Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
- Steffi
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Nicht nur die Wutzen, das Schalenwild insgesamt hat jetzt den Status eines gemeinen Schädlings.
Sheep happens
- Insane
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Jaein, das heißt nämlich auch, dass ein Pferd dem beide Beine beim Unfall gebrochen wurden oder die Schafherde, in der 30 Tieren die Eingeweide durch den Wolf rausgerissen wurden, zu behandeln sind! Denn es ist ja möglich. Stress für das Tier, Folgeprobleme und eben Kosten sind VÖLLIG egal.schafbauer hat geschrieben: ↑Do 8. Okt 2020, 20:28 In Ö seit 2017 wobei typisch österreichisch zu jedem Gesetz 10 Ausnahmen gemacht werden. Bei nachgewiesenen grundlosen Schlachten aufgrund reiner wirtschaftlicher Interessen stehen sehr hohe Strafen....und ich finde es in Ordnung..
Wozu wird das führen? Neben der gehäuften Aufgabe von Tierhaltung, weil sich kaum jemand einen Stall voller Invaliden / Pflegefälle leisten kann - wer nicht schnell sterben darf, wird im Ernstfall langsam siechen...
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Es wird immer die extremen Fälle geben. In jede Richtung. und wie geschrieben zu jedem Gesetz 10 Ausnahmen. Tierschutzlobbysten sind da ordentlich am Werken.
Tierschutzstellen haben in unseren Regionen eigentlich den Betrieb quasi nur mehr auf Katzerl und Hunderln beschränkt. Es laufen im Hintergrund absolut kriminelle Organisationen herum die sogar von gesetzteswegen Schutz bekommne.
Wie ich immer wieder aufs neue feststellen muss.....den Leuten ist langweilig....in jeder Hinsicht. Es wird gesucht und gesucht ..... was kann man noch alles verbessern und "verschönern".
Tierschutzstellen haben in unseren Regionen eigentlich den Betrieb quasi nur mehr auf Katzerl und Hunderln beschränkt. Es laufen im Hintergrund absolut kriminelle Organisationen herum die sogar von gesetzteswegen Schutz bekommne.
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- Steffi
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Mir fällt spontan der Spruch aus "2012" ein: " Es ist schon absurd, daß die Typen mit ihren "DAS ENDE IST NAH!"-Schildern die ganze Zeit Recht hatten."
Sheep happens
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Da bleibt echt nur zu hoffen, dass der TA von der genauen Auslegung bzw Novellierung keine Ahnung hat.
Harnsteine beim Bock. Soll ich jetzt also einen alten Bock der sowieso nicht mehr essbar ist auchnoch in 2 Stunden Narkose legen?
Ich dachte ein Grund ein Tier zu schlachten ist Wirtschaft, man erwirtschaftet Geld mit dem Verkauf des toten Tieres. Sonst gäbe es ja keine Berechtigung für die LandWIRTSCHAFT..? Oder ist das Teil eines großen Planes.
Harnsteine beim Bock. Soll ich jetzt also einen alten Bock der sowieso nicht mehr essbar ist auchnoch in 2 Stunden Narkose legen?
Ich dachte ein Grund ein Tier zu schlachten ist Wirtschaft, man erwirtschaftet Geld mit dem Verkauf des toten Tieres. Sonst gäbe es ja keine Berechtigung für die LandWIRTSCHAFT..? Oder ist das Teil eines großen Planes.
- Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Es geht nicht darum, daß man Geld mit dem toten Tier erwirtschaftet. Der Teil ist noch erlaubt. Das Problem ist, daß man Geld verbrennen muß, wenn mans nicht schlachten und verkaufen darf.
Ein Lamm mit Untergewicht, wir sagen mal 10 kg lebend, bricht sich das Bein und erleidet eine offene infizierte Fraktur. Üblicherweise wird es sofort geschossen, ehe es weiter unter Schmerzen versucht auf dem offenen Knochen zu laufen bis irgendwann die Sepsis langsam das Licht löscht. Dieses Lamm muß heute behandelt werden, da es mit Antibiose, Analgetika und einer Amputation schmerz- und leidensfrei weiterleben kann. Es wird nach etwas längerer Zeit auch sein Schlachtgewicht erreichen. Dann darf es natürlich geschlachtet werden und bringt um die 100€. Behandlung und Pflege haben bis dahin 600€ gekostet. (Und gelitten hat es natürlich auch während der Heilung ...)
Der Halter darf aber nicht mehr am Tag der Feststellung der Fraktur auf diese 500€-Verlust verzichten. Er darf überhaupt nicht mehr selbst entscheiden, ob ein Tier „unheilbar“ krank oder verletzt ist. Dazu fehlt ihm auch bei Offensichtlichkeit die Kompetenz.
Wirtschaftliche Gründe berechtigen nicht mehr zur Tötung.
