Baugenehmigung für mobile Schafszäune

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Kathrin2
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Baugenehmigung für mobile Schafszäune

Beitrag von Kathrin2 »

Hallo zusammen,

hat schon mal jemand davon gehört, dass man für mobile Schafszäune / -Netze (als nicht - privilegierter Nicht-Landwirt sprich Hobbyschafhalter) eine Baugenehmigung braucht ?
Bzw. weiss jemand, ob es irgendeine Quelle gibt in der steht dass man für mobile Schafsnetze eben KEINE Baugenehmigung braucht ?

Hintergrund:
Ich habe einen Antrag auf Wolfsschutzzaunförderung gestellt, den ich auf Eis legen musste, da der Antrag nicht "verfahrensfrei" , also nicht ohne vorherig erfolgte Baugenehmigung genehmigt werden kann, da nach Anhang 50 LBO Nr.7 b) nur Einfriedungen die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.
Eine Baugenehmigung kann ich aber nicht beantragen, da ich damit unter ziemlich sicheren Umständen schlafende Hunde wecken, und meinen seit Jahrzehnten bestehenden Festzaun/ Offenstall, für den ich jedoch (wie so viele) keine explizite Baugenehmigung habe gefährden würde.

Somit ist durch diese "Hintertür" die Förderung auf Wolfsschutz für mich in unerreichbare Ferne gerückt.

Ich ärgere mich sehr, denn einerseits steht in allen schönen Prospekten, dass Wolfsschutz für alle TierhalterInnen (explizit auch Privatpersonen und eben nicht nur Landwirte) gefördert wird, andererseits ist es als Privatperson meist unmöglich, im Aussenbereich eine Baugenehmigung für irgendwas zu kriegen - und sei es auch nur ein lächerlicher , mickriger 50m-7 kg-in10min-auf-und abgebauter Plastiklitzen -Plastikpföstchenzaun ! :drama:

Desweiteren scheint diese Regelung bis jetzt nur in unserem Landkreis und auch erst seit einigen Monaten angewendet zu werden - denn ein Bekannter hat seinen Zaun ( ebenfalls als Privatperson und OHNE Baugenehmigung) nur einige Monate vor mir noch anstandslos genehmigt und bezahlt bekommen...

Wenn ich mir die Netze selber kaufe und aufstelle sagt in der Praxis ja niemand was....- aber auf Nachfrage beim Landwirtschafts - und Bauamt ist es aber tatsächlich illegal !!!

Unsere Wolfsschutzbeauftragte ist fast so verärgert wie ich , kann aber auch nichts tun,
die Landwirtschaftsbehörde argumentiert (meiner Meinung nach sehr beleidigend) dass diese Regelung unter anderem so sei, damit nicht jeder dahergelaufene "Liebhabertierhalter mit 3 Schäfchen" ein landwirtschaftliches Grundstück pachtet und ein Freizeitgrundstück daraus macht
und die Baubehörde sagt Baurecht ist halt Baurecht.

Und ganz von der Förderung abgesehen : Wie soll ich denn meine Schafe ÜBERHAUPT (legal) halten wenn ich jeden Tag illegal eingezäunte Weiden benutzen muss ?? Ich kann sie ja nicht hüten bzw. einen Hirten einstellen.....Und was ist mit meinem 50m Hühnernetz.... ?

Viele Grüsse an alle
von einer "Liebhabertierhalterin" mit momentan 7 Schäfchen, die sich seit Jahrzehnten bei Tag und Nacht, bei Wind und Wetter in die Hitze, den Regen, den Matsch und den Schnee stürzt um ihre Tiere zu versorgen und ihren Hektar Weide und diverse umliegende Mini- Ländereien , die sonst niemand bewirtschaften möchte ordentlich in Schuss zu halten und nachhaltig zu pflegen....
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Re: Baugenehmigung für mobile Schafszäune

Beitrag von dicke wolke »

Aus welchem Bundesland kommst Du? Hier bei und Niedersachsen/ Wendland gibt es da keine Probleme, ich beweide mit meinen Schafen Streuobstwiesen und Naturschutzflächen, für diese Flächen habe ich nichtmal Verträge, habe aber problemlos Wolfzäune bewilligt bekommen. Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten gibt es sowieso nicht.
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Re: Baugenehmigung für mobile Schafszäune

Beitrag von Steffi »

Das klingt nach Hessen...
Ich bekomme auch keine Förderung, da ich zwar einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, aber meine Flächen offiziell Ackerland sind und Ackergrasflächen nicht förderfähig sind, nur Dauergrünland. Auch wenn meine Schafe da ganzjährig weiden. Keine Ahnung, wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat.

LG
Steffi
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Re: Baugenehmigung für mobile Schafszäune

Beitrag von Kathrin2 »

Bin im Landkreis Brsg-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg....

Wohnte ich zwei Dörfer weiter wäre ich in einem anderen Landkreis und hätte die Förderung auch ohne Baugenehmigung bekommen....

Mich ärgert natürlich sehr, dass ich keine Förderung kriege während ich von diversen Landwirten hier im Dorf weiss die die vollen 30000€ ausschöpfen und mir zumbteil fast stolz erzählen, dass sie ihren (fest) Zaun natürlich nicht selbst aufbauen -wo doch auch der Profi-Zaunbauer voll bezahlt wird....

Mich ärgert NOCH viel mehr die Scheinheiligkeit des Wolfschutzprogrammes das einen Schutz für ALLE Weidetiere ALLER Tierhalter verspricht und dann durch diesen paradoxen Anhang 50 Nr. 7b) LBO verunmöglicht wird.

Dieser Anhang macht ja nicht Landwirten die Tierhaltung -rein legal - unmöglich - wie soll das gehen ohne Zaun.

Natürlich kontrolliert das real keiner ( ...."aufgrund fehlender Ressourcen NOCH nicht "...sagte mir der Chef vom Landwirtschaftsamt...) - aber ich möchte ja meine Zäune nicht illegal aufstellen müssen.

Da ich das Bauamt nicht bei mir am Stall stehen haben möchte kann ich leider nicht wirklich laut sein, aber vielleicht sind hier noch mehr Menschen vom selben paradox betroffen um sich gemeinsam Gehör zu verschaffen...
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Henry
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Re: Baugenehmigung für mobile Schafszäune

Beitrag von Henry »

Es ist entscheidend, welche Landesbauordnung greift und wie genau die Ablehnung aussieht. Im Unkonkreten ist nur Unkonkretes als Antwort zu geben.

1. Mobile Schafzäune stellen keine Bauwerke dar, da sie nicht mit dem Boden verbunden sind, sondern werkzeug- und beschädigungslos rückgebaut werden können. (Das ist auch wichtig in denkmalgeschützten Parklandschaften)

2. Gibt es Flächen (Gewerbegebiete im Bebauungsplan) mit wesentlich verringerten Bauauflagen. (Höhe, Länge ...) Dort dürfen Zäune (und Gebäude, wie Hundezwinger, Schrankenhäuser, Schafunterstände ...) genehmigungs- und manchmal sogar anzeigefrei errichtet werden.

Es muß also möglich sein, Förderung für Schafnetze zu beantragen, wenn keine Genehmigung erforderlich ist.

Aber konkret muß man den Ablehnungsbescheid zur Hand haben.
Henry
der
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