Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz
Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:58
Nachstehend mal wieder ein Schreiben an einen Verantwortlichen. Diesmal an das Bundesamt für Naturschutz. Ich hoffe, dass Ihr einige Argumente daraus verwenden könnt.
Bitte bombardiert die für den Herdenschutz Verantwortlichen mit Post und Forderungen nach staatlichem Herdenschutz.
Gruß
Annegret
Ihre Pressemitteilung zum Wolf vom 22. November 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen lese ich Ihren Bericht zum Wolf.
Eine Anzahl freilebender Tiere kann niemals genau angegeben werden. Ihr Bericht nennt lediglich nachgewiesene Tiere. Die wahrscheinliche "Dunkelziffer" kann sicher von jedem Statistiker ermittelt werden. Das Konfidenzintervall von den von Ihnen angegebenen 140 Wölfen liegt zwischen 112 und 182 Tieren.
Die von Ihnen veröffentlichen Zahlen nennen nur die nachgewiesenen Tiere. Es wird kein Wort über die obengenannte Dunkelziffer verloren. Ebenfalls vermisse ich Angaben, wieviele Tiere ein Rudel enthält
Als Teil der mitteleuropäischen Population ist der Bestand des Wolfes in Deutschland nicht bedroht. Laut Veröffentlichung des IUCN von 2017 leben in Europa ca. 300.000 Wölfe. Es gibt keinen Grund für einen Totalschutz des Wolfes. Der Anhang IV der FFH Richtlinie besagt, dass Tierarten dann besonders schützenswert sind, wenn die Gefahr besteht, dass das Vorkommen dieser Art auf Dauer verloren gehen. Der Anhang II befasst sich mit dem Schutz der Lebensräume dieser Arten. Die von Ihnen angeführte rote Liste der aussterbenden Arten ist aus dem Jahr 2009, also acht Jahre alt. Inzwischen hat sich der Wolfsbestand dynamisch entwickelt, Er verdoppelt sich bei einer Reproduktionsrate von 30% fast alle 3 Jahre. Der ebenfalls zitierte FFH-Bericht ist mit 4 Jahren Alter dagegen fast jugendlich zu nennen. Trotzdem wurde auch dieser von der Wolfspopulation bereits überholt.
Ziehen wir von den 160 adulten Wölfen Ihres Berichts 20 Einzelpaare ab, bleiben noch 120 Wölfe, die in Rudeln leben. Ich postuliere, niedrig gegriffen, als Rudel: 2 Altwölfe, 2-3 Jungwölfe des Vorjahres und 2-4 überlebende Welpen des aktuellen Jahres. Zu den 120 Altwölfen kommen noch 60 mal 4-7 Nachkommen dazu. Für den aktuellen nachgewiesenen Wolfsbestand bedeutet das, dass zu den von ihnen erwähnten 160 adulten Wölfen noch zwischen 360 und 660 Tiere dazukommen. Der aktuelle Bestand beträgt somit 520 und 820 Tiere. Rechnet man noch die Dunkelziffer dazu kommen wir vermutlich auf über 1000 Wölfe.
Der Wolf ist eine freilebende, nicht in seinem Bestand gefährdete Wildart und hat demzufolge nichts im Anhang IV der FFH-Richtlinie zu suchen sondern dem Jagdrecht zu unterliegen.
Die in Ihrem Bericht geforderten Herdenschutzmaßnahmen widersprechen in meinen Augen dem Grundgesetz Art. 14. Dem Schutz des Eigentums. Nach dem Gesetz bin ich verpflichtet mein Vieh zu hüten, d.h. dafür zu sorgen, dass es dort bleibt, wo es sein soll.
