Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
- Henry
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Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Nach einer Kontrolle durch das Vet-Amt am heutigen Tage möchte ich Euch vor einer fatalen Auslegung der Kükenschredder Entscheidung und Verallgemeinerung auf alle Nutztiere durch mindestens mein Veterinäramt warnen.
Es liegt zukünftig nicht mehr in der Entscheidungsmacht des Halters, ob ein krankes Tier getötet oder behandelt wird. Eine Tötung kommt nur im Falle einer infausten Prognose als Grund nach TierschG in Betracht. Diese Prognose darf der Halter auch nicht mehr stellen, sondern nur der TA. Kommt der TA nicht zu der Auffassung, das Tier wäre unheilbar krank, ist zwingend eine Behandlung durchzuführen. Dabei darf die wirtschaftliche Bedeutung ausdrücklich nicht in Betracht gezogen werden, da sie keinen rechtfertigenden Grund zur Tötung mehr darstellt. Es ist zu behandeln, koste es was es wolle.
Konkret: Ein Mutterschaf nach überstandener Euterentzündung und vollständigem Ausfall beider Hälften ist wirtschaftlich zwar Totalschaden, aber eine Euterentzündung ist mit Aufwand und notfalls Amputation heilbar, weshalb das Tier nicht wegen der Mastitus getötet werden darf. Es dürfte sehr wohl zur Hundefuttergewinnung geschossen werden und es dürfte auch zum menschlichen Verzehr geschlachtet und dann bei der Fleischbeschau verworfen werden.
Aber es darf nicht (mehr) zur Abwendung von TA- und Pflegeaufwand getötet werden.
Es liegt zukünftig nicht mehr in der Entscheidungsmacht des Halters, ob ein krankes Tier getötet oder behandelt wird. Eine Tötung kommt nur im Falle einer infausten Prognose als Grund nach TierschG in Betracht. Diese Prognose darf der Halter auch nicht mehr stellen, sondern nur der TA. Kommt der TA nicht zu der Auffassung, das Tier wäre unheilbar krank, ist zwingend eine Behandlung durchzuführen. Dabei darf die wirtschaftliche Bedeutung ausdrücklich nicht in Betracht gezogen werden, da sie keinen rechtfertigenden Grund zur Tötung mehr darstellt. Es ist zu behandeln, koste es was es wolle.
Konkret: Ein Mutterschaf nach überstandener Euterentzündung und vollständigem Ausfall beider Hälften ist wirtschaftlich zwar Totalschaden, aber eine Euterentzündung ist mit Aufwand und notfalls Amputation heilbar, weshalb das Tier nicht wegen der Mastitus getötet werden darf. Es dürfte sehr wohl zur Hundefuttergewinnung geschossen werden und es dürfte auch zum menschlichen Verzehr geschlachtet und dann bei der Fleischbeschau verworfen werden.
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Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
In Ö seit 2017 wobei typisch österreichisch zu jedem Gesetz 10 Ausnahmen gemacht werden. Bei nachgewiesenen grundlosen Schlachten aufgrund reiner wirtschaftlicher Interessen stehen sehr hohe Strafen....und ich finde es in Ordnung..
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Ich darf bestimmte (wirksame) Medikamente nicht beim Schaf anwenden, weil es sich um ein Nutztier zur Lebensmittelversorgung handelt. Gleichzeitig darf ich ein verletztes/erkranktes Schaf nicht schlachten, wenn diese Verletzung/Erkrankung irgendwie behandelbar ist? Das hab ich doch jetzt falsch verstanden, oder?
LG
Steffi
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- Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Nein, genauso legt das mein Amt aus. Es ist egal, ob Du Dir die 1.600€ für eine Osteosynthese am Lammbein leisten kannst - Du darft es jedenfalls nicht töten, wenn nicht.
Der Tierhalter und das Tier werden alleine gelassen. Auch die Versorgung von Scherwunden per Naht sind dem TA vorbehalten und der Einsatz von Blauspray sowieso.
Der Tierhalter und das Tier werden alleine gelassen. Auch die Versorgung von Scherwunden per Naht sind dem TA vorbehalten und der Einsatz von Blauspray sowieso.
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Aber ein völlig gesundes Lamm darf ich noch zum Metzger bringen?
LG
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Nur mehr eine Frage der Zeit. 10 Jahre und die Welt sieht GANZ anders aus.
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Dann muß ich das Gras selbst essen, das jetzt meine Schafe veredeln? Dann gibt´s Fleisch nur noch für Wölfi?
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- Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
So wird das kommen. Auch die Trächtigkeitsuntersuchung vor der Schlachtung.
Henry
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Die sollen sich da erstmal einig werden. Man kann mir nicht auf der einen Seite die Behandlung eines Schafes versagen, weil das helfende Medikament nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen und deshalb auch keine Umnutzung zulässig ist und auf der anderen Seite die Tötung solcher Tiere versagen. Ich mach derweil dann mal weiter wie bisher. Man muß schon gehörig bekloppt sein, um sich Tierhaltung heutzutage noch anzutun.
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Re: Euthanasie-/Schlachtentscheidung liegt beim TA
Gute Idee.
Und ja stimmt. Schweine werden derzeit dermaßen beschossen das a graus ist. Es wird interessant und ich hab eine gewisse These
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