Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Kathrin2
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Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von Kathrin2 »

Hallo Ihr lieben,

nachdem ich gestern eins meiner Lämmer tot im Stromzaun gefunden habe wo es sich wohl zuerst mit den Ohrenmarken eingehängt und dann immer mehr verheddert hat, ist mit heut beim suchen eines Blattes im Schafsordner die -Einzeltier-Kennzeichnungs-Materialien-Verkaufs- Liste in die Hände gefallen.

Dort sind diverse Ohrenmarkentypen zur Kennzeichnung von Einzeltieren aufgeführt und auch die Kennzeichnung mit Bolus gekoppelt mit nur einer Ohrenmarke. Und dann sprang mir noch die Kombination Fussfessel plus Bolus ins Auge. Also ganz ohne Ohrenmarke!

Macht das jemand von Euch ? Dann hätt ich diese Sc*** Ohrenmarken los, die Schafe unversehrte hübsche Ohren die auch nirgends hängenbleiben, es gäbe eine potentiell tödliche Gefahrenquelle weniger und trotzdem keinen möglichen Ärger mit dem Amt .

Allerdings stell ich mir ein Band am Fuss auch nicht ganz unproblematisch vor... Hält das? Scheuert das nicht?

Wenn jemand weiss, ob und wie die Fusfessel/Bolus-Kombi ohne Ohrenmarke funktioniert oder gar schon Erfahrungen damit hat, würde ich mich sehr über erhellende und gegebenenfalls befreiende Antworten freuen!

Und : Wenn schon nicht ganz ohne Ohrenmarke : Bringt es mehr Sicherheit wenn man die Bolus/Marken-Kombi wählt und sich dann zumindest nur noch ein Ohr einhaken kann ?

.... allen ein schönes Wochenende und gesunde Schafe !

Kathrin

Kathrin
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peter e.
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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von peter e. »

Ohne auf die weitergehenden Problematiken der verschiedenen Kennzeichnungen (auch Boli sind nicht problemfrei) einzugehen frage ich nach den "kleinen" Ohrmarken. Ich hatte nicht die Großen sondern schmale, in der Regel "kleine" Ohrmarken (komme jetzt nicht mehr auf den Namen), mit denen sind weniger Probleme aufgetreten. Leider sind ja die Ohrkerbungen untersagt worden.
peter e.

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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo Kathrin,

bei meinen Tieren war die Kennzeichnung mittels Bolustransponder und Ohrentätowierung problemlos, denn die Tiere hatten einerseits das für die Bolusverabreichung erforderliche Mindestgewicht von 20 kg und andererseits hellhäutige Ohren mit ausreichendem Platz für den Schriftzug (die zu tätowierenden Ohren wurden zuvor tierärztlich lokal betäubt).

Bezgl. Deiner Besorgnis bei der Verwendung von Fußfesseln habe ich ebenfalls keine Bedenken.
Denn die Fußfessel wäre richtigerweise am linken Hinterfuß anzubringen, so dass kein Verfangen möglich ist und es wäre natürlich rassetypisch ein entsprechendes Fabrikat auszuwählen.
Damit meine ich, dass die Hersteller fast alles Mögliche von ca. 4 cm hohen und etwa 20 Gramm schweren bis zu filigraneren, nur ca.3,2 cm hohen und 14 Gramm leichten RFID-Fesselbänder produzieren.

Die Schwierigkeit liegt meiner Beobachtungen zufolge lediglich im Fündigwerden eines passenden Produkts für kleiner bleibende Tiere.

Bei zwergwüchsigen Rassen fällt die Produktauswahl der elektronischen Fesselbänder deshalb wohl eher auf das 32 mm hohe und im Fesselumfang dreifach auf die Durchmesser von 39mm, 43mm und 47mm verstellbare Modell Patuflex des Herstellers Reyflex oder auf das 36 mm hohe und im Beinumfang 2.fach auf die Durchmesser von 43mm und 50 mm verstellbare Modell Capritag des Herstellers Chevillot oder auf das 40mm hohe, 4-fach auf den Fesseldurchmesser 30mm, 33mm, 37mm und 45mm verstellbare Modell Data Bague des Herstellers Datamars.
Für normalwüchsige Rassen kommt natürlich die größere Produktauswahl in Betracht, bspw. Modelle des französischen Herstellers Allflex oder eben von Duzenden anderer Hersteller, deren RFID-Fesselbänder genauso empfehlenswert und natürlich ICAR-zertifiziert sind.