Der Schutz meines Eigentums obliegt aufgrund des Gewaltmonopols des Staates, dem Staat. Wenn ich diesen in die eigenen Hände nehme, ist dies strafbare Selbstjustiz. Wenn ich einen Wolf in der Koppel bei meiner Schafherde mit der Büchse vom Riss abhalten möchte, verletze ich tierschutz-, jagd- und waffenrechtliche Bestimmungen. Da sich mein Beruf ebenfalls mit Tieren befasst, werde ich dann zusätzlich noch mit Berufsverbot belegt.
Entsprechend der beiden oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen, obliegt der Schutz meiner Herde vor dem Wolf dem Staat. Diesen Schutz auf die Weidetierhalter abzuwälzen ist nicht nur unanständig sondern in meinen Augen gesetzeswidrig. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen sind praxisfremd und nicht zielführend. Es werden 120, 140 cm und höhere Zäune übersprungen. Die Haltung von Lamas, Eseln und Herdenschutzhunden ist nicht jedem möglich. Zudem handelt es sich bei diesen um Tiere, die entsprechender Pflege und Fürsorge bedürfen. Was ist bezüglich der Herdenschutzhunde mit dem Verbot im Tierschutzgesetz ein Tier auf ein anderes zu hetzen? Der Wolf ist der Urvater unserer Haushunde, auf deren Intelligenz sich Hundehalter so viel einbilden. Der Wolf ist keinesfalls weniger pfiffig.
Ihrer Aussage, die Regulierung der Wolfsbestände mit der Büchse sei nicht zielführend, widerspreche ich entschieden. Wenn aus einem Wolfsrudel ein Tier herausgeschossen wird, erkennen die anderen Rudelmitglieder die Gefahr, die vom Menschen oder der Nähe zu Weidetieren ausgeht und bleiben diesen, wenigstens für einige Zeit fern. Außerdem reduziert sich mit dem Abschuss ganz einfach die Anzahl der hungrigen Mäuler, die gestopft werden müssen. Werden Wölfe durch Jagddruck aus der Nähe menschlicher Siedlungen verdrängt, sind sie gezwungen sich artgerecht von Wildtieren zu ernähren. Diese Ernährung ist zwangsläufig nicht so üppig, wie der regelmäßige Einbruch in Schafs- oder Ziegenweiden. Das führt dazu, dass weniger Wolfswelpen auf die Welt kommen, also die durchschnittlich vier Welpen je Rudel, wie es in den Weiten Russlands oder Alaskas die Regel ist, und nicht bis zu 10, wie in der Lausitz. Von diesen Welpen werden dann 1-2 Tiere groß. Bei der "Welpenschwemme" der deutschen Wölfe, wird der Großteil der vielen Jungtiere des Vorjahres durch die neuen Welpen gezwungen, viel zu früh abzuwandern.
Normalerweise verlässt ein Jungwolf mit ca. 2 Jahren das Rudel. In diesen 2 Jahren hatte er Gelegenheit Sozialkompetenz, Lebens- und Jagderfahrung zu sammeln. Werden nun zu viele Welpen geboren, müssen bereits Welpen des Vorjahres abwandern ohne über diese wichtigen Kompetenzen zu verfügen. Dies sind dann die Kandidaten für Übergriffe auf Nutztiere.
Der Wolf läuft pro Tag bis zu 70 km und ist damit der ideale Überträger für die Aujetzky'sche Krankheit und die Afrikanische Schweinepest. Beide bedrohen unsere Haus- und Wildschweinebestände.
Dem Argument, jeder Wolf erfülle innerhalb des Rudels eine wichtige Funktion, setze ich entgegen, dass dies in einer Schafherde ebenso ist.
