Herdenschutz früher...

Stockmann
Förderer 2023
Förderer 2023
Beiträge: 467
Registriert: So 2. Okt 2016, 12:20
Wohnort: Schorfheide
Schafrasse(n): Nolana (Fleischschafe)
Herdengröße: 20

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Stockmann »

Das Urteil wurde vom LG Offenburg, das war bereits die 2te Instanz, am 19.2.2013 verkündet. Revision wurde nicht zugelassen.
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

Nolana: Schafe der Vernunft.
Stockmann
Förderer 2023
Förderer 2023
Beiträge: 467
Registriert: So 2. Okt 2016, 12:20
Wohnort: Schorfheide
Schafrasse(n): Nolana (Fleischschafe)
Herdengröße: 20

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Stockmann »

Die Begründung war ungefähr so: Der § 833.2 BGB (die Haftungsbefreiung für Erwerbstierhalter) wurde seinerzeit geschaffen um kleine Bauern, die oft gar nicht haftpflichtversichert waren, vor dem Ruin zu schützen und kann deshalb auf jemanden, der im wesentlichen von anderen Einkünften lebt, keine Anwendung finden.
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

Nolana: Schafe der Vernunft.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Manfred »

Das ist ja ärgerlich. Kannst du mir evtl. die Urteilsbegründung zukommen lassen. Das würde mich interessieren. Würde gerne mit meiner Betriebshaftpflicht abklären, wie da die Schachlage und der Schutz aussehen.
Stockmann
Förderer 2023
Förderer 2023
Beiträge: 467
Registriert: So 2. Okt 2016, 12:20
Wohnort: Schorfheide
Schafrasse(n): Nolana (Fleischschafe)
Herdengröße: 20

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Stockmann »

Deine Betriebshaftpflicht ist Dir nur zum Ersatz von Schäden verpflichtet, für die Du haftest.

Meine Interpretation: Bis zu meinem Urteil haftete ein Erwerbstierhalter nicht. Die Versicherungen mussten also auch nicht eintreten. Dies wurde von den Versicherungen bei der Prämienberechnung berücksichtigt, sie sind deshalb gegenwärtig noch entsprechend niedrig. Wenn es nun in Zukunft aufgrund der unkontrollierten, exponentiellen Vermehrung der Wolfspopulation zu vermehrten Schäden kommt, was wohl unvermeidlich sein wird (wenig Wölfe wenig Schäden, viele Wölfe viele Schäden), werden die Versicherungen ihre Prämien entsprechend verteuern müssen. Auch auf diesen Mehr-Kosten bleiben wir Tierhalter nach gegenwärtiger Rechtslage zu 100 % allein sitzen.

Noch schlimmer das andere Szenario: Blieben Erwerbstierhalter nach § 833.2 BGB weiterhin haftungsbefreit, blieben z.B. alle Opfer eines ICE, der wegen einer von Wölfen gehetzten Herde verunglückt, allein auf ihren Schäden sitzen.

Schick mir eine PN mit Deiner email adresse, dann maile ich Dir Kopie des Urteils.
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

Nolana: Schafe der Vernunft.
Benutzeravatar
LuckyLucy
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 494
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 12:39
Kontaktdaten:

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von LuckyLucy »

Stockmann hat geschrieben:Die Begründung war ungefähr so: Der § 833.2 BGB (die Haftungsbefreiung für Erwerbstierhalter) wurde seinerzeit geschaffen um kleine Bauern, die oft gar nicht haftpflichtversichert waren, vor dem Ruin zu schützen und kann deshalb auf jemanden, der im wesentlichen von anderen Einkünften lebt, keine Anwendung finden.
Ja, einerseits schlüssig, aber andererseits: Ein Schäfer, der mit seinem Betrieb nicht genug zum Leben erwirtschaften kann und deshalb noch einer anderen Tätigkeit nachgehen muss, ist ja wirklich mehr als gekniffen. Mein Robin-Hood-Gen rumort gerade heftig über bzw. gegen diese Art von Recht...