Insgesamt ist es aber auch so, dass unionsrechtlich Schafe und Ziegen, die entweder in einem geschlossenen Betrieb (Definition siehe Art. 16 und Anhang I, Teil 9 der (EU) Nr. 2019/2035) gehalten werden, als Freizeittiere oder zu wissenschaftlichen oder sportlichen Zwecken gehalten werden, auch nur mit einem Kennzeichnen markiert werden dürfen und somit eine m.E. sehr tiergesundheitsschonende Kennzeichnung mittels injizierbaren Transponder gem. Art. 45 Abs. 2 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 (EU) Nr. 2019/2035 und i.V.m. Art. 9 Abs. 3 (EU)Nr. 2021/520 als rechtskonforme Schaf- und Ziegenkennzeichnung möglich ist.

Viele Grüße von mir!
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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

peter e. hat geschrieben: So 18. Sep 2022, 00:00 Ohne auf die weitergehenden Problematiken der verschiedenen Kennzeichnungen (auch Boli sind nicht problemfrei) einzugehen frage ich nach den "kleinen" Ohrmarken. Ich hatte nicht die Großen sondern schmale, in der Regel "kleine" Ohrmarken (komme jetzt nicht mehr auf den Namen), mit denen sind weniger Probleme aufgetreten. Leider sind ja die Ohrkerbungen untersagt worden.
Wahrscheinlich meinst Du die Streifenohrmarken des Herstellers Gepe oder die Schlaufenohrmarken des britischen Herstellers Shearwell.
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peter e.
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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von peter e. »

Ich bin jetzt zu lange aus dem Geschäft, als dass ich darüber informiert bin, welche Hersteller jetzt am MArkt sind bzw. welche Marken von den Zuchtverbänden vorgegeben werden. Ich hielt die Schlaufenmarken für angebracht.
peter e.

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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von Becisaurus »

https://www.weidezaun.info/25x-voss-pet ... ochip.html
Hallo Zusammen,
Habe hier mal mitgelesen und eben zufällig das hier gefunden, wer nicht auf den Link klicken will : Es handelt sich um Mikrochips wie man sie beim Tierarzt auch fuer Hund und Katze bekommt, mir stellt sich die Frage ob das ausreicht ? Ich kenne Einen, der macht das nur so, allerdings bei seinen Rindern.
Würde gerne auf Ohrmarken verzichten und habe mir sagen lassen, dass man Mikrochips auch beim Schaf problemlos in die Schwanzwurzel setzen kann und die "Wandergefahr" des Chips dort sehr sehr klein ist. Hat jemand Erfahrung damit?
:)
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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo Becisaurus,

das Thema rund um die gesetzliche Markierung von kennzeichnungspflichtigen Vieharten gehört normalerweise in die Rubrik der Tiergesundheit, wo ich übrigens schon einen Thread zum neuen Viehkennzeichnungs-Regelwerk, gültig ab dem 21.04.2021 eröffnet habe, siehe viewtopic.php?f=13&p=33895#p33895 .
Warum dort? Weil der einzige Zweck der EU-Pflichtkennzeichnung der ist, dass im Seuchenfalle das Aufzeigen eines Verschleppungsweg von den jeweiligen Verlade- und Zwischenstationen zum Geburtsbetrieb des Tieres möglich ist. Die ganze Geschichte hat sich ja zu EWG-Zeiten ab 1964 bei den Rindern entwickelt, später kamen die Schweine dazu und ist in der EG schließlich auch auf die Schafe und Ziegen ausgeweitet worden.

Zu Deiner Frage:
ja, dieses verlinkte Produkt in Standardausführung oder in der Mini-Ausführung ist von seinen technischen Spezifikationen her das korrekte Medium, wenn das Tier subkutan nach den gesetzlichen Anforderungen nach Anhang II Teil 2 der EU-Durchführungsbestimmung (EU)Nr. 2021/520 markiert werden soll, weil der RFID-Chip die erforderliche Länderkennung DE, alternativ nach dem EU-Schlüssel mit 276 für Deutschland beginnt, den ISO-Normen 11784 oder 11785 oder höherwertige ISO-Normen entspricht und ICAR-zertifiziert ist.