Ich halte es für eine durchführbare und vernünftige Regelung, nach einem Nutztierriss den "Wolfstourismus" zu unterbinden. Nach der Probennahme, durch einen eng begrenzten Personenkreis, den Kadaver liegen zu lassen und den Wolf, der zum Riss zurückkehrt dort zu erlegen. Ob dies der Jagsausübungsberechtigte oder einer seiner Beauftragten oder ein amtlich beauftragter "Wofsjäger" oder der Viehhalter macht, ist für den Schutz der Weidetiere unerheblich. Hauptsache es wird gemacht. Alleine durch diesen Riss qualifiziert sich der Wolf als "Problemwolf. Nur dessen Abschuss bietet der Herde Schutz. Zum Einen kann dieser Wolf kein "Wiederholungstäter" werden, zum Anderen kann er das Wissen, wie man einen Weidezaun überwindet nicht mehr an seine Nachkommen weitergeben. Die Forderung einen Wolf erst nach wiederholten Übergriffen auf Nutztiere zum Problemwolf zu erklären bedeutet Enteignung der Tierhalter und hat für seltene Rassen und wertvolle Herdbuchbestände eventuell eine katastrophale Verarmung bis Auslöschung des Genpools zur Folge.
Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass der Wolf aus dem Anhang II und IV der FFH-Richtlinien genommen und ins Jagdrecht überführt wird. Ich fordere Sie auf, einen durchführbaren Plan, möglichst entsprechend meinem obigen Vorschlag, zur Reduktion der Wolfspopulation anhand der vom Wolf verursachten Schäden- ähnlich dem bei Rotwild und dem Waldschadensgutachten- rasch zu erarbeiten und in die Tat umzusetzen. Desweiteren fordere ich Sie auf, den Herdenschutz, in Absprache mit dem Tierhalter, durch Mitarbeiter der Landratsämter oder ähnlicher Institutionen erledigen zu lassen und diese nicht weiterhin den Tierhaltern aufzubürden. Früher gab es in Deutschland den Feldschutz, Sie sollten diesen wieder in Deutschland einführen um unsere Herden zu schützen. Die augenblickliche Situation empfinde ich als Enteignung. Dies werde ich nicht klag- und wehrlos hinnehmen.
Die Gesellschaft wünscht den Wolf, dann hat diese auch Schäden durch diese Großraubtier vorzubeugen und wenn es zu Verlusten durch den Wolf kommt, wertentsprechend zu ersetzen. Auch Weidetiere haben Anspruch auf Tierschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte bombardiert die für den Herdenschutz Verantwortlichen mit Post und Forderungen nach staatlichem Herdenschutz.
Gruß
Annegret
Ihre Pressemitteilung zum Wolf vom 22. November 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen lese ich Ihren Bericht zum Wolf.
Eine Anzahl freilebender Tiere kann niemals genau angegeben werden. Ihr Bericht nennt lediglich nachgewiesene Tiere. Die wahrscheinliche "Dunkelziffer" kann sicher von jedem Statistiker ermittelt werden. Das Konfidenzintervall von den von Ihnen angegebenen 140 Wölfen liegt zwischen 112 und 182 Tieren.
Die von Ihnen veröffentlichen Zahlen nennen nur die nachgewiesenen Tiere. Es wird kein Wort über die obengenannte Dunkelziffer verloren. Ebenfalls vermisse ich Angaben, wieviele Tiere ein Rudel enthält
Als Teil der mitteleuropäischen Population ist der Bestand des Wolfes in Deutschland nicht bedroht. Laut Veröffentlichung des IUCN von 2017 leben in Europa ca. 300.000 Wölfe. Es gibt keinen Grund für einen Totalschutz des Wolfes. Der Anhang IV der FFH Richtlinie besagt, dass Tierarten dann besonders schützenswert sind, wenn die Gefahr besteht, dass das Vorkommen dieser Art auf Dauer verloren gehen. Der Anhang II befasst sich mit dem Schutz der Lebensräume dieser Arten. Die von Ihnen angeführte rote Liste der aussterbenden Arten ist aus dem Jahr 2009, also acht Jahre alt. Inzwischen hat sich der Wolfsbestand dynamisch entwickelt, Er verdoppelt sich bei einer Reproduktionsrate von 30% fast alle 3 Jahre. Der ebenfalls zitierte FFH-Bericht ist mit 4 Jahren Alter dagegen fast jugendlich zu nennen. Trotzdem wurde auch dieser von der Wolfspopulation bereits überholt.