Und wieso heißt es eigentlich Nebenerwerb in der Landwirtschaft? Als Nebenerwerb könnte man doch eigentlich viel besser den zweiten Job bezeichnen.
LuckyLucy, schaffiebrig
balin
Beiträge: 174
Registriert: Mi 12. Okt 2016, 06:32

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von balin »

Ich habe jetzt auch schon ein paar Urteile wegen Flurschäden und über Wegerechte hinter mir. Ich liege mit meinen Flächen direkt neben der Bahnlinie und habe wegen der Neuinbetriebnahme meine Zäune auf eigene Kosten massiv aufrüsten müssen.
Das Urteil von Stockmann interessiert mich auch brennend, weil es ja eine Menge über die Denkweise der Justiz aussagt. Man muß sich da rechtzeitig drauf einstellen. Ich habe immerhin den Vorteil, daß ich von dem Job leben muß. Der Nutztierparagraph hat mir schon geholfen und wird es auch weiterhin, wenn es um Störungen des Weidebetriebs geht. Man tut gut daran, den Zustand seiner Zäune gut zu dokumentieren. Es wird immer nach Schuldigen gesucht und der Tierhalter ist ein bequemes Opfer. Mit den Wölfen müssen die Zäune besser werden. Da sehe ich einen gewissen Vorteil im ganzen Geschehen. Man muß sie nur eben entsprechend aufstellen dürfen. Da rennen wir dann gegen die Bauordnung. Mir kann niemand erzählen, daß man mit vier elektrischen Drähten eine panische Herde am Ausbrechen hindern kann. Sogar um die Hecken muß man kämpfen, wobei die in so einem Fall ja mal wirklich Sinn machen und nicht als Naturschutzalibi gelten müssen.
Benutzeravatar
seb
Beiträge: 91
Registriert: Do 29. Sep 2016, 07:45
Wohnort: Marienheide
Schafrasse(n): Lacaune
Herdengröße: 40
Kontaktdaten:

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von seb »

Ich arbeite seit mehr als 25 Jahren mit Elektrospannzäunen. Es stimmt, dass die eine Herde in Panik nicht zurückhalten können, aber das können Netze auch nicht, egal wie hoch sie sind. Knotengitter mit älteren Pfählen hält einer Panik auch nicht stand, wobei dabei in der Regel die ersten Schafe schwere Verletzungen davontragen oder sich direkt den Hals brechen.

Ein E-Zaun funktioniert über den Abschreckeffekt, sowohl gegen Ausbrechen der Schafe als auch gegen Eindringen von Hunden oder Wölfen. Voraussetzung ist eben ausreichende Spannung, und das ist der Knackpunkt. Wenn die Fläche groß genug ist, wird Panik eher nicht entstehen, solange die Angreifer draussen bleiben. Aber ich habe mir sagen lassen, dass gewiefte Rudel es schaffen, durch Umkreisen der Herde die dann doch in Panik zu versetzen. Ohne viele gute Hunde wird es in solchen Gebieten nicht gehen.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Manfred »

Stockmann hat geschrieben:Schick mir eine PN mit Deiner email adresse, dann maile ich Dir Kopie des Urteils.

Du hast die PN bisher nicht abgerufen?
Stockmann
Förderer 2023
Förderer 2023
Beiträge: 467
Registriert: So 2. Okt 2016, 12:20
Wohnort: Schorfheide
Schafrasse(n): Nolana (Fleischschafe)
Herdengröße: 20

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Stockmann »

Manfred hat geschrieben:
Stockmann hat geschrieben:Schick mir eine PN mit Deiner email adresse, dann maile ich Dir Kopie des Urteils.

Du hast die PN bisher nicht abgerufen?
Jetzt habe ich sie abgerufen - und gehandelt!
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft.

Nolana: Schafe der Vernunft.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Herdenschutz früher...

Beitrag von Manfred »

Bisher ist nichts angekommen?
Antworten