Henry
der
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
ich glaube, mein Beitrag war etwas missverständlich ausgedrückt, tut mir leid. Danke für deine Klarstellung.
Ich finde nur, da passt etwas gewaltig nicht. Ein gesundes Tier darf ich doch auch aus wirtschaftlichen Gründen schlachten, warum kein krankes, dem ich so zufälligerweise noch einen elendigen Weg erspare? Ein TA, der nicht viel von Nutztieren versteht und normalerweise Menschen dabei unterstützt, das Leid ihrer Hunde, Katzen, Pferde etc, noch so lang wie möglich hinaus zu zögern soll also entschieden, obwohl er weder Ahnung von meiner Betriebsausstattung noch von Schafen im Allgemeinen hat? Warum sollten jemand mit Verstand und Ahnung das durchsetzen, außer aus Unfähigkeit oder um es der Landwirtschaft noch schwieriger zu machen, als sie es eh schon hat. Selbst Unwissenheit sollte nicht zählen, bevor man ein Gesetz umschreibt, sollte man sich doch Expertenrat einholen oder nicht.
Dieser falsch-verstandene Tierschutz richtet mehr Tierleid an, als er verhindern soll, einfach, weil das Leute beeinflussen, die herzlich wenig Ahnung haben und sich von der tendenziell uninformierten Bevölkerung unter Druck setzen lassen.
Ich finde nur, da passt etwas gewaltig nicht. Ein gesundes Tier darf ich doch auch aus wirtschaftlichen Gründen schlachten, warum kein krankes, dem ich so zufälligerweise noch einen elendigen Weg erspare? Ein TA, der nicht viel von Nutztieren versteht und normalerweise Menschen dabei unterstützt, das Leid ihrer Hunde, Katzen, Pferde etc, noch so lang wie möglich hinaus zu zögern soll also entschieden, obwohl er weder Ahnung von meiner Betriebsausstattung noch von Schafen im Allgemeinen hat? Warum sollten jemand mit Verstand und Ahnung das durchsetzen, außer aus Unfähigkeit oder um es der Landwirtschaft noch schwieriger zu machen, als sie es eh schon hat. Selbst Unwissenheit sollte nicht zählen, bevor man ein Gesetz umschreibt, sollte man sich doch Expertenrat einholen oder nicht.
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
"obwohl er weder Ahnung von meiner Betriebsausstattung noch von Schafen im Allgemeinen hat? Warum sollten jemand mit Verstand und Ahnung das durchsetzen, außer aus Unfähigkeit oder um es der Landwirtschaft noch schwieriger zu machen, als sie es eh schon hat."
Weil Sachverstand und Ahnung in der Politik aktuell leider weniger zählen als Meinung, Haltung und Gefühl. Und die städtische Mehrheitsgesellschaft unterstützt das.
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Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Sorry lieber Henry, aber ich erkenne das Problem noch nicht so recht:
Warum kann nach überstandener Mastitis nicht geschlachtet werden?
Wartezeit nach Medikamentengabe kann doch eingehalten werden? (So welche eingesetzt worden sind.)
Und ich kann doch ein beingebrochenes Lamm zum sofortigen Schlachtlamm umwidmen, auch wenn ich es eigentlich zur Zucht behalten wollte. Dann hat es zwar noch nicht das übliche Schlachtgewicht, sondern ist halt ein Milchlamm.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
- Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
... und was ist mit einem Bruchlamm von 4kg bestehend aus Haut und Knochen?
Warum muß ich bei einem Altschaf von 60kg zu 0,50€ mit Euterentzündung erst noch eine Behandlung durchführen und bezahlen, ehe ich es „entsorge“? Und warum soll das ein TA für mein Geld entscheiden?
Was wird passieren: Die größeren Schäfereien werden sterben lassen und sicher keinen TA holen, der dann womöglich Behandlung durchführt.
Es wurde in Deutschland von einem OVG bestätigt, daß eine überfahrene Katze mit rausgedrücktem Auge und Frakturen des Schädels zu Lasten des Halters zu behandeln ist, obwohl das mehrere Hundert Euro kostete und nicht 100%ig gelang. Wenn uns das bei Schafen bevor steht: Gute Nacht!
Warum muß ich bei einem Altschaf von 60kg zu 0,50€ mit Euterentzündung erst noch eine Behandlung durchführen und bezahlen, ehe ich es „entsorge“? Und warum soll das ein TA für mein Geld entscheiden?
Was wird passieren: Die größeren Schäfereien werden sterben lassen und sicher keinen TA holen, der dann womöglich Behandlung durchführt.
Es wurde in Deutschland von einem OVG bestätigt, daß eine überfahrene Katze mit rausgedrücktem Auge und Frakturen des Schädels zu Lasten des Halters zu behandeln ist, obwohl das mehrere Hundert Euro kostete und nicht 100%ig gelang. Wenn uns das bei Schafen bevor steht: Gute Nacht!
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