Ziehen wir von den 160 adulten Wölfen Ihres Berichts 20 Einzelpaare ab, bleiben noch 120 Wölfe, die in Rudeln leben. Ich postuliere, niedrig gegriffen, als Rudel: 2 Altwölfe, 2-3 Jungwölfe des Vorjahres und 2-4 überlebende Welpen des aktuellen Jahres. Zu den 120 Altwölfen kommen noch 60 mal 4-7 Nachkommen dazu. Für den aktuellen nachgewiesenen Wolfsbestand bedeutet das, dass zu den von ihnen erwähnten 160 adulten Wölfen noch zwischen 360 und 660 Tiere dazukommen. Der aktuelle Bestand beträgt somit 520 und 820 Tiere. Rechnet man noch die Dunkelziffer dazu kommen wir vermutlich auf über 1000 Wölfe.
Der Wolf ist eine freilebende, nicht in seinem Bestand gefährdete Wildart und hat demzufolge nichts im Anhang IV der FFH-Richtlinie zu suchen sondern dem Jagdrecht zu unterliegen.
Die in Ihrem Bericht geforderten Herdenschutzmaßnahmen widersprechen in meinen Augen dem Grundgesetz Art. 14. Dem Schutz des Eigentums. Nach dem Gesetz bin ich verpflichtet mein Vieh zu hüten, d.h. dafür zu sorgen, dass es dort bleibt, wo es sein soll.
Der Schutz meines Eigentums obliegt aufgrund des Gewaltmonopols des Staates, dem Staat. Wenn ich diesen in die eigenen Hände nehme, ist dies strafbare Selbstjustiz. Wenn ich einen Wolf in der Koppel bei meiner Schafherde mit der Büchse vom Riss abhalten möchte, verletze ich tierschutz-, jagd- und waffenrechtliche Bestimmungen. Da sich mein Beruf ebenfalls mit Tieren befasst, werde ich dann zusätzlich noch mit Berufsverbot belegt.
Entsprechend der beiden oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen, obliegt der Schutz meiner Herde vor dem Wolf dem Staat. Diesen Schutz auf die Weidetierhalter abzuwälzen ist nicht nur unanständig sondern in meinen Augen gesetzeswidrig. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen sind praxisfremd und nicht zielführend. Es werden 120, 140 cm und höhere Zäune übersprungen. Die Haltung von Lamas, Eseln und Herdenschutzhunden ist nicht jedem möglich. Zudem handelt es sich bei diesen um Tiere, die entsprechender Pflege und Fürsorge bedürfen. Was ist bezüglich der Herdenschutzhunde mit dem Verbot im Tierschutzgesetz ein Tier auf ein anderes zu hetzen? Der Wolf ist der Urvater unserer Haushunde, auf deren Intelligenz sich Hundehalter so viel einbilden. Der Wolf ist keinesfalls weniger pfiffig.
Ihrer Aussage, die Regulierung der Wolfsbestände mit der Büchse sei nicht zielführend, widerspreche ich entschieden. Wenn aus einem Wolfsrudel ein Tier herausgeschossen wird, erkennen die anderen Rudelmitglieder die Gefahr, die vom Menschen oder der Nähe zu Weidetieren ausgeht und bleiben diesen, wenigstens für einige Zeit fern. Außerdem reduziert sich mit dem Abschuss ganz einfach die Anzahl der hungrigen Mäuler, die gestopft werden müssen. Werden Wölfe durch Jagddruck aus der Nähe menschlicher Siedlungen verdrängt, sind sie gezwungen sich artgerecht von Wildtieren zu ernähren. Diese Ernährung ist zwangsläufig nicht so üppig, wie der regelmäßige Einbruch in Schafs- oder Ziegenweiden. Das führt dazu, dass weniger Wolfswelpen auf die Welt kommen, also die durchschnittlich vier Welpen je Rudel, wie es in den Weiten Russlands oder Alaskas die Regel ist, und nicht bis zu 10, wie in der Lausitz. Von diesen Welpen werden dann 1-2 Tiere groß. Bei der "Welpenschwemme" der deutschen Wölfe, wird der Großteil der vielen Jungtiere des Vorjahres durch die neuen Welpen gezwungen, viel zu früh abzuwandern.
