in seiner Fleischerei. Dabei ist keine EU-Zulassung der Schlachtstätte notwendig.

Beschaupflicht und Scrapie-Untersuchung und Entsorgung beim Altschaf besteht dennoch.

Gewerbliche Hausschlachtung ist also eine Hausschlachtung durch einen gewerblichen Schlachter.
Warum weigert sich dann jeder, der es kann, eines meiner Schafe zu schlachten? Hier scheinen alle Angst vor Strafe zu haben.
Grüße
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Henry
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Henry »

Woher soll ich wissen, was andere Leute leitet? Es war mal mein Sport, Landeatsämter und Städte auf Fehler in ihren Merkblättern hinzuweisen. Im alten Forum gab das ein schönes Beispiel. Inzwischen isses wur egal, ob jemand darauf besteht, erst zu schlachten, wenn ihm ein Sachkundenachweis ausgestellt wurde. Mich nervt halt, wenn so Leute dann andere vom Schafeschlachten und damit von der Sommerschafhaltung abhalten.

Die Behörde muß dem nichtgewerblichen Schlachter das Fehlen der Sachkunde nachweisen. Bis dahin reicht das Vertrauen auf die Fähigkeit und das Anleitungsheft vom Dr. Kerner.
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von peter e. »

Stockmann hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 09:29 Das bedarf einer wirklichen Vertiefung: Wenn ich Cousin Franz nun das Hackfleisch als Burger zwischen die Brötchenbacken lege, er diese aber nur unter freien Himmel essen möchte, wie weit darf er sich für den letzen Bissen vom Haus entfernen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Und ist dies bundeseinheitlich geregelt und wenn ja, legen die MPs den gemeinsam beschlossenen Text auch einheitlich aus? :engel1:
Das lässt mein Kopfkino zu folgendem Drehbuch durchdrehen:
Ein von Termin A zu Termin B fahrender Angestellter des Vet.-Amtes erkennt bei der Durchfahrt des Ortes X, dass dort der allseits bekannte Ortsschäfer eine Hausschlachtung durchführt. Nach Beendigung des Termins B fährt er wieder durch den Ort und sieht den von Stockmann beschriebenen Cousin Franz mit besagtem Mettbrötchen am Kiosk auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wo er sich ein Bier holt. Weil die dortige Bedienung das Objekt seiner Begierde ist lässt er sie in das Mettbrötchen beißen. Das sieht jetzt die Aufsichtsperson. Was ist zu tun? Welches Vergehen liegt vor? Wie ist das Strafmaß? Gibt es REchtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe? Ist auch der Schlachter oder der Leichnamshalter als ehemaliger Tierbesitzer zur Verantwortung zu ziehen? Hoffentlich kann ich gut schlafen.....
peter e.

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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Henry »

Entscheidend ist, daß es sich beim Amts-Vet um eine ermittelnde und vollziehende Behörde handelt. Daher sind Fragen ganz prinzipiel unbeantwortet zu lassen und auf notfalls auf ein Aussageverweigerungsrecht zu verweisen.
Mich würde verwundern, wenn die Behörde eine OWi verfolgte auf blißen Verdacht hin. Das abgeschluckte Mettbrötchen gilt praktisch als unerreichbares Beweisstück und kein Richter sieht es verhältnismäßig an, den Franz zu eröffnen.
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von Sybille1 »

Henry hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 22:16 Woher soll ich wissen, was andere Leute leitet? Es war mal mein Sport, Landeatsämter und Städte auf Fehler in ihren Merkblättern hinzuweisen. Im alten Forum gab das ein schönes Beispiel. Inzwischen isses wur egal, ob jemand darauf besteht, erst zu schlachten, wenn ihm ein Sachkundenachweis ausgestellt wurde. Mich nervt halt, wenn so Leute dann andere vom Schafeschlachten und damit von der Sommerschafhaltung abhalten.

Die Behörde muß dem nichtgewerblichen Schlachter das Fehlen der Sachkunde nachweisen. Bis dahin reicht das Vertrauen auf die Fähigkeit und das Anleitungsheft vom Dr. Kerner.
Danke Henry. Gibt es das irgendwo offiziell schriftlich damit ich es jemandem vor die Nase halten kann?
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Re: Gewerbliche Hausschlachtung

Beitrag von peter e. »

Sybille1 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:45 ..
Danke Henry. Gibt es das irgendwo offiziell schriftlich damit ich es jemandem vor die Nase halten kann?
Grüße
Monika
Schau einfach bei Wikipedia nach, lässt sich kopieren, oder beim Landkreis Marburg-Biedenkopf mit den entsprechenden Verlinkungen.
peter e.

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