Ich kenne auch eine rinderhaltende Person -wahrscheinlich dieselbe wie Du- welche ihre Tiere ausschließlich mit injizierbaren Transpondern kennzeichnet und stehe auch in regelmäßigem Austausch mit diesen Pionieren.

Ich habe zwei Schafe, die vor anderthalb Jahren mit solcher Mini-Ausführung Deines gezeigten Produkts und natürlich nach ISO-Standard linksseitig gechippt wurden. Die Injektion wurde fachgerecht von einem TA durchgeführt und zwar mit der Kanülenspitze leicht nach unten zeigend, damit der Chip quasi wie ein einem Haut-Täschchen liegt und nicht nach unten wieder rausfällt. Der mitgelieferte Einweg-Applikator hat einwandfrei funktioniert. Der winzige Nadelstich in der Tierhaut war sehr schnell verheilt. Die Glaszylinder sind auch nicht gewandert, sondern verblieben an der Injektionsstelle.

LG von mir

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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von Dölf »

Hoi,
na das ist halt Ansichtssache 🤔,
meiner Meinung nach ist der Beitrag schon im richtigen Thread.
Tiehaltung / Registrierung und Tiergesundheit sind halt schon zwei verschiedene Bereiche und sollten als solche auch getrennt behandeln werden.
O. K., ist halt meine persönliche Meinung 😉

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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo Dölf,

klar, kann man das Thema auch hier unter Herdenmanagement / Zucht belassen.
Wegen des Nebeneffekts für die Viehumschlagplätze oder den modernen Landwirt, welche die elektronischen Personalausweise der Tiere an Scanner-Schleusen oder mit dem Handlesegerät z.B. während des Melkvorgangs o.ä. auslesen. Die integrierte Herdenmanagement-Software des Landwirts identifiziert daraufhin die Tiere automatisch und wirft den ganzen Daten-Output an den Bildschirm.
Dann weiß der Knecht nämlich sofort "Ah, die DE 01 08 006 05963 ist ja die Pauline und meine vorbildliche EDV-Dokumentation, die an der gesetzlichen Tier-ID von Pauline dranhängt, gibt mir geschickterweise alle Infos über das brave Tier, z.B. die Anzahl ihrer Ablammungen, ihren Gesundheitsstatus, Ihre Behandlungsdaten, dass sie aktuell etwas schwach auf der Brust ist, weil sie seit kurzem einen bakteriellen Infekt hat, D.h. sie bekommt aufgrund dieser Datenbasis gleich mal das Antibiotikum xy in der Dosis von z und ich erfasse das auch sofort online im Stall. Und die nächste ausgelesene Alphanumerik, die DE 01 08 006 05960, ist ja mein Zuchtbock - er wäre mir fast durch die Lappen! Er bekommt aufgrund seiner Höchstleistung für die Bestandssicherung 100 EL Kraftfutter morgens und abends und ich kontrolliere doch auch gleich bei seiner hohen Beanspruchung, ob bei ihm noch alles fit im Schritt ist."

Insofern bringt die gesetzliche Einzeltierkennzeichnung lediglich das Potential mit, die Pflichtelektronik auch gleich für andere maschinelle Zwecke als nur für die amtliche Rückverfolgung eines Tieres im Falle gefährlicher Tierkrankheiten oder gar Seuchen zu verwenden.
Ansonsten macht man sich ja wahrscheinlich nur irgendwelche unleserlichen Kritzelnotizen in einer endlosen Zettelwirtschaft, die man im Wäschekorb zwischengelagert einer Kontrolle zum selber Durchwurschteln auf den Tisch stellt.

LG von mir
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meine_Landliebe
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Re: Kennzeichnung mit Fussfessel und Bolus - ohne Ohrenmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo Becisaurus,
sorry, die Beantwortung Deiner Frage, ob injizierbare Transponder ausreichen oder nicht, kann aus meiner Sicht nicht abschließend beantwortet werden.
Ich denke auch, hierzu werden sich die gewerblich ausgerichteten Schafhalter und Landwirte kaum ergiebig zurückmelden können. Nicht, dass sie nicht wollen, aber sie haben schlichtweg nicht die Zeit, den gähnend langweiligen Verwaltungskladderadatsch hier abzuladen.