Normalerweise verlässt ein Jungwolf mit ca. 2 Jahren das Rudel. In diesen 2 Jahren hatte er Gelegenheit Sozialkompetenz, Lebens- und Jagderfahrung zu sammeln. Werden nun zu viele Welpen geboren, müssen bereits Welpen des Vorjahres abwandern ohne über diese wichtigen Kompetenzen zu verfügen. Dies sind dann die Kandidaten für Übergriffe auf Nutztiere.
Der Wolf läuft pro Tag bis zu 70 km und ist damit der ideale Überträger für die Aujetzky'sche Krankheit und die Afrikanische Schweinepest. Beide bedrohen unsere Haus- und Wildschweinebestände.
Dem Argument, jeder Wolf erfülle innerhalb des Rudels eine wichtige Funktion, setze ich entgegen, dass dies in einer Schafherde ebenso ist.
Ich halte es für eine durchführbare und vernünftige Regelung, nach einem Nutztierriss den "Wolfstourismus" zu unterbinden. Nach der Probennahme, durch einen eng begrenzten Personenkreis, den Kadaver liegen zu lassen und den Wolf, der zum Riss zurückkehrt dort zu erlegen. Ob dies der Jagsausübungsberechtigte oder einer seiner Beauftragten oder ein amtlich beauftragter "Wofsjäger" oder der Viehhalter macht, ist für den Schutz der Weidetiere unerheblich. Hauptsache es wird gemacht. Alleine durch diesen Riss qualifiziert sich der Wolf als "Problemwolf. Nur dessen Abschuss bietet der Herde Schutz. Zum Einen kann dieser Wolf kein "Wiederholungstäter" werden, zum Anderen kann er das Wissen, wie man einen Weidezaun überwindet nicht mehr an seine Nachkommen weitergeben. Die Forderung einen Wolf erst nach wiederholten Übergriffen auf Nutztiere zum Problemwolf zu erklären bedeutet Enteignung der Tierhalter und hat für seltene Rassen und wertvolle Herdbuchbestände eventuell eine katastrophale Verarmung bis Auslöschung des Genpools zur Folge.
Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass der Wolf aus dem Anhang II und IV der FFH-Richtlinien genommen und ins Jagdrecht überführt wird. Ich fordere Sie auf, einen durchführbaren Plan, möglichst entsprechend meinem obigen Vorschlag, zur Reduktion der Wolfspopulation anhand der vom Wolf verursachten Schäden- ähnlich dem bei Rotwild und dem Waldschadensgutachten- rasch zu erarbeiten und in die Tat umzusetzen. Desweiteren fordere ich Sie auf, den Herdenschutz, in Absprache mit dem Tierhalter, durch Mitarbeiter der Landratsämter oder ähnlicher Institutionen erledigen zu lassen und diese nicht weiterhin den Tierhaltern aufzubürden. Früher gab es in Deutschland den Feldschutz, Sie sollten diesen wieder in Deutschland einführen um unsere Herden zu schützen. Die augenblickliche Situation empfinde ich als Enteignung. Dies werde ich nicht klag- und wehrlos hinnehmen.
Die Gesellschaft wünscht den Wolf, dann hat diese auch Schäden durch diese Großraubtier vorzubeugen und wenn es zu Verlusten durch den Wolf kommt, wertentsprechend zu ersetzen. Auch Weidetiere haben Anspruch auf Tierschutz.
Mit freundlichen Grüßen