Ich sehe es so:
es kommt aus wirtschaftlicher Sicht auch darauf an, ob Du Fördergelder basierend auf der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehst oder nicht und reiße das verschachtelte Thema mit den Bausteinen der GAP nur kurz an, falls das bei Dir der Fall wäre, denn dann müsstest Du augenblicklich noch mit Teilsanktionen rechnen, wenn Du injizierbare Transponder zur eTK Deiner Schafe wählst.

Aus Baustein Nr. 1 der GAP erfolgen an den Landwirt pro Hektar landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche bestimmte Direktzahlungen (hauptsächlich bestehend aus den Unterbausteinen Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening-Umweltleistungen und der Zusatzförderung für Junglandwirte unter 40 Lebensjahre).
Im Gegenzug hat der für Baustein Nr. 1 bezugsberechtigte Landwirt u.a. auch relativ strenge Umweltvorschriften, aber auch Anforderungen bezgl. der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes einzuhalten.
Unter jene Tierschutzbestimmungen fallen auch definierte Kennzeichnungsvorschriften für kennzeichnungspflichtige Vieharten, zu denen dann bspw. Deine Tiere gehören, wenn diese auf Deinen förderfähigen Hektar stehen- selbst bei nur zeitweiser Beweidung auf den geförderten Flächen und auch unabhängig davon, ob die Tiere überhaupt der Lebensmittelkette zugeführt werden oder der Tatsache, dass der registrierte Ziegenhalter nicht der geförderte Betriebsinhaber ist, sondern z.B. ein Geschwisterteil, Kinder, Nachbar, ein Streichelzooinhaber oder andere.
Die EU-Zahlstellen bzw. die Amtskontrollen (Fachrechtskontrolle und CrossCompliance (kurz: CC) -Kontrolle richten ihr Augenmerk nämlich unter diesen aufgeführten Aspekten genau darauf, ob solche Tiere auf der von der EU bezuschussten Fläche gehalten werden.
Die aus Baustein Nr. 1 erwähnen Direktzahlungen, die i.d.R. rund 40% des jeweiligen landwirtschaftsbetrieblichen Einkommens betragen, sind ausschließlich als Ausgleichszahlung für die Einhaltung sehr strenger EU-Auflagen zu verstehen.
Der Baustein Nr. 2 der GAP hingegen schüttet an die Landwirte Gelder für eine umweltschonende, nachhaltige Flächenbewirtschaftung aus, Gelder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Agrarsektor und für die allgemeine Entwicklung des ländlichen Raums.
Konkret schreiben Art. 68 Abs. 2 und Art. 96 sowie Anhang II der GAP-Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 den Mitgliedsstaaten u.a. die Anforderungen an das Registrierungs- und Kennzeichnungssystem nach den für die Viehkennzeichnung erlassenen europäischen Rechtsakten per Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 für Rinder, per Richtlinie 2008/71/EG für Schweine und per Verordnung (EG) Nr. 21/2004 für Schafe und Ziegen vor.

Damit legen die GAP-Anforderungen aber außer Kraft gesetzte Kennzeichnungsvorschriften zugrunde.

Denn Art. 270 Abs. 2 der Verordnung (EU)Nr. 2016/429 hebt die (EG)Nr. 21/2004 mit Wirkung zum 21. April 2021 auf. Selbst die dreijährige Übergangsfrist nach Art. 271 (EU)Nr. 2016/429 ab Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens bezogen auf die ersten 10 Artikel der aufgehobenen Verordnung wurde durch die später erlassene, delegierte Verordnung (EU)Nr. 2019/2035 ausgeschlossen. So ergeht aus den Erwägungspunkten 36, 38 und 39 ihrer Eingangsformel sowie aus Art. 87 (EU) Nr. 2019/2035, dass die EU-Kommission keinerlei Fristverlängerung für eine über den 21.04.2021 hinaus gehende Übergangsfrist einräumt und sie weist in Erwägungspunkt 37 sowie in Art. 89 die Mitgliedsstaaten ausdrücklich auf die sofortige Einhaltung ihrer Bestimmungen ab dem 21.04.2021 hin.

Also ist damit zu rechnen, dass die unionsrechtlichen GAP-Vorschriften irgendwann mal auf aktuellen Rechtsstand der Tierkennzeichnung gebracht werden und möglicherweise sogar auch bezüglich der offiziellen EU-Tierkennzeichnungsvarianten zeitgemässer und tiergesundheitsschonender agiert.

LG von